Stadtwerke Köln Konzern

Pressemeldung der KVB

Karneval 2019: Tarifliche Sonderregelungen am Rosenmontag

19.02.2019

Der Rosenmontag, 4. März, wird im Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) als ein Feiertag behandelt.

Deshalb gelten die bekannten Mitnahmeregelungen bei den Abo- und sonstigen ZeitTickets (Job-, Großkunden- und SemesterTicket) am gesamten Tag und nicht erst ab 19 Uhr. Inhaber dieser Tickets dürfen also am gesamten Rosenmontag eine weitere erwachsene Person ab 15 Jahren sowie bis zu drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren unentgeltlich mitnehmen. 

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