Anhang – Allgemeine Erläuterungen
Allgemeine Angaben
Die Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft (KVB) hat ihren Sitz in Köln. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 2130 in das Handelsregister eingetragen.
Angaben zu Form und Darstellung
Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde bei der Erstellung beachtet.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Ferner wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von vier beziehungsweise zehn Jahren.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung.
Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind.
Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen im Wesentlichen linear. Die von 1996 bis einschließlich 2007 in Betrieb genommenen Stadtbahnwagen werden degressiv abgeschrieben. Sofern hier die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.
Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen werden in einen Sammelposten eingestellt und dieser wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für Personen- und Güterbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr sowie die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern – wie sie in Anlehnung an die AfA-Tabellen betriebsindividuell festgelegt werden – zugrunde.
Nutzungsdauer der Sachanlagen in Jahren | |
---|---|
U-Bahn-Bauwerke | 75 |
Betriebsgebäude | 50 |
Gleisanlagen | 25 |
Weichen | 20 |
Fahrdraht | 20 |
Zugsicherungs- und Signalanlagen | 20 |
Bahnsteige und Rampen | 25 |
Speise- und Rückleiterkabel | 20 |
Unterwerke | 20 |
Stadtbahnwagen | 15 – 30 |
Busse | 7 – 10 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 – 23 |
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie mit dem Barwert auf der Grundlage eines marktkonformen Zinsfußes bilanziert. Liegt die Bewertung der Finanzanlagen über dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, wird dem bei dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen (Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden berücksichtigt.
Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen wird das Material ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Lohn, die Material- und die Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung einbezogen.
Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen in begründeten Einzelfällen angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert.
Die noch nicht mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechneten Investitionszuschüsse werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses als Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorge-/Pensionsrückstellungen entspricht zehn Jahren.
Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen werden abgezinst, die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Gehalts- beziehungsweise Kostensteigerungen und eines Durchschnittszinssatzes berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Corporate Governance
Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG bekennt sich insoweit zu der im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Aussage, dass Unternehmen verantwortungsvoll und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet zu leiten und zu kontrollieren sind.
Segmentberichterstattung
Eine Segmentberichterstattung ist nicht angezeigt, da die KVB ausschließlich ÖPNV-Verkehrsleistungen in Köln und auf abgehenden Linien im Umland erbringt.
Derivative Finanzinstrumente
Derartige Geschäfte wurden im Jahr 2018 nicht getätigt.
Latente Steuern
Die KVB ist Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH, Köln (SWK). Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.
Erläuterungen der Bilanz
1 Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist der Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2018 zu entnehmen, welche dem Anhang auf Seite 60 beigefügt ist.
Anteilsbesitz
Anteil am Kapital in % | Eigenkapital | Ergebnis | ||
---|---|---|---|---|
Anteilsbesitz Name und Sitz |
Tsd. € | Jahr | Tsd. € | |
Kölner Seilbahn-Gesellschaft mbH, Köln (KSG) | 100,0 | 1.700 | 2018 | – |
Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen, Köln (Westigo) | 100,0 | 200 | 2018 | – |
KSV – Kölner Schulbusverkehr GmbH, Köln (KSV) | 51,0 | 848 | 2017 | 548 |
Schilling Omnibusverkehr GmbH, Hürth (SOV) | 51,0 | 4.084 | 2017 | 1.672 |
Dienstleistungsgesellschaft für Kommunikationsanlagen des Stadt- und Regionalverkehrs mbH, Köln (DKS) | 25,5 | 1.803 | 2017/18 (30.9.) |
857 |
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Köln, Kommanditanteil | 10,1 | 4.283 | 2017 | 1.152 |
Eine Beteiligung von nominal 1 Tsd. € besteht außerdem an der beka GmbH, Köln. Mit der KSG und der Westigo bestehen Organverträge mit Ergebnisausschlussvereinbarung.
2 Vorräte
31.12.2018 Tsd. € |
31.12.2017 Tsd. € |
|
---|---|---|
Gesamt | 29.354 | 26.995 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 27.843 | 25.456 |
Unfertige Leistungen | 1.468 | 1.496 |
Waren | 43 | 43 |
3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2018 Tsd. € |
31.12.2017 Tsd. € |
|
---|---|---|
Gesamt | 162.637 | 150.749 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 24.538 | 23.926 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0 | 5.852 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 138.099 | 120.971 |
Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 124,7 Mio. € (Vorjahr 108,6 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle übrigen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen mit 2,2 Mio. € (Vorjahr 3,2 Mio. €) die Stadt Köln.
Im Geschäftsjahr lagen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen – im Vorjahr Forderungen in Höhe von 5,9 Mio. € – aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit dem Stadtwerke Köln Konzern vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 2,6 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) Forderungen gegen die Stadt Köln und betreffen im Wesentlichen die Abrechnungen aus interlokalen Verkehren.
4 Flüssige Mittel
Hier sind Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.
5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Unter diesem Posten werden Vorauszahlungen auf Versicherungsleistungen für kommende Geschäftsjahre ausgewiesen.
6 Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 78,3 Mio. € (Vorjahr 78,3 Mio. €) ist voll eingezahlt und in 156.600 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.
7 Kapitalrücklage
Neben einer Sacheinlage in Höhe von 0,6 Mio. € stellte die Stadt Köln zur Finanzierung der Infrastruktur im Geschäftsjahr einen Betrag in Höhe von 18,0 Mio. € (Vorjahr 16,6 Mio. €) in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ein.
8 Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse
Dem Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse wurden 23,4 Mio. € (Vorjahr 14,3 Mio. €) zugeführt; 7,0 Mio. € (Vorjahr 13,8 Mio. €) wurden mit dem Anlagevermögen verrechnet.
9 Rückstellungen
Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag enthält Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 70,7 Mio. € (Vorjahr 64,0 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 48,4 Mio. € (Vorjahr 57,2 Mio. €).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 31.12.2018 Tsd. € |
31.12.2017 Tsd. € |
---|---|---|
Gesamt | 70.730 | 64.017 |
Versorgungsverpflichtungen | 45.615 | 42.237 |
Sachleistungsverpflichtungen | 25.115 | 21.780 |
Wie im Vorjahr sind sämtliche Pensionsrückstellungen langfristig.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) sowie Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % berechnet. Der Zinssatz entspricht dem für den 31. Dezember 2018 prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Der sich im Vergleich zu einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (2,33 %; Vorjahr 2,80 %) ergebende ausschüttungsgesperrte Differenzbetrag beläuft sich auf 9,0 Mio. € (Vorjahr 7,3 Mio. €).
Die Rückstellungen für Sachbezüge wurden mit einer Kostensteigerungsrate von 3,0 % berechnet.
Der Fehlbetrag aus den nicht vollständig abgesicherten Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) für aktive und ehemalige Mitarbeiter beträgt Ende 2018 166,9 Mio. € (Vorjahr 155,1 Mio. €).
Sonstige Rückstellungen | 31.12.2018 Tsd. € |
31.12.2017 Tsd. € |
---|---|---|
Gesamt | 48.352 | 57.175 |
– für den Personal- und Sozialbereich | 22.629 | 25.449 |
– für Erneuerungsverpflichtungen | 10.640 | 12.210 |
– für Instandhaltung | 2.899 | 4.633 |
– für ausstehende Rechnungen | 921 | 2.298 |
– für Haftpflichtleistungen | 1.451 | 1.411 |
Übrige | 9.812 | 11.174 |
Die übrigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und ungewisse Verbindlichkeiten.
Von den sonstigen Rückstellungen haben 8,8 Mio. € (Vorjahr 8,7 Mio. €) langfristigen Charakter.
Die Rückstellungen für Jubiläen, Beihilfen und Altersteilzeit wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren berechnet. Neben den Richttafeln 2018 G wurde ein für den 31. Dezember 2018 prognostizierter Zinssatz von 2,33 % (Vorjahr 2,8 %) angewendet und Gehaltssteigerungen von 2,5 % beziehungsweise bei den Beihilfeverpflichtungen Kostensteigerungen von 2,0 % wurden berücksichtigt.
Bei den Rückstellungen für Jubiläen ergab sich aus der Umstellung im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ein niedrigerer Wert im Vergleich zum Ansatz zum 31. Dezember 2009. Unter Anwendung des Wahlrechts gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde auch diese höhere Rückstellung zum 31. Dezember 2018 beibehalten. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Überdeckungsbetrag von 29 Tsd. €.
Für den Unglücksfall Waidmarkt waren keine Rückstellungen zu bilden, da eventuellen gegen die KVB gerichteten Schadenersatzansprüchen in gleicher Höhe Ausgleichsansprüche gegen Dritte beziehungsweise die Stadt Köln gegenüberstehen.
10 Verbindlichkeiten
Restlaufzeit | Gesamt | |||
---|---|---|---|---|
Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2018 (31.12.2017) |
bis 1 Jahr | größer 1 Jahr |
davon größer 5 Jahre |
31.12.2018 |
Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 31.540 | 341.737 | 230.407 | 373.277 |
(Vorjahr) | (27.301) | (339.030) | (236.898) | (366.331) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 27.996 | – | – | 27.996 |
(Vorjahr) | (28.413) | (–) | (–) | (28.413) |
davon | ||||
- gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (0) | (–) | (–) | (0) |
(Vorjahr) | ((2)) | ((–)) | ((–)) | ((2)) |
- gegenüber verbundenen Unternehmen | (888) | (–) | (–) | (888) |
(Vorjahr) | ((497)) | ((–)) | ((–)) | ((497)) |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.963 | – | – | 2.963 |
(Vorjahr) | (197) | (–) | (–) | (197) |
Sonstige Verbindlichkeiten | 13.722 | 22.529 | 14.263 | 36.251 |
(Vorjahr) | (15.935) | (23.139) | (14.777) | (39.074) |
davon | ||||
- aus Steuern | (1.877) | (–) | (–) | (1.877) |
(Vorjahr) | ((1.759)) | ((–)) | ((–)) | ((1.759)) |
Gesamt | 76.221 | 364.266 | 244.670 | 440.487 |
(Vorjahr) | (71.846) | (362.169) | (251.675) | (434.015) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen das SWK-Verrechnungskonto sowie im Vorjahr die Verlustübernahme der KSG und Westigo.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 0,5 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €) gegenüber der Stadt Köln enthalten. Arbeitnehmerdarlehen auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes stellen 7,0 Mio. € (Vorjahr 7,2 Mio. €) der sonstigen Verbindlichkeiten dar.
11 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Unter diesem Posten werden Ansprüche aus der Abrechnung der Vorfinanzierungskosten im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn periodisiert sowie Mietvorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 9. März 2015 wegen des Einsturzes des Historischen Archivs infolge des Waidmarktunglücks einen verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Höhe von 122 Mio. € gegenüber der KVB geltend gemacht, sofern aus dem kombinierten Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungsvertrag eine entsprechende Versicherungsleistung tatsächlich zur Auszahlung kommt. Eine Rückstellung war deshalb nicht zu bilden, weil die Stadt Köln die Inanspruchnahme der KVB auf den tatsächlich von der Versicherung ausgezahlten Betrag begrenzt hat.
Am 22. Juni 2011 hat die KVB eine Freistellungserklärung gegenüber der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg GmbH i.L. in Höhe von 3,7 Mio. € und am 21. Juli 2014 eine weitere Freistellungserklärung über 1,5 Mio. € abgegeben. Für den ergebniswirksamen Teil besteht im Jahresabschluss 2018 eine Rückstellung in angemessener Höhe.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das Bestellobligo umfasst 285,4 Mio. €, davon 106,0 Mio. € für Investitionsaufträge, die überwiegend aus Investitionszuschüssen finanziert werden.
Für eine Streckenmitbenutzung bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen jährliche Zahlungsverpflichtungen, die 14,5 Mio. € im Jahr 2018 ausmachten.
Aus Leasingverträgen für 18 Dienstwagen ergeben sich Zahlungsverpflichtungen von 138,1 Tsd. €.
Erläuterungen der Gewinn und Verlustrechnung
12 Umsatzerlöse
2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
---|---|---|
Gesamt | 288.029 | 286.932 |
Fahrgelderlöse | 249.269 | 245.905 |
Abgeltungszahlungen | 11.932 | 11.949 |
Periodenfremde Verkehrserlöse | 1.044 | 390 |
Übrige Verkehrserlöse | 2.895 | 3.208 |
Verkehrserlöse gesamt | 265.140 | 261.452 |
Sonstige Umsatzerlöse | 22.889 | 25.480 |
In den sonstigen Umsatzerlösen sind insbesondere Erlöse aus Werbeeinnahmen, aus Leistungen für Dritte, Erstattungen der Betriebs- und Unterhaltskosten für U-Bahn-Haltestellen durch die Stadt und Grundstücks- und Lagervermietung enthalten.
13 Andere aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem aktivierte Personalkosten.
14 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich insbesondere aufgrund verminderter Auflösungen von Rückstellungen (-4,9 Mio. €) und letztmaligen Erträgen aus US-Lease-Geschäften im Vorjahr (-2,5 Mio. €) bei gegenläufigen Erhöhungen der Erträge aus Erstattungen von Aufwendungen für das Waidmarktunglück (5,2 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr. Des Weiteren beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge Ausgleichszahlungen für interlokale Verkehre, Zuschüsse und Schadenersatzleistungen. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 3,0 Mio. € (Vorjahr 8,0 Mio. €) periodenfremd.
15 Materialaufwand
2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
---|---|---|
Gesamt | 134.320 | 135.164 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren | 44.798 | 45.767 |
Bezogene Leistungen | 89.522 | 89.397 |
16 Personalaufwand
2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
---|---|---|
Gesamt | 209.979 | 205.756 |
Löhne und Gehälter einschließlich sonstiger Personalaufwendungen | 162.580 | 160.264 |
Soziale Abgaben | 31.412 | 31.107 |
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 15.987 | 14.385 |
|
(14.856) | (13.166) |
Im Jahresdurchschnitt betrug die Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Vorstand) 3.384 (Vorjahr 3.388); einschließlich der 157 (Vorjahr 140) Auszubildenden belief sich die durchschnittliche Gesamtzahl im Berichtsjahr auf 3.541 (Vorjahr 3.528).
17 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Von den handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 40.183 Tsd. € (Vorjahr 41.365 Tsd. €) entfallen 38.459 Tsd. € (Vorjahr 39.464 Tsd. €) auf Sachanlagen und 1.724 Tsd. € (Vorjahr 1.901 Tsd. €) auf immaterielle Vermögensgegenstände.
18 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Neben Vertriebs- und Verwaltungskosten sind hier vor allem Umlagen der Konzernunternehmen sowie Rechts- und Beratungskosten ausgewiesen. Im Übrigen sind hier unter anderem Aufwendungen für Mieten und Pachten, für externe Ausbildung und Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Versicherungen, für Öffentlichkeitsarbeit sowie Gebühren und Beiträge enthalten.
19 Beteiligungsergebnis
2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
---|---|---|
Gesamt | 440 | 609 |
Erträge aus Beteiligungen | 1.165 | 806 |
|
(1.081) | (690) |
Aufwendungen aus Verlustübernahme | -725 | -197 |
Ausgewiesen sind hier im Wesentlichen die Erträge aus den verbundenen Unternehmen SOV in Höhe von 700 Tsd. € (Vorjahr 516 Tsd. €) und KSV in Höhe von 381 Tsd. € (Vorjahr 174 Tsd. €) sowie die Verluste aus der organschaftlichen Verlustübernahme der KSG in Höhe von 713 Tsd. € (Vorjahr 184 Tsd. €) und der Westigo in Höhe von 12 Tsd. € (Vorjahr 13 Tsd. €).
20 Zinsergebnis
2018 Tsd. € |
2017 Tsd. € |
|
---|---|---|
Gesamt | -14.221 | -13.900 |
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 42 | 50 |
|
(18) | (24) |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 61 | 43 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -14.324 | -13.993 |
|
(-433) | (-501) |
|
(-6.527) | (-5.097) |
Der Anstieg der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
21 Abschreibungen auf Finanzanlagen
Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich insbesondere um die Abzinsung unverzinslicher Arbeitgeberdarlehen auf den Barwert.
22 Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern enthalten vor allem Grund- und Kraftfahrzeugsteuer.
Sonstige Angaben
Honorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des Abschlussprüfers, Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, betrug im Geschäftsjahr insgesamt 145,1 Tsd. €, davon 92,0 Tsd. € für die Jahresabschlussprüfung; auf sonstige Leistungen entfielen 53,1 Tsd. €.
Mutterunternehmen
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Sitz in Köln; die SWK hält 90 % der Aktien. Der nach § 291 HGB befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die von der Stadtwerke Köln GmbH sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis aufgestellt werden, werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Aufgrund eines Organschaftsvertrages mit Ergebnisausschlussvereinbarung ist die SWK verpflichtet, den Verlust der KVB auszugleichen.
Angaben zu § 6b EnWG
Die KVB verkauft in geringem Umfang bezogenen Strom an Dritte weiter. In Verbindung mit dem oben genannten Organschaftsverhältnis ist die KVB deswegen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen anzusehen und muss die Vorschriften des § 6b EnWG beachten.
Die Weiterveräußerung des Stroms ist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG als andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors zu qualifizieren, für die grundsätzlich getrennte Konten teilweise unter Verwendung sachgerechter Schlüsselungen geführt werden.
Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) betreffen den organschaftlichen Verlustausgleich durch die SWK.
Mitglieder und Bezüge des Aufsichtsrates
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG einschließlich der Veränderungen nach dem Bilanzstichtag sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2000 erhalten
- der Vorsitzende 511,29 € je Sitzung (1.000 DM),
- der stellvertretende Vorsitzende 383,47 € je Sitzung (750 DM) und
- die übrigen Mitglieder 255,65 € je Sitzung (500 DM).
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates stellten sich im Jahr 2018 auf 55,7 Tsd. € (Vorjahr 51,5 Tsd. €). Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder der KVB AG:
Gesamtbezüge € |
||
---|---|---|
Wilfried Kuckelkorn | Vorsitzender, Pensionär | 10.737 |
Harald Kraus * | Stellvertretender Vorsitzender, Betriebsratsvorsitzender | 7.669 |
Mira Ball * | Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bundesverwaltung Berlin | 767 |
Frauke Bendokat * | Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen | 1.790 |
Helga Blömer-Frerker | MdR, Pensionärin | 2.045 |
Andrea Blome | Beigeordnete der Stadt Köln, Dezernentin für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur | 1.790 |
Ralf Finkensieper * | Stadtbahnfahrer | 2.045 |
Detlef Friesenhahn * | Bereichsleiter Fahrgastsicherheit/-service | 2.045 |
Markus Fürst-Reichelt * | Elektroniker | 1.790 |
Lino Hammer | MdR, Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat | 2.045 |
Dirk Michel | MdR, Immobilienmakler Senior Investment/Kapitalanlage, Sachverständiger für Immobilienbewertung (TÜV), Corpus Sireo | 2.045 |
Kenan Millihuzin * | Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln (bis 10.12.2018) |
3.068 |
Frank Michael Munkler * | Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen (seit 10.12.2018) |
511 |
Michael Nettesheim * | Stadtbahnfahrer | 1.790 |
Horst Noack | MdR, Pensionär | 1.790 |
Andreas Pöttgen | MdR, Geschäftsführer, Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. | 1.790 |
Marco Steinborn * | Freigestelltes Betriebsratsmitglied | 2.045 |
Ralph Sterck | MdR, Geschäftsführer, Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH | 1.790 |
Michael Weisenstein | MdR, Fraktionsgeschäftsführer, Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln | 2.045 |
Stefan Weyers * | Mitarbeiter Fahrgastbetreuung/-sicherheit | 2.045 |
Andreas Wolter | MdR, Controller, BRUNATA-METRONA GmbH | 4.090 |
* Arbeitnehmervertreter/-in, MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln
Für Aufsichtsratsmitglieder bestanden zum 31. Dezember 2018 unverzinsliche Darlehen in Höhe von 6.080 €, die diesen entsprechend der für alle KVB-Mitarbeiter geltenden „Richtlinie für die Vergabe von Wohnraumdarlehen im Stadtwerke Köln Konzern“ gewährt wurden. Die Darlehen sind nach sieben tilgungsfreien Jahren mit 4 % jährlich zurückzuzahlen.
Mitglieder und Bezüge des Vorstandes
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen, einer Übergangsgeldzusage sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.
Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 vereinbart.
Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.494,0 Tsd. € (Vorjahr 1.745,5 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:
Festvergütung Tsd. € |
Tantieme Tsd. € |
Sach- und sonstige Bezüge* Tsd. € |
Insgesamt Tsd. € |
|
---|---|---|---|---|
Vorstand gesamt | 1.084,1 | 331,2 | 78,7 | 1.494,0 |
Jürgen Fenske (bis 31.12.2018) Vorstandsvorsitzender KVB |
293,9 | 82,8 | 14,2 | 390,9 |
Stefanie Haaks (seit 1.3.2019) Vorstandsvorsitzende KVB |
– | – | – | – |
Jörn Schwarze Technischer Vorstand KVB |
267,1 | 82,8 | 17,9 | 367,8 |
Peter Hofmann Kaufmännischer Vorstand KVB |
267,1 | 82,8 | 12,6 | 362,5 |
Peter Densborn Personalvorstand und Arbeitsdirektor KVB |
256,0 | 82,8 | 34,0 | 372,8 |
* erfolgsunabhängige Bezüge
Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen der Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.
Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen für den Versorgungsfall.
Bei Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages besteht ein Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes, wenn die Beendigung oder Nichtverlängerung von der Gesellschaft ausgeht und hierfür kein wichtiger Grund in der Person des Vorstandsmitgliedes vorliegt. In Abhängigkeit vom erreichten Alter bei Beendigung wird das Übergangsgeld für mindestens sechs beziehungsweise zwölf Monate, höchstens jedoch für 18 Monate in Höhe der letzten monatlichen Festvergütung gewährt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres – beziehungsweise in einem Fall des 61. Lebensjahres – wird das Übergangsgeld in Höhe der erreichten Versorgung und bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.
Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um 2 % bis zum Höchstprozentsatz von 65 %. Auf die Versorgung werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen sowie für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr.
Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:
Vorstandsmitglied | Erreichter Vers.-%-Satz |
Erreichbarer Vers.-%-Satz |
Zuführung zur Pensions- rückstellung Tsd. € |
Barwert per 31.12.2018* Tsd. € |
---|---|---|---|---|
Jürgen Fenske, Vorsitzender | 60 % | 62 % | 917,9 | 3.474,9 |
Jörn Schwarze | 56 % | 65 % | 317,8 | 1.812,6 |
Peter Hofmann | 58 % | 65 % | 307,2 | 1.733,6 |
Peter Densborn | 50 % | 65 % | 299,0 | 1.144,1 |
* nachrichtlich
Die nachrichtlich angegebenen Werte ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung zum 31. Dezember 2018.
Während des Geschäftsjahres wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.
Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich vor allem auf Aufsichtsrats- und Beiratsmandate sowie auf Geschäftsführer-/Liquidatorentätigkeiten bei Konzerngesellschaften und städtischen Beteiligungsunternehmen. Sie teilen sich wie folgt auf:
Vorstandsmitglied | Tsd. € |
---|---|
Jürgen Fenske, Vorsitzender | 56,7 |
Jörn Schwarze | 8,0 |
Peter Hofmann | 0,5 |
Peter Densborn | 0,0 |
Diese Vergütungen beinhalten ausschließlich erfolgsunabhängige Bestandteile.
Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden für Pensionen 1.475,7 Tsd. € aufgewendet; für diesen Personenkreis existieren Pensionsrückstellungen in Höhe von 22.960.148 €.
Nachtragsbericht
Die Zahl der Fahrgäste der KVB nach VRS-Tarif hat sich im Januar und Februar 2019 wie geplant entwickelt und bewegte sich mit 48,0 Mio. auf Vorjahresniveau.
Wegen der Tariferhöhung zum 1. Januar 2019 um durchschnittlich 3,5 % erhöhten sich unsere Fahrgelderlöse während der ersten beiden Monate im Vergleich zu den Vorjahreswerten – unter Berücksichtigung des noch ausstehenden VRS-Ausgleichs nach den Ergebnissen der Verkehrserhebung 2009 – um 3,6 % auf 44,6 Mio. €.
Am 23. Dezember 2017 erfolgte die Vorabbekanntmachung für die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr in der Stadt Köln und auf abgehenden Linien nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die KVB. Die Frist für die Abgabe eigenwirtschaftlicher Anträge endete am 23. März 2018. Es sind keine eigenwirtschaftlichen Anträge bei der Stadt Köln eingegangen. Der Rat der Stadt Köln beabsichtigt in seiner Sitzung am 4. April 2019 den noch ausstehenden Vergabebeschluss zur Direktvergabe zu fassen.
Köln, den 31. März 2019
Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Haaks Schwarze Hofmann Densborn