Stadtwerke Köln Konzern

Pressemeldung der KVB

Corona-Prävention: Nutzung der KVB nur noch mit FFP2-Masken erlaubt

26.04.2021

Die Fahrgäste des öffentlichen Personenverkehrs, also auch die der KVB, müssen nun bei der Nutzung von Bussen und Bahnen Atemschutzmasken tragen. Hierunter sind FFP2-Masken sowie Masken mit der Kennzeichnung „KN95“ oder “N95“ zu verstehen.

Die Regelung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes bezieht hierbei neben den Fahrzeugen auch die weiteren zum öffentlichen Verkehr gehörenden Einrichtungen, wie etwa die Haltestellen, mit ein (vgl. § 28b Absatz 1 Nr. 9). 

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