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RheinEnergie AG

Geschäftsbericht

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame ­Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstandsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mit­teilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie Informationen zu etwaigen Compliance-Vorfällen. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.

Für einen Geschäftsvorgang, der für das Unternehmen eilbedürftig war, wurde in einem begründeten Ausnahmefall zu einer Grundstücksangelegenheit der erforderliche Beschluss im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens gefasst.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden mögliche Interessenkonflikte offengelegt. Die betreffenden Mitglieder des Aufsichtsrates haben an den Beratungen in den Ausschüssen des Aufsichtsrates sowie an Beschlussfassungen der Ausschüsse des Aufsichtsrates nicht teil­genommen. Ein entsprechender Interessenkonflikt wurde nach Erörterung im Aufsichtsrat im Hinblick auf eine allgemeine Verfahrens-Sachstandsdarstellung durch den Vorstand nicht gesehen, so dass die Mitglieder des Aufsichtsrates an der Berichterstattung des Vorstandes teilgenommen haben.

Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2018 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 2. März, 22. Juni, 7. September und 3. Dezember stattgefunden.

Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • die Beratung der Strategie „RheinEnergie 2025“
  • das Beteiligungsvorhaben an der Urban Software Institute GmbH
  • die Gründung der RheinEnergie Industrielösungen GmbH
  • Grundstücksangelegenheiten
  • die Gründung der TankE GmbH durch die RheinEnergie AG und die SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH
  • der Erwerb von Geschäftsanteilen an drei Windparkgesellschaften durch die RheinEnergie Windkraft GmbH
  • der Abschluss eines Vergleichsvertrags zwischen der ­Rheinische NETZGesellschaft mbH und der Bundesnetzagentur
  • die Stimmrechtsausübungen in Gesellschafterversamm­lungen gemäß der Anlage zu § 6 der Geschäftsordnung für den Vorstand, unter anderem zur Anpassung des Gesellschaftsvertrags der AS 3 Beteiligungs GmbH, zu Abschlüssen von Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Stromkontor Netzgesellschaft mbH und der Stromkontor Rostock Port GmbH sowie zur Gründung der Stromnetz 24 GmbH
  • das Projekt der RheinEnergie AG mit der AVG Abfall­ent­sorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH zur ­zukünftigen Klärschlammentsorgung
  • die Auswirkungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU/SPD vom 7. Februar 2018 auf die RheinEnergie AG
  • Vorstandsangelegenheiten
  • Personalangelegenheiten
  • der Sachstand des Neubaus des Verwaltungsgebäudes
  • der Stand der Versorgungsqualität in den Bereichen Strom, Gas und Wasser in Köln
  • die Arbeit der Konzernrevision
  • die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben.

Der Vorstand informierte darüber hinaus regelmäßig über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes „Energie & Klima 2020“.

Im Rahmen eines Fort- und Weiterbildungsangebotes der RheinEnergie AG haben sich Mitglieder des Aufsichtsrates über die Thematik der Netzregulierung eingehend informiert.

In der Sitzung am 22. Juni 2018 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2019 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2018 nach ausführlicher Beratung beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert.

Auch im Berichtsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung kann der ­Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – auch für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungs­erklärung für den PCGK Köln abgeben.

Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG hat im Geschäftsjahr 2018 neunmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Vorstandsangelegenheiten befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten. Der Ausschuss hat zudem die Entwicklung der Übertragung der Anteile an innogy SE von der RWE auf E.ON regelmäßig erörtert. Zwei Sitzungen des Ständigen Ausschusses des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG erfolgten zu dieser Thematik ­gemeinsam mit dem Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates der GEW Köln AG.

Mitglieder des Vorstandes nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren.

Der mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 14. September 2005 eingerichtete Beteiligungsausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG, dessen Einrichtung mit Beschluss des Aufsichtsrates am 18. September 2014 bestätigt wurde, hat im Geschäftsjahr 2018 fünfmal getagt. Der Beteiligungsausschuss wurde regelmäßig über den Sachstand der Beteiligungs­politik des Unternehmens unterrichtet, hat die Beteiligungs­strategie beraten und Entscheidungen des Aufsichtsrates bei ­Beteiligungsvorhaben vorberaten.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der KPMG AG, Wirtschafts­prüfungsgesellschaft, Niederlassung Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten ­Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft.

Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahres­abschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2018 am 17. Juni 2019 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner ­Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der ­Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risiko­­szenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.

Vom Ergebnis nach Steuern ist eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG an den außenstehenden Gesellschafter innogy SE, entsprechend § 3 des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der GEW Köln AG und der RheinEnergie AG, zu leisten. Der nach einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen verbleibende Gewinn ist gemäß § 1 des Ergebnisabführungsvertrages an die GEW Köln AG abzuführen.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat der RheinEnergie AG gab es folgende ­Veränderungen:

Herr Werner Bierfeld legte mit Wirkung zum 30. April 2018 sein Mandat nieder. An seiner Stelle wurde Frau Stefanie ­Mägdefrau mit Wirkung ab 1. Mai 2018 Mitglied des Aufsichtsrates. Frau Mägdefrau war am 30. Mai 2017 von der Belegschaft als Ersatzmitglied gewählt worden.

Weiterhin legte Frau Astrid Kraus mit Wirkung zum Ablauf des 4. September 2018 ihr Mandat nieder. An ihrer Stelle wurde Herr Gernot Schubert am 3. Dezember 2018 mit sofortiger ­Wirkung von der Hauptversammlung gewählt.

Zum 31. August 2018 legte Herr Dr. Stephan Lowis sein Mandat nieder. Für ihn rückte Herr Dr. Stefan Küppers nach Wahl durch die Hauptversammlung am 7. September 2018 mit sofortiger Wirkung nach.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen ­Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im ­Gremium zum Wohle des Unternehmens.

Für die im Geschäftsjahr 2018 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2019

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Bernd Petelkau