Pressemeldung der RheinEnergie
Auch das Oberlandesgericht Köln gibt der RheinEnergie recht
04.03.2022Antrag auf Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW endgültig abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Köln hat ebenso wie vorher das Landgericht Köln entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die RheinEnergie durch die Verbraucherzentrale NRW unbegründet ist.
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