Pressemeldung der KVB
Corona-Prävention: Nutzung der KVB nur noch mit FFP2-Masken erlaubt
26.04.2021Die Fahrgäste des öffentlichen Personenverkehrs, also auch die der KVB, müssen nun bei der Nutzung von Bussen und Bahnen Atemschutzmasken tragen. Hierunter sind FFP2-Masken sowie Masken mit der Kennzeichnung „KN95“ oder “N95“ zu verstehen.
Die Regelung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes bezieht hierbei neben den Fahrzeugen auch die weiteren zum öffentlichen Verkehr gehörenden Einrichtungen, wie etwa die Haltestellen, mit ein (vgl. § 28b Absatz 1 Nr. 9).
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