Kameraüberwachung in Bussen
31.01.2014Nach Auffassung der KVB und in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauf-tragten des Unternehmens befolgt die von der KVB aktuell eingeführte Videoüberwachung in Bussen alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Sollte es noch offene Fragen mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) geben, wird die KVB diese zügig mit ihm klären.
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