Anreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung
In allen SWK-Unternehmen gibt es Zielvereinbarungs- und Prämiensysteme, die auch Nachhaltigkeitsaspekte honorieren können. Die Vergütung der Unternehmensleitungen setzt sich aus einem fixen Gehalt und variablen Gehaltsbestandteilen zusammen, wobei Letztere in Abhängigkeit von dem Erreichen persönlicher Zielvereinbarungen etwa in den Bereichen Ökonomie, Ökologie oder Soziales stehen. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitungen wird jährlich in den Geschäftsberichten der Gesellschaften ausgewiesen. Zusatzvergütungen, die über die tarifvertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, gibt es ebenfalls für die Belegschaften. Diese sind – je nach Unternehmen – in drei Bereiche gegliedert: in eine Produktivprämie, die von Ausfallzeiten abhängt, eine Erfolgsprämie, die die Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt, sowie eine Leistungsprämie, die leistungsbezogene Anreize schaffen soll. Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konzerngesellschaften die Möglichkeit, über das betriebliche Vorschlagswesen oder Ideenmanagement direkt an der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens mitzuwirken und den Betrieb mitzugestalten. Diese Möglichkeit der Mitgestaltung wird von den Unternehmen systematisch gefördert. Dies belegt zum Beispiel die KVB, die in den vergangenen Jahren einen „kontinuierlichen Verbesserungsprozess“ (KVP) im Unternehmen einführte und 2018 Bilanz zog. Im Bereich Informationsmanagement wurden seit Mai 2016 mehr als 80 Handlungsfelder benannt. In den drei Jahren zuvor wurden lediglich zwei Vorschläge eingereicht. Ähnliches gilt für den Bereich der Fahrausweisprüfung/Fahrgastsicherheit. Seit der KVP-Einführung im Juli 2017 wurden binnen eines Jahres 190 Handlungsfelder benannt, 120 mehr als noch ein Jahr zuvor.
- DNK 8: Anreizsysteme