Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Entgelttransparenzgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz (EntgTranspG) fordert gemäß § 21 EntgTranspG einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern.
Durch die Einbindung in das Tarifsystem (TV-N-Tarifvertrag Nahverkehr NRW) ist eine Entgeltgleichheit für Frauen und Männer sichergestellt.
Personalbestand (31.12.)
(ohne Auszubildende und Altersteilzeit)
2017 männlich |
2017 weiblich |
2017 gesamt |
2016 männlich |
2016 weiblich |
2016 gesamt |
|
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Gesamtzahl | 2.748 | 644 | 3.392 | 2.739 | 639 | 3.378 |
Zahl der Vollzeitbeschäftigten | 2.437 | 431 | 2.868 | 2.484 | 439 | 2.923 |
Zahl der Teilzeitbeschäftigten | 311 | 213 | 524 | 255 | 200 | 455 |
Die KVB fördert als Arbeitgeber durch diverse Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Geschäftsjahr beteiligte sich die KVB beispielsweise zum dritten Mal an dem Cross-Mentoring-Programm, um die Qualifizierung für Frauen in Führungspositionen und die Chancengleichheit sicherzustellen. Dabei tauschen für ein Jahr Führungskräfte von Unternehmen ihr Wissen und ihre Erfahrungen über Unternehmens- und Hierarchiegrenzen hinweg praxisnah mit den Nachwuchsführungskräften aus anderen Unternehmen aus.
Flexible Arbeitszeitmodelle wie das sogenannte „AZ Flex Modell“ bieten einem Teil der Belegschaft die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit innerhalb eines großen Zeitfensters frei zu planen. Dies beinhaltet beispielsweise die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis an Samstagen zu arbeiten. Mögliche Mindestbesetzungs- oder Kernarbeitszeiten können dabei durch die Beschäftigten eigenverantwortlich untereinander abgestimmt werden.
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die KVB Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit des Homeoffice an, welche jedem Teilnehmenden die Gelegenheit gibt, an einem frei aufteilbaren Arbeitstag pro Woche von zu Hause aus für das Unternehmen tätig zu sein.
Dem verstärkten Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung wird in allen Bereichen der KVB entsprochen, soweit das betrieblich umsetzbar ist. Trotz der Problematik von Teilzeit im Schichtdienst bzw. im Fahrdienst wird gerade hier darauf geachtet, die berechtigten Bedürfnisse der Beschäftigten mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Dazu haben Fahrdienstbeschäftigte seit 2005 im Rahmen des sogenannten Wunschdienstplanes eine bestimmte Anzahl von Punkten, die sie für bestimmte Tage verwenden können, um dort die gewünschte Dienstlage (beispielsweise Frühdienst) vergeben zu bekommen. Dies ist ein hilfreiches Instrument, um am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können, insbesondere mit sozialen Aktivitäten, bei familiären Anlässen sowie schulischen oder sonstigen Veranstaltungen.
Ganz bewusst wird auch Führungskräften Teilzeit angeboten. Die Entwicklung der Zahl der teilzeitbeschäftigten Führungskräfte ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
2017 | 2016 | 2015 | 2014 | |
---|---|---|---|---|
Teilzeitbeschäftigte | 525 | 455 | 404 | 370 |
davon Führungskräfte | 5 | 5 | 3 | 2 |
Teilzeitbeschäftigte weibliche Führungskräfte | 5 | 5 | 3 | 2 |
Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, arbeitet die KVB seit 2015 mit dem pme Familienservice zusammen. Das Hilfsangebot umfasst Beratung und Vermittlung von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen, „Back-up“-Betreuung und Ferienprogramme. Durch die Nutzung eines eigens zur Verfügung stehenden Mutter-Kind-Büros können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungsnotfälle überbrücken.