Pressemeldung der AWB
Anerkennung und Wertschätzung sind unbezahlbar
16.12.2024Gerade in der Weihnachtszeit möchten sich viele Kölnerinnen und Kölner für die zuverlässige Abfallentsorgung und Stadtreinigung bedanken. Doch nicht alle Formen des Dankes sind gesetzlich erlaubt.
Daher dürfen die Beschäftigten der AWB aus rechtlichen Gründen und der sich daraus resultierenden internen Regelungen weder Bargeld noch andere Geschenke oder Zuwendungen annehmen. Das gilt auch für kleine Aufmerksamkeiten. Die AWB bittet alle, diese Regeln zu respektieren. Wer den Mitarbeitenden der AWB trotzdem Geld oder Geschenke gibt, bringt sie in eine schwierige Situation. Denn wer solche Geschenke annimmt, verstößt gegen die Richtlinien des Unternehmens und riskiert arbeitsrechtliche Maßnahmen. Mehr Informationen zum Thema Korruptionsbekämpfung und Compliance sind auf der Website www.awbkoeln.de/unternehmen zu finden.
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