SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, über bei ihnen aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung gegenüber dem Anteilseigner zu berichten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lagen keine solchen Mitteilungen vor.
Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2017 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 30. März, am 1. Juni, am 5. September und am 12. Dezember sowie eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates am 16. Oktober stattgefunden.
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- Verlängerung der Leistungsverträge mit der Stadt Köln bis 2033
- IT-Sicherheit
- die Auftragsvergabe an Mandatsträger im Jahr 2016
- der Personal- und Sozialbericht 2016
- die Erteilung des Prüfauftrags für das Geschäftsjahr 2017
- der Statusbericht des Programms „AWB 2018“
- die Wahl eines zweiten stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
- die Festlegung von Zielgrößen für Frauen und Männer in Führungspositionen.
In der Sitzung am 1. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2016 ausführlich beraten und gebilligt.
Den Wirtschaftsplan 2018 mit den wesentlichen Daten für die Erfolgs-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 ausführlich beraten und gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft informiert.
Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert. So hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Verlagerung des Betriebshofes an der Gießener Straße sowie mit dem Neubau an der Christian-Sünner-Straße beschäftigt.
Zudem hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Strategiecheck der im Jahr 2015 beschlossenen Strategie befasst. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang die aktualisierte Fortschreibung der strategischen Grundausrichtung vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Strategie bestätigt.
Auch im Berichtsjahr 2017 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat am 1. Juni 2017 – gemeinsam mit der Geschäftsführung – auch für das Geschäftsjahr 2016 eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgegeben.
Jahresabschlussprüfung
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind von dem vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer, der KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den Öffentlichen Sektor AG, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2017 am 19. Juni 2018 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.
Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH gab es mehrere Veränderungen:
Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreter/-innen in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH am 30. Mai 2017 begann die Amtszeit der neu gewählten bzw. wiedergewählten Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Juli 2017.
Herr Karl-Heinz Walter hat mit Wirkung zum 31. März 2017 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH niedergelegt. Die Nachfolge hat Herr Frank Schneider zum 26. September 2017 angetreten.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.
Für die im Geschäftsjahr 2017 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2018
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Gerhard Brust