Pressemeldung der KVB
Karneval 2022: Betriebliche Maßnahmen der KVB
18.02.2022Die Stadt Köln hat das gesamte Kölner Stadtgebiet in der Zeit vom 24. Februar bis zum 2. März 2022 zur Brauchtumszone erklärt.
Das bedeutet, es darf unter Auflagen Karneval gefeiert werden. Zugleich werden die Bürgerinnen und Bürger und alle Menschen, die die Rheinmetropole in den jecken Tagen besuchen, aufgefordert, sich – sofern sie auf das Feiern nicht verzichten wollen - an die Regeln zu halten, um sich und andere nicht zu gefährden.
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