Stadtwerke Köln Konzern

Pressemeldung der RheinEnergie

Einstweilige Verfügung gegen die RheinEnergie erlassen – Neukundenpreise beanstandet

22.03.2022

In einem weiteren Verfahren zum Splitting von Grundversorgungspreisen hat die RheinEnergie in erster Instanz eine Niederlage erlitten.

Nachdem eine Kammer des Landgerichts Köln sowie das Oberlandesgericht Köln in zwei Fällen der RheinEnergie rechtgegeben hatten, hat nun eine weitere Kammer beim Landgericht Köln in einem anderen Verfahren eine Einstweilige Verfügung erlassen. 

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