Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der stadtwerkekoeln.de veröffentlichten Website der Stadtwerke Köln GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 05.03.2025 bis 25.3. 2025 durchgeführten Selbstbewertung zur Prüfung auf Konformität zu den Kriterien der EN 301 549 als BITV-Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf den Webauftritt unter stadtwerkekoeln.de. Zur Bewerbung im Bereich Karriere wird auf ein externes Angebot verwiesen, das nicht barrierefrei ist. Das Bewerbermanagementsystem Concludis kann uns vom Anbieter derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Als alternativer Bewerbungsweg steht folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Per E-Mail: Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an: jobs@stadtwerkekoeln.de - Einige Download-PDFs werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die PDFs sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um Archivdaten, die vor dem 28.6.2025 veröffentlich wurden und gemäß § 1 Abs 4 BFSG nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Zuge anstehender Aktualisierungen sind wir bemüht diese zu einem späteren Zeitpunkt barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.3.2025 erstellt und zuletzt am 25.3.2025 aktualisiert.
Barrieren melden:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Christian Imig
Tel. 0221.178-2848
E-Mail c.imig@stadtwerkekoeln.de
Stadtwerke Köln GmbH, Parkgürtel 26, 50823 Köln
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.