Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres
Betrauung durch den Rat der Stadt Köln
Der Rat der Stadt Köln hat die KVB im Dezember 2005 auf Basis der vom EuGH aufgestellten Kriterien mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung des ÖPNV betraut. Diese Betrauung wurde mit dem Ratsbeschluss vom 24. Juni 2008 bis Ende 2019 verlängert.
Für die dargelegten konkreten gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden EU-konforme Ausgleichszahlungen gewährt. Diese Zahlungen werden anhand der nicht über die Kosten eines durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens hinausgehenden Erstattungen nachgewiesen und gelten damit als beihilfefrei. Zudem wird im jährlichen Lagebericht eine Tendenzaussage zur Einhaltung des maximal zulässigen Ausgleichsbetrages gefordert. Wir stellen diesbezüglich fest, dass wir auf Basis des Jahresabschlusses 2018 und der von uns vorgenommenen überschlägigen Ermittlung der Ist-Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen die in der Betrauungsregelung vorgegebenen Soll-Werte für das Jahr 2018 einhalten können.
Nord-Süd Stadtbahn – Ursachenforschung am Waidmarkt
Die Feststellung der Ursachen für die Havarie am Waidmarkt, die zum Einsturz des Historischen Stadtarchivs führten, wird im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens vor dem Landgericht Köln, eingeleitet durch Anträge seitens der Stadt Köln und der KVB, durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen Prof. Hans-Georg Kempfert durchgeführt. Im Mai 2018 legte der Sachverständige die abschließenden Gutachtenteile dem Landgericht Köln vor mit folgenden Kernaussagen:
- Aus Sicht des Sachverständigen konnten alle Beweisfragen abschließend und vollständig beantwortet werden, ohne dass aus sachverständiger Sicht noch Zweifel an den Ursachen des Einsturzes des Historischen Stadtarchivs vorliegen.
- Es kann eindeutig festgestellt werden, dass bei der Herstellung der Schlitzwand durch Baufehler unter Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik eine havarieursächliche Fehlstelle an der Schlitzwandfuge 10/11 erzeugt wurde.
- Mit der eindeutigen Beantwortung aller Beweisfragen könnte aus sachverständiger Sicht die weitere Beweiserkundung eingestellt werden.
Die Feststellungen stimmen mit den Erkenntnissen der seitens der Staatsanwaltschaft Köln beauftragten Sachverständigen überein.
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Köln im Juli 2018 wurde dem Sachverständigen Prof. Kempfert auf Antrag der Stadt Köln aufgegeben, die Beweiserkundung fortzusetzen. Durch die zusätzlichen Maßnahmen wird sich die Beweiserkundung voraussichtlich bis Ende des Jahres 2019 erstrecken.
Nach Abschluss der Beweissicherung schließen sich die Verfüllung der Besichtigungsbaugrube sowie die Sanierung und die Fertigstellung des Gleiswechselbauwerkes an. Diese Arbeiten können voraussichtlich – abhängig von der Auswahl der Sanierungsvariante – einen Zeitraum von bis zu neun Jahren in Anspruch nehmen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat am 15. Mai 2017 Anklage gegen sieben Personen erhoben, die beschuldigt werden, eine Mitschuld am Einsturz des Stadtarchivs und zweier angrenzender Wohnhäuser am 3. März 2009 zu tragen. Darunter befinden sich auch zwei Mitarbeiter der KVB. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Mitarbeiterin der KVB freigesprochen, das Verfahren des zweiten Mitarbeiters der KVB befindet sich in Revision.
Verlängerung der Stadtbahnlinie 3
Am 25. August 2018 wurde der neue Streckenabschnitt der Stadtbahnlinie 3 eingeweiht. Rund 600 Meter neue Gleise führen von der bisherigen Endhaltestelle „Ollenhauerring“ bis in den Ortsteil Mengenich zur neuen Endhaltestelle „Görlinger-Zentrum“.
Innovationen
Neue Stadtbahnen
Am 7. Juni 2018 hat der Rat der Stadt Köln Maßnahmenpläne zur Erweiterung und Modernisierung des Kölner ÖPNVs beschlossen. Darauf basierend hat die KVB den Kauf von neuen Stadtbahnen europaweit ausgeschrieben. Zunächst sollen 62 moderne Niederflurbahnen mit einer Länge von rund 60 Metern (sogenannte „Langzüge“) sowie zwei rund 30 Meter lange Niederflurfahrzeuge beschafft werden. Die Langzüge, welche die Fahrzeuge der Baureihe K4000 ersetzen, sollen auf der Linie 1 und perspektivisch auch auf der Linie 9 rund 90 Meter lange Zugverbände fahren.
E-Busse
Bereits im Dezember 2016 hat die KVB die komplette Bus-Linie 133 auf der Strecke zwischen den Endhaltestellen „Breslauer Platz/Hauptbahnhof“ und „Zollstock Südfriedhof“ erfolgreich auf den Betrieb mit vollelektrischen Gelenkbussen umgestellt. Mit einer kumulierten Laufleistung von bislang rund 692 Tsd. Kilometern ist die Fahrleistung der E-Busse auf der Linie 133 ein voller Erfolg. Seit Dezember 2018 setzt die KVB einen neuen zusätzlichen E-Bus als Ersatzfahrzeug für die Linie 133 ein, um die Beständigkeit zu gewährleisten.
Bis 2021 will die KVB sechs weitere Linien auf E-Mobilität umstellen. Für die erste Ausbaustufe des Projektes werden rund 50 weitere E-Busse beschafft. Ziel dieser Planung soll eine Umstellung der kompletten Busflotte auf elektrischen Antrieb sein, um den ÖPNV und den Klimaschutz zu verbessern.
KVB-Rad
Auch im vierten Betriebsjahr des KVB-Rades stieg die Nachfrage weiter deutlich an. Mit mehr als 1,2 Mio. Fahrten im Jahr 2018 wurde zum vierten Mal in Folge ein neuer Jahreshöchstwert erreicht, der den Vorjahreswert um fast 300.000 Fahrten überstieg. Insgesamt hatten sich mehr als 110.000 Kunden für das KVB-Rad registriert. Erstmals musste sich das KVB-Rad auch dem Wettbewerb mit weiteren Anbietern stellen. Es konnte sich aber sehr gut gegen die Konkurrenz behaupten. In das Bediengebiet wurden im Geschäftsjahr der Rheinauhafen, das RheinEnergieStadion, die Sporthochschule, das Geisbockheim, die Oper und die Claudius Therme aufgenommen. Erstmals haben wir auch zehn E-Bikes an drei Stationen in Deutz und Mülheim testweise in Betrieb genommen. In einer Kundenbefragung lobten die Kunden insbesondere die kostenfreie Nutzung für Stammkunden sowie den Fahrkomfort der Räder. Die Befragten wünschten sich mehr Räder und ein größeres Bediengebiet. Politik und Verwaltung haben die KVB nun beauftragt, das KVB-Rad als stadtweites Angebot ab Mai 2020 vorzuhalten.