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Erklärung zur Unternehmensführung

Geschäftsbericht

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Gesellschafterversammlung hat am 5. September 2017, rückwirkend zum 1. Juli 2017, eine Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung von 30 % und im Aufsichtsrat von ebenfalls 30 % beschlossen. Die Zielgrößen sollen spätestens am 30. Juni 2022 erreicht sein. Die gleiche Quote hat die Geschäftsführung am 26. Juli 2017 für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen festgelegt. Diese Zielgröße soll ebenfalls spätestens am 30. Juni 2022 erreicht werden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 ergibt sich folgender Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den ersten und zweiten Führungsebenen:

Aufsichtsrat Geschäftsführung Erste Führungsebene Zweite Führungsebene
 20 %  0 %  12,50 % 31,25 %

Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft nur bedingt Einfluss, denn den Aufsichtsrat besetzt bei nicht-mitbestimmten Gesellschaften im Wesentlichen der Rat der Stadt Köln und bei mitbestimmten Gesellschaften der Rat der Stadt Köln und die Arbeitnehmer des Unternehmens (nach einem Wahlverfahren gemäß Mitbestimmungsgesetz oder dem Drittelbeteiligungsgesetz).

Durch organisatorische Umstrukturierungen ist die Frauenquote in der ersten Führungsebene gestiegen (Vorjahr 11,11 %), durch die entsprechende Nachbesetzung einer vakanten Position ist auch der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene gestiegen (Vorjahr 31,03 %). Das Unternehmen ist fest entschlossen, auch in der Geschäftsführung den Frauenanteil zu erhöhen, und wird daher in der Zukunft bei allen eventuellen Neubesetzungen weibliche Bewerberinnen besonders ansprechen.