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Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Geschäftsbericht

Anhang – Allgemeine Erläuterungen

Allgemeine Angaben

Die Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft (KVB) hat ihren Sitz in Köln. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 2130 in das Handelsregister eingetragen.

Angaben zu Form und Darstellung

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde bei der Erstellung beachtet.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Ferner wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von vier beziehungsweise zehn Jahren.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung.

Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind.

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen im Wesentlichen linear. Die von 1996 bis einschließlich 2007 in Betrieb genommenen Stadtbahnwagen werden degressiv abgeschrieben. Sofern hier die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.

Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen werden in einen Sammelposten eingestellt und dieser wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für Personen- und Güterbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr sowie die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern – wie sie in Anlehnung an die AfA-Tabellen betriebsindividuell festgelegt werden – zugrunde.

Nutzungsdauer der Sachanlagen in Jahren  
U-Bahn-Bauwerke 75
Betriebsgebäude 50
Gleisanlagen 25
Weichen 20
Fahrdraht 20
Zugsicherungs- und Signalanlagen 20
Bahnsteige und Rampen 25
Speise- und Rückleiterkabel 20
Unterwerke 20
Stadtbahnwagen 15 – 30
Busse 7 – 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 23

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie mit dem Barwert auf der Grundlage eines marktkonformen Zinsfußes bilanziert. Liegt die Bewertung der Finanzanlagen über dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, wird dem bei dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen (Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden berücksichtigt.

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen wird das Material ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Lohn, die Material- und die Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung einbezogen.

Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen in begründeten Einzelfällen angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert.

Die noch nicht mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechneten Investitionszuschüsse werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses als Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorge-/Pensionsrückstellungen entspricht zehn Jahren.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen werden abgezinst, die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Gehalts- beziehungsweise Kostensteigerungen und eines Durchschnittszinssatzes berechnet.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG bekennt sich insoweit zu der im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Aussage, dass Unternehmen verantwortungsvoll und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet zu leiten und zu kontrollieren sind.

Segmentbericht­erstattung

Eine Segmentberichterstattung ist nicht angezeigt, da die KVB ausschließlich ÖPNV-Verkehrsleistungen in Köln und auf abgehenden Linien im Umland erbringt.

Derivative Finanzinstrumente

Derartige Geschäfte wurden im Jahr 2018 nicht getätigt.

Latente Steuern

Die KVB ist Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH, Köln (SWK). Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

Erläuterungen der Bilanz

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist der Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2018 zu entnehmen, welche dem Anhang auf Seite 60 beigefügt ist.

Anteilsbesitz

Anteil am Kapital in % Eigenkapital Ergebnis
Anteilsbesitz

Name und Sitz
Tsd. € Jahr Tsd. €
Kölner Seilbahn-Gesellschaft mbH, Köln (KSG) 100,0 1.700 2018
Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen, Köln (Westigo) 100,0 200 2018
KSV – Kölner Schulbusverkehr GmbH, Köln (KSV) 51,0 848 2017 548
Schilling Omnibusverkehr GmbH, Hürth (SOV) 51,0 4.084 2017 1.672
Dienstleistungsgesellschaft für Kommunikationsanlagen des Stadt- und Regionalverkehrs mbH, Köln (DKS) 25,5 1.803 2017/18
(30.9.)
857
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Köln, Kommanditanteil 10,1 4.283 2017 1.152

Eine Beteiligung von nominal 1 Tsd. € besteht außerdem an der beka GmbH, Köln. Mit der KSG und der Westigo bestehen Organverträge mit Ergebnisausschlussvereinbarung.

2 Vorräte

  31.12.2018
Tsd. €
31.12.2017
Tsd. €
Gesamt 29.354 26.995
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 27.843 25.456
Unfertige Leistungen 1.468 1.496
Waren 43 43

3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  31.12.2018
Tsd. €
31.12.2017
Tsd. €
Gesamt 162.637 150.749
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24.538 23.926
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0 5.852
Sonstige Vermögensgegenstände 138.099 120.971

Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 124,7 Mio. € (Vorjahr 108,6 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen mit 2,2 Mio. € (Vorjahr 3,2 Mio. €) die Stadt Köln.

Im Geschäftsjahr lagen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen – im Vorjahr Forderungen in Höhe von 5,9 Mio. € – aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit dem Stadtwerke Köln Konzern vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 2,6 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) Forderungen gegen die Stadt Köln und betreffen im Wesentlichen die Abrechnungen aus interlokalen Verkehren.

4 Flüssige Mittel

Hier sind Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.

5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Vorauszahlungen auf Versicherungsleistungen für kommende Geschäftsjahre ausgewiesen.  

6 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 78,3 Mio. € (Vorjahr 78,3 Mio. €) ist voll eingezahlt und in 156.600 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

7 Kapitalrücklage

Neben einer Sacheinlage in Höhe von 0,6 Mio. € stellte die Stadt Köln zur Finanzierung der Infrastruktur im Geschäftsjahr einen Betrag in Höhe von 18,0 Mio. € (Vorjahr 16,6 Mio. €) in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ein.

8 Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse

Dem Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse wurden 23,4 Mio. € (Vorjahr 14,3 Mio. €) zugeführt; 7,0 Mio. € (Vorjahr 13,8 Mio. €) wurden mit dem Anlagevermögen verrechnet.

9 Rückstellungen

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag enthält Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 70,7 Mio. € (Vorjahr 64,0 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 48,4 Mio. € (Vorjahr 57,2 Mio. €).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 31.12.2018
Tsd. €
31.12.2017
Tsd. €
Gesamt 70.730 64.017
Versorgungsverpflichtungen 45.615 42.237
Sachleistungsverpflichtungen 25.115 21.780

Wie im Vorjahr sind sämtliche Pensionsrückstellungen langfristig.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) sowie Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % berechnet. Der Zinssatz entspricht dem für den 31. Dezember 2018 prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Der sich im Vergleich zu einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (2,33 %; Vorjahr 2,80 %) ergebende ausschüttungsgesperrte Differenzbetrag beläuft sich auf 9,0 Mio. € (Vorjahr 7,3 Mio. €).

Die Rückstellungen für Sachbezüge wurden mit einer Kostensteigerungsrate von 3,0 % berechnet.

Der Fehlbetrag aus den nicht vollständig abgesicherten Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) für aktive und ehemalige Mitarbeiter beträgt Ende 2018 166,9 Mio. € (Vorjahr 155,1 Mio. €).

Sonstige Rückstellungen 31.12.2018
Tsd. €
31.12.2017
Tsd. €
Gesamt 48.352 57.175
– für den Personal- und Sozialbereich 22.629 25.449
– für Erneuerungsverpflichtungen 10.640 12.210
– für Instandhaltung 2.899 4.633
– für ausstehende Rechnungen 921 2.298
– für Haftpflichtleistungen 1.451 1.411
Übrige 9.812 11.174

Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und ungewisse Verbindlichkeiten.

Von den sonstigen Rückstellungen haben 8,8 Mio. € (Vorjahr 8,7 Mio. €) langfristigen Charakter.

Die Rückstellungen für Jubiläen, Beihilfen und Altersteilzeit wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren berechnet. Neben den Richttafeln 2018 G wurde ein für den 31. Dezember 2018 prognostizierter Zinssatz von 2,33 % (Vorjahr 2,8 %) angewendet und Gehaltssteigerungen von 2,5 % beziehungsweise bei den Beihilfeverpflichtungen Kostensteigerungen von 2,0 % wurden berücksichtigt.

Bei den Rückstellungen für Jubiläen ergab sich aus der Umstellung im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ein niedrigerer Wert im Vergleich zum Ansatz zum 31. Dezember 2009. Unter Anwendung des Wahlrechts gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde auch diese höhere Rückstellung zum 31. Dezember 2018 beibehalten. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Überdeckungsbetrag von 29 Tsd. €.

Für den Unglücksfall Waidmarkt waren keine Rückstellungen zu bilden, da eventuellen gegen die KVB gerichteten Schadenersatzansprüchen in gleicher Höhe Ausgleichsansprüche gegen Dritte beziehungsweise die Stadt Köln gegenüberstehen. 

10 Verbindlichkeiten

  Restlaufzeit Gesamt
Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2018
(31.12.2017) 
bis 1 Jahr größer
1 Jahr
davon größer
5 Jahre
31.12.2018
  Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.540 341.737 230.407 373.277
(Vorjahr) (27.301) (339.030) (236.898) (366.331)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.996 27.996
(Vorjahr) (28.413) (–) (–) (28.413)
davon        
   - gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (0) (–) (–) (0)
   (Vorjahr) ((2)) ((–)) ((–)) ((2))
   - gegenüber verbundenen Unternehmen (888) (–) (–) (888)
   (Vorjahr) ((497)) ((–)) ((–)) ((497))
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.963 2.963
(Vorjahr) (197) (–) (–) (197)
Sonstige Verbindlichkeiten 13.722 22.529 14.263 36.251
(Vorjahr) (15.935) (23.139) (14.777) (39.074)
davon        
   - aus Steuern (1.877) (–) (–) (1.877)
   (Vorjahr) ((1.759)) ((–)) ((–)) ((1.759))
Gesamt 76.221 364.266 244.670 440.487
(Vorjahr) (71.846) (362.169) (251.675) (434.015)

 

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen das SWK-Verrechnungskonto sowie im Vorjahr die Verlustübernahme der KSG und Westigo.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 0,5 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €) gegenüber der Stadt Köln enthalten. Arbeitnehmerdarlehen auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes stellen 7,0 Mio. € (Vorjahr 7,2 Mio. €) der sonstigen Verbindlichkeiten dar. 

11 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Ansprüche aus der Abrechnung der Vorfinanzierungskosten im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn periodisiert sowie Mietvorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 9. März 2015 wegen des Einsturzes des Historischen Archivs infolge des Waidmarktunglücks einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Höhe von 122 Mio. € gegenüber der KVB geltend gemacht, sofern aus dem kombinierten Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungsvertrag eine entsprechende Versicherungsleistung tatsächlich zur Auszahlung kommt. Eine Rückstellung war deshalb nicht zu bilden, weil die Stadt Köln die Inanspruchnahme der KVB auf den tatsächlich von der Versicherung ausgezahlten Betrag begrenzt hat.

Am 22. Juni 2011 hat die KVB eine Freistellungserklärung gegenüber der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg GmbH i.L. in Höhe von 3,7 Mio. € und am 21. Juli 2014 eine weitere Freistellungserklärung über 1,5 Mio. € abgegeben. Für den ergebniswirksamen Teil besteht im Jahresabschluss 2018 eine Rückstellung in angemessener Höhe.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo umfasst 285,4 Mio. €, davon 106,0 Mio. € für Investitionsaufträge, die überwiegend aus Investitionszuschüssen finanziert werden.

Für eine Streckenmitbenutzung bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen jährliche Zahlungsverpflichtungen, die 14,5 Mio. € im Jahr 2018 ausmachten.

Aus Leasingverträgen für 18 Dienstwagen ergeben sich Zahlungsverpflichtungen von 138,1 Tsd. €.

Erläuterungen der Gewinn und Verlustrechnung

12 Umsatzerlöse

  2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Gesamt 288.029 286.932
Fahrgelderlöse 249.269 245.905
Abgeltungszahlungen 11.932 11.949
Periodenfremde Verkehrserlöse 1.044 390
Übrige Verkehrserlöse 2.895 3.208
Verkehrserlöse gesamt 265.140 261.452
Sonstige Umsatzerlöse 22.889 25.480

In den sonstigen Umsatzerlösen sind insbesondere Erlöse aus Werbeeinnahmen, aus Leistungen für Dritte, Erstattungen der Betriebs- und Unterhaltskosten für U-Bahn-Haltestellen durch die Stadt und Grundstücks- und Lagervermietung enthalten.

13 Andere aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem aktivierte Personalkosten.

14 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich insbesondere aufgrund verminderter Auflösungen von Rückstellungen (-4,9 Mio. €) und letztmaligen Erträgen aus US-Lease-Geschäften im Vorjahr (-2,5 Mio. €) bei gegenläufigen Erhöhungen der Erträge aus Erstattungen von Aufwendungen für das Waidmarktunglück (5,2 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr. Des Weiteren beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge Ausgleichszahlungen für interlokale Verkehre, Zuschüsse und Schadenersatzleistungen. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 3,0 Mio. € (Vorjahr 8,0 Mio. €) periodenfremd.

15 Materialaufwand

  2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Gesamt 134.320 135.164
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren 44.798 45.767
Bezogene Leistungen 89.522 89.397

16 Personalaufwand

  2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Gesamt 209.979 205.756
Löhne und Gehälter einschließlich sonstiger Personalaufwendungen 162.580 160.264
Soziale Abgaben 31.412 31.107
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 15.987 14.385
  • davon Altersversorgung
(14.856) (13.166)

Im Jahresdurchschnitt betrug die Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Vorstand) 3.384 (Vorjahr 3.388); einschließlich der 157 (Vorjahr 140) Auszubildenden belief sich die durchschnittliche Gesamtzahl im Berichtsjahr auf 3.541 (Vorjahr 3.528).

17 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

Von den handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 40.183 Tsd. € (Vorjahr 41.365 Tsd. €) entfallen 38.459 Tsd. € (Vorjahr 39.464 Tsd. €) auf Sachanlagen und 1.724 Tsd. € (Vorjahr 1.901 Tsd. €) auf immaterielle Vermögensgegenstände.

18 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Neben Vertriebs- und Verwaltungskosten sind hier vor allem Umlagen der Konzernunternehmen sowie Rechts- und Beratungskosten ausgewiesen. Im Übrigen sind hier unter anderem Aufwendungen für Mieten und Pachten, für externe Ausbildung und Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Versicherungen, für Öffentlichkeitsarbeit sowie Gebühren und Beiträge enthalten.

19 Beteiligungsergebnis

  2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Gesamt 440 609
Erträge aus Beteiligungen 1.165 806
  • davon aus verbundenen Unternehmen
(1.081) (690)
Aufwendungen aus Verlustübernahme -725 -197

Ausgewiesen sind hier im Wesentlichen die Erträge aus den verbundenen Unternehmen SOV in Höhe von 700 Tsd. € (Vorjahr 516 Tsd. €) und KSV in Höhe von 381 Tsd. € (Vorjahr 174 Tsd. €) sowie die Verluste aus der organschaftlichen Verlustübernahme der KSG in Höhe von 713 Tsd. € (Vorjahr 184 Tsd. €) und der Westigo in Höhe von 12 Tsd. € (Vorjahr 13 Tsd. €).

20 Zinsergebnis

  2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Gesamt -14.221 -13.900
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 42 50
  • davon aus verbundenen Unternehmen
(18) (24)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 61 43
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14.324 -13.993
  • davon an verbundene Unternehmen
(-433) (-501)
  • davon Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen
(-6.527) (-5.097)

Der Anstieg der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

21 Abschreibungen auf Finanzanlagen

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich insbesondere um die Abzinsung unverzinslicher Arbeitgeberdarlehen auf den Barwert.

22 Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern enthalten vor allem Grund- und Kraftfahrzeugsteuer.

Sonstige Angaben

Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers, Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, betrug im Geschäftsjahr insgesamt 145,1 Tsd. €, davon 92,0 Tsd. € für die Jahresabschlussprüfung; auf sonstige Leistungen entfielen 53,1 Tsd. €.

Mutterunternehmen

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Sitz in Köln; die SWK hält 90 % der Aktien. Der nach § 291 HGB befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die von der Stadtwerke Köln GmbH sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis aufgestellt werden, werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Aufgrund eines Organschaftsvertrages mit Ergebnisausschlussvereinbarung ist die SWK verpflichtet, den Verlust der KVB auszugleichen.

Angaben zu § 6b EnWG

Die KVB verkauft in geringem Umfang bezogenen Strom an Dritte weiter. In Verbindung mit dem oben genannten Organschaftsverhältnis ist die KVB deswegen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen anzusehen und muss die Vorschriften des § 6b EnWG beachten.

Die Weiterveräußerung des Stroms ist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG als andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors zu qualifizieren, für die grundsätzlich getrennte Konten teilweise unter Verwendung sachgerechter Schlüsselungen geführt werden.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) betreffen den organschaftlichen Verlustausgleich durch die SWK.

Mitglieder und Bezüge des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG einschließlich der Veränderungen nach dem Bilanz­stichtag sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2000 erhalten

  • der Vorsitzende 511,29 € je Sitzung (1.000 DM),
  • der stellvertretende Vorsitzende 383,47 € je Sitzung (750 DM) und
  • die übrigen Mitglieder 255,65 € je Sitzung (500 DM).

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates stellten sich im Jahr 2018 auf 55,7 Tsd. € (Vorjahr 51,5 Tsd. €). Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder der KVB AG:

Gesamtbezüge
Wilfried Kuckelkorn Vorsitzender, Pensionär 10.737
Harald Kraus * Stellvertretender Vorsitzender, Betriebsratsvorsitzender 7.669
Mira Ball * Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bundesverwaltung Berlin 767
Frauke Bendokat * Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 1.790
Helga Blömer-Frerker MdR, Pensionärin 2.045
Andrea Blome Beigeordnete der Stadt Köln, Dezernentin für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 1.790
Ralf Finkensieper * Stadtbahnfahrer 2.045
Detlef Friesenhahn * Bereichsleiter Fahrgastsicherheit/-service 2.045
Markus Fürst-Reichelt * Elektroniker 1.790
Lino Hammer MdR, Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 2.045
Dirk Michel MdR, Immobilienmakler Senior Investment/Kapitalanlage, Sachverständiger für Immobilienbewertung (TÜV), Corpus Sireo 2.045
Kenan Millihuzin * Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln
(bis 10.12.2018)
3.068
Frank Michael Munkler * Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen
(seit 10.12.2018)
511
Michael Nettesheim * Stadtbahnfahrer 1.790
Horst Noack MdR, Pensionär 1.790
Andreas Pöttgen MdR, Geschäftsführer, Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 1.790
Marco Steinborn * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 2.045
Ralph Sterck MdR, Geschäftsführer, Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH 1.790
Michael Weisenstein MdR, Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 2.045
Stefan Weyers * Mitarbeiter Fahrgastbetreuung/-sicherheit 2.045
Andreas Wolter MdR, Controller, BRUNATA-METRONA GmbH 4.090

* Arbeitnehmervertreter/-in, MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln

Für Aufsichtsratsmitglieder bestanden zum 31. Dezember 2018 unverzinsliche Darlehen in Höhe von 6.080 €, die diesen entsprechend der für alle KVB-Mitarbeiter geltenden „Richtlinie für die Vergabe von Wohnraumdarlehen im Stadtwerke Köln Konzern“ gewährt wurden. Die Darlehen sind nach sieben tilgungsfreien Jahren mit 4 % jährlich zurückzuzahlen.

Mitglieder und Bezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen, einer Übergangsgeldzusage sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.

Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 vereinbart.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.494,0 Tsd. € (Vorjahr 1.745,5 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Festvergütung


Tsd. €
Tantieme


Tsd. €
Sach- und
sonstige Bezüge*
Tsd. €
Insgesamt


Tsd. €
Vorstand gesamt 1.084,1 331,2 78,7 1.494,0
Jürgen Fenske (bis 31.12.2018)
Vorstandsvorsitzender KVB
293,9 82,8 14,2 390,9
Stefanie Haaks (seit 1.3.2019)
Vorstandsvorsitzende KVB
Jörn Schwarze
Technischer Vorstand KVB
267,1 82,8 17,9 367,8
Peter Hofmann
Kaufmännischer Vorstand KVB
267,1 82,8 12,6 362,5
Peter Densborn
Personalvorstand und Arbeitsdirektor KVB
256,0 82,8 34,0 372,8

* erfolgsunabhängige Bezüge

Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen der Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen für den Versorgungsfall.

Bei Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages besteht ein Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes, wenn die Beendigung oder Nichtverlängerung von der Gesellschaft ausgeht und hierfür kein wichtiger Grund in der Person des Vorstandsmitgliedes vorliegt. In Abhängigkeit vom erreichten Alter bei Beendigung wird das Übergangsgeld für mindestens sechs beziehungsweise zwölf Monate, höchstens jedoch für 18 Monate in Höhe der letzten monatlichen Festvergütung gewährt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres – beziehungsweise in einem Fall des 61. Lebensjahres – wird das Übergangsgeld in Höhe der erreichten Versorgung und bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.

Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um 2 % bis zum Höchstprozentsatz von 65 %. Auf die Versorgung werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen sowie für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr.

Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:

Vorstandsmitglied Erreichter
Vers.-%-Satz
Erreichbarer
Vers.-%-Satz
Zuführung
zur Pensions-
rückstellung
Tsd. €
Barwert per
31.12.2018*

Tsd. €
Jürgen Fenske, Vorsitzender 60 % 62 % 917,9 3.474,9
Jörn Schwarze 56 % 65 % 317,8 1.812,6
Peter Hofmann 58 % 65 % 307,2 1.733,6
Peter Densborn 50 % 65 % 299,0 1.144,1

* nachrichtlich

Die nachrichtlich angegebenen Werte ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung zum 31. Dezember 2018.

Während des Geschäftsjahres wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich vor allem auf Aufsichtsrats- und Beiratsmandate sowie auf Geschäftsführer-/Liquidatorentätigkeiten bei Konzerngesellschaften und städtischen Beteiligungsunternehmen. Sie teilen sich wie folgt auf:

Vorstandsmitglied Tsd. €
Jürgen Fenske, Vorsitzender 56,7
Jörn Schwarze 8,0
Peter Hofmann 0,5
Peter Densborn 0,0

Diese Vergütungen beinhalten ausschließlich erfolgsunabhängige Bestandteile.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden für Pensionen 1.475,7 Tsd. € aufgewendet; für diesen Personenkreis existieren Pensionsrückstellungen in Höhe von 22.960.148 €.

Nachtragsbericht

Die Zahl der Fahrgäste der KVB nach VRS-Tarif hat sich im Januar und Februar 2019 wie geplant entwickelt und bewegte sich mit 48,0 Mio. auf Vorjahresniveau.

Wegen der Tariferhöhung zum 1. Januar 2019 um durchschnittlich 3,5 % erhöhten sich unsere Fahrgelderlöse während der ersten beiden Monate im Vergleich zu den Vorjahreswerten – unter Berücksichtigung des noch ausstehenden VRS-Ausgleichs nach den Ergebnissen der Verkehrserhebung 2009 – um 3,6 % auf 44,6 Mio. €.

Am 23. Dezember 2017 erfolgte die Vorabbekanntmachung für die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr in der Stadt Köln und auf abgehenden Linien nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die KVB. Die Frist für die Abgabe eigenwirtschaftlicher Anträge endete am 23. März 2018. Es sind keine eigenwirtschaftlichen Anträge bei der Stadt Köln eingegangen. Der Rat der Stadt Köln beabsichtigt in seiner Sitzung am 4. April 2019 den noch ausstehenden Vergabebeschluss zur Direktvergabe zu fassen.

Köln, den 31. März 2019
Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Haaks      Schwarze        Hofmann        Densborn