Pressemeldung der KVB
Ab Montag gilt Maskenpflicht in Bus und Bahn
24.04.2020Fahrgäste müssen Mund und Nase bedecken – Vorerst keine Verweise aus den Fahrzeugen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ab Montag, 27. April, eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr angeordnet. Das heißt, dass auch die Fahrgäste in den Bussen und Bahnen und den Einrichtungen der KVB eine Maske oder einen einfachen Mund-Nase-Schutz tragen beziehungsweise ihr Gesicht mit einem Schal oder einem Tuch bedecken müssen.
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