Pressemeldung der Häfen und Güterverkehr Köln
Lkw-Durchfahrverbote dürfen nicht für Rheinuferstraße und Zoobrücke gelten
02.08.2019Die Häfen und Güterverkehr Köln AG spricht sich aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen für eine Ausnahmeregelung bei der von der Stadt Köln angekündigten Durchfahrtsverbotszone für Lkw über 7,5 Tonnen in der Kölner Innenstadt aus.
Nach Berechnungen der 100-prozentigen HGK-Tochter neska ist davon auszugehen, dass diese Regelung allein bei der Container-Sparte der neska zu 1,8 Millionen zusätzlichen Lkw-Kilometer führt, wenn auch die Rheinuferstraße und die Kölner Zoobrücke unter diese Regelung fallen.
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