Verhaltenskodex der Stadtwerke Köln GmbH
Als Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns repräsentieren wir die Stadt Köln. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen uns.
Der Stadtwerke Köln Konzern erbringt mit seinen Konzernunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln und der Umlandregion sowie die dort ansässigen Unternehmen wichtige Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Als kommunales Unternehmen sind wir auf die in unserem Grundgesetz verbürgten Grundrechte und den Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet. Für die Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz tragen wir nicht nur vor Ort, sondern auch in unseren Lieferketten Verantwortung. Bei der Erfüllung unserer Aufgaben repräsentieren wir als Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns immer auch die Stadt Köln. Unsere Kunden und unsere Geschäftspartner vertrauen uns.
Hinweis: Unter Menschenrechten verstehen wir insbesondere die Internationale Charta der Menschenrechte, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund sind wir als kommunales Unternehmen in besonderem Maße zu Integrität und rechtskonformem Handeln verpflichtet.
Vor diesem Hintergrund sind wir in besonderem Maße zur Integrität verpflichtet und haben das Ansehen unseres Unternehmens, des Konzerns insgesamt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere Leistungsfähigkeit, Qualität und Zuverlässigkeit zu schützen.
Bei der Erfüllung unserer Aufgaben sind die Einhaltung der jeweils relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen und Vorschriften und die Verlässlichkeit als Vertragspartner nicht nur eine hochrangige Verpflichtung, sondern auch Ausdruck unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmenskultur. Alle Mitarbeitenden einschließlich der Mitglieder der Unternehmensleitung folgen in ihrem Auftreten und Handeln diesen Zielen aus Überzeugung.
Unser Kodex fasst Verhaltensgrundsätze zusammen, die helfen sollen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden. Er ist für alle Mitarbeitenden verbindlich.
Unser Kodex fasst nachstehend wesentliche Verhaltensgrundsätze für Bereiche zusammen, die erfahrungsgemäß fehleranfällig sind und in denen Fehler für unser Unternehmen, die Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner zu besonders schwerwiegenden Schäden und drastischen rechtlichen Konsequenzen führen können.
Unabhängig von diesen bereichsbezogenen Verhaltensgrundsätzen beachten wir – auch in unserem eigenen Interesse – die folgenden, allgemeinen Leitlinien:
- Wir halten unsere Kenntnisse über die relevanten innerbetrieblichen und gesetzlichen Regeln laufend aktuell,
- wir treffen Entscheidungen auf Basis möglichst vollständiger und richtiger Informationen,
- wir beachten die festgelegten Geschäftsabläufe,
- wir handeln, wenn wir ein Problem sehen, und
- wir fragen, wenn wir uns bei einer Entscheidung nicht sicher sind!
Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden einschließlich der Mitglieder der Unternehmensleitung verbindlich. Weitergehende betriebliche und gesetzliche Regelungen werden durch diesen Verhaltenskodex nicht berührt und sind stets vollumfänglich mit zu berücksichtigen.
Unsere Verhaltensgrundsätze: Von der Arbeitssicherheit über die Vermeidung von Korruption bis zur Informationssicherheit und der Meldung von Regelverstößen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für uns höchste Priorität
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz haben für uns höchste Priorität. Wir wollen eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung gewährleisten. Die Sicherheit der Arbeit steht für uns an erster Stelle. Wir machen uns die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken unserer Tätigkeit stets bewusst und stoppen unsichere Arbeit. Wir kümmern uns auch um unsere Kolleginnen und Kollegen und weisen die zuständigen Stellen auf Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten hin.
Wir achten auf unsere Gesundheit. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, die Angebote des betriebsärztlichen Dienstes und des Gesundheitsmanagements in Anspruch zu nehmen.
Wir wirken an der Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten mit
Alle Mitarbeitenden sind an die „Grundsatzerklärung der Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns zur Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten“ gebunden und bringen sich im Rahmen ihrer Aufgaben bei deren Verwirklichung ein.
Die Standards aus unserem „Supplier Code of Conduct“, die wir von unseren Geschäftspartnern erwarten, legen wir selbstverständlich auch an unser eigenes Verhalten an. Dies umfasst auch die entsprechenden Verpflichtungen unseres Unternehmens im Verhältnis zur eigenen Belegschaft sowie unseren Umgang als Mitarbeitende untereinander. Insbesondere dulden wir keinerlei Form von Diskriminierung, Beleidigung, Mobbing oder sonstige, die Persönlichkeit eines Menschen verletzende Übergriffe.
Wir dulden keinerlei Form von Korruption und agieren regelkonform im Zusammenhang mit Zuwendungen
Die Stadtwerke Köln tolerieren keinerlei Form von Korruption wie Bestechung oder Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder -gewährung oder sonstige unlautere Geschäftspraktiken. Korruption verzerrt den Wettbewerb und schadet unserem Unternehmen. Korruption kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung der handelnden Personen führen. Ferner kann ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt werden.
Zuwendungen wie Geschenke, Geschäftsessen und Veranstaltungen zu Informations-, Repräsentations- oder Unterhaltungszwecken können in angemessenem Umfang ein legitimes Mittel zum Aufbau und zur Unterstützung von Geschäftsverbindungen sein. Sie dürfen allerdings nie dazu dienen, unlautere geschäftliche Vorteile zu erlangen. Die berufliche Unabhängigkeit und Urteilskraft der Beteiligten dürfen durch die Zuwendungen nicht beeinflusst werden.
Bei Zuwendungen an Amts- oder Mandatsträger ist zu beachten, dass die Zuwendung schon allein deshalb strafbar sein kann, weil sie sich auf die Dienstausübung bezieht; auf die Absicht einer unlauteren Beeinflussung der Dienstausübung kommt es nicht an. Im Umgang mit Amts- und Mandatsträgern ist daher besondere Sensibilität geboten und im Zweifel vorab Rechtsrat einzuholen.
Als Mitarbeitende eines kommunalen Unternehmens verhalten wir uns bei der Annahme und Gewährung von Zuwendungen zurückhaltend.
Bei Spenden und Sponsoring handeln wir stets transparent und auf Basis umfassender Informationen
Soweit wir uns im Rahmen unseres Unternehmensinteresses insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Bildung, Wissenschaft, Technik und Ökologie auch durch Sponsorentätigkeit und die Vergabe von Spenden engagieren, handeln wir stets transparent und vermeiden insbesondere jeden Anschein einer unzulässigen Beeinflussung der Begünstigten.
Entscheidungen über ein Sponsoring oder eine Spende erfolgen auf Basis nachvollziehbarer, sachlicher Kriterien und sämtlicher für eine umfassende Würdigung des Engagements erforderlichen Informationen. Dies umfasst auch eine sorgfältige Vorab-Prüfung der betreffenden Institution, der für diese handelnden Personen und etwaiger Interessenkonflikte sowie eine angemessene Dokumentation.
Wir beachten den Rechtsrahmen für einen fairen Wettbewerb und holen im Zweifel rechtzeitig kompetenten Rat ein
Wir beachten den rechtlichen Rahmen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern, die Preise, Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden beeinflussen oder in sonstiger Weise den Wettbewerb unzulässig behindern, sind untersagt. Bereits der Austausch von Informationen zum Beispiel im Rahmen von Gemeinschaftsunternehmen, von Projekten oder auch einer Verbandstätigkeit kann einen Kartellrechtsverstoß darstellen. Ein Verstoß kann zu schweren Strafen, hohen Schadensersatzzahlungen und Reputationsschäden führen.
Kartellrechtliche Bestimmungen sind sehr komplex und die Grenzen zwischen Zulässigem und Unzulässigem oftmals schwer zu bestimmen. Daher ist stets rechtzeitig kompetenter Rechtsrat einzuholen, wenn Vereinbarungen oder Verhaltensweisen einschließlich der Offenlegung von Informationen gegenüber Dritten möglicherweise eine Wettbewerbsbeschränkung in irgendeiner Form beinhalten könnten.
Wir prüfen die Integrität unserer Geschäftspartner und wählen diese in einem ordnungsgemäßen Verfahren aus
Unser geschäftlicher Erfolg ist von der sorgfältigen Auswahl unserer Geschäftspartner abhängig. Alle Mitarbeitenden, die mit der Auswahl von Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Auftragnehmern betraut sind, müssen diese mit Sorgfalt prüfen und etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offenlegen. Neben der Berücksichtigung unserer internen Regeln für Auftragsvergaben ist insbesondere auch die Anwendbarkeit des Vergaberechts zu prüfen.
Die Überprüfung unserer Geschäftspartner in unseren vor- und nachgelagerten Lieferketten umfasst grundsätzlich auch deren Identität und Integrität. Das hilft uns, nicht in Korruption, Geldwäsche, Sanktionsverstöße und Terrorismusfinanzierung oder auch Menschenrechts- und Umweltschutzverstöße in unseren Lieferketten verwickelt zu werden ist.
Geschäftspartner, die für uns nach außen gegenüber unseren Kunden auftreten, sind grundsätzlich auf die Einhaltung dieses Verhaltenskodex und unserer sonstigen internen Richtlinien zu verpflichten.
Bei Zweifeln an der Integrität eines Geschäftspartners, Fragen zum Prozess der Geschäftspartnerprüfung oder zu den rechtlichen Anforderungen an eine Auftragsvergabe wenden wir uns an unsere Führungskraft.
Aufgrund unserer vielfältigen Verflechtungen mit öffentlichen Stellen richten wir ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Beihilferechts
Als kommunales Unternehmen richten wir aufgrund der vielfältigen Verflechtungen mit der Stadt Köln und anderen staatlichen Stellen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben und holen im Vorfeld von Maßnahmen, die Beihilfecharakter haben können, mit Blick auf die Komplexität des Beihilferechts und die weitreichenden Konsequenzen im Zweifel kompetenten Rat ein.
Wir vermeiden Interessenkonflikte
Alle Mitarbeitenden haben jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer betrieblichen Aufgaben bestehen könnte, ihrer Führungskraft mitzuteilen.
Mitarbeitende dürfen nicht für Unternehmen tätig sein, die mit einem Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns im Wettbewerb stehen und an denen die Stadtwerke Köln GmbH weder direkt noch indirekt beteiligt ist. Dies gilt auch für Nebentätigkeiten, die eine Konkurrenzsituation für unser Unternehmen darstellen könnten.
An Auftragsvergaben und sonstigen Entscheidungen, bei denen wir einem Interessenkonflikt unterliegen, wirken wir nicht mit.
Wir nutzen keine internen Informationen, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit für unser Unternehmen erhalten, dazu, finanzielle oder geschäftliche Vorteile für uns oder Dritte zu erzielen.
Ohne vorherige Zustimmung unserer Führungskraft beauftragen wir privat keine Firmen, mit denen wir im Rahmen unserer Tätigkeit für unser Unternehmen geschäftlich zu tun haben, und gehen keine unternehmerischen Geschäftsbeziehungen mit unserem Unternehmen ein. Wir wirken auch in diesem Sinne auf unsere Angehörigen ein und legen entsprechende Sachverhalte gegebenenfalls unserer Führungskraft gegenüber offen.
Wir vermeiden unsere Beteiligung an Entscheidungen in Bezug auf Angehörige; Interessenkonflikte im Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich durch Trennung der Sphären aufzulösen.
Wir respektieren und schützen das Vermögen, die Betriebseinrichtungen und die Arbeitsmittel unseres Unternehmens
Das Vermögen, die Betriebseinrichtungen und die Arbeitsmittel unseres Unternehmens dürfen weder entwendet, zu privaten Zwecken missbraucht, noch unbefugten Dritten überlassen werden. Wir tragen im Rahmen unserer Tätigkeit dazu bei, das Eigentum unseres Unternehmens vor Verlust, Diebstahl und unbefugter Nutzung angemessen zu schützen. Wir gehen sorgsam mit dem uns anvertrauten Unternehmenseigentum um, sind wachsam und berücksichtigen die geltenden Sicherheitsvorschriften.
Wir wirken an der Sicherheit unserer Informationen mit und berücksichtigen den Schutz personenbezogener Daten
Die Sicherheit von Informationen ist für uns im Stadtwerke Köln Konzern insbesondere auch mit Blick auf den Betrieb kritischer Infrastrukturen, den Schutz unseres Know-hows sowie den Schutz personenbezogener Daten insgesamt von besonderer Bedeutung. Jeder von uns trägt im Rahmen seiner Tätigkeit Verantwortung dafür, die Informationen unseres Unternehmens vor unberechtigtem Zugriff, unbefugter und missbräuchlicher Verwendung und Verlust zu schützen. Für die Verarbeitung interner Unternehmensinformationen nutzen wir ausschließlich die seitens des Unternehmens bereitgestellten Arbeitsmittel einschließlich Software-Anwendungen und beachten die betrieblichen Nutzungsrichtlinien und aktuelle Sicherheitshinweise.
Wir achten stets auf die Einhaltung der Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur, solange und soweit dies erforderlich und zulässig ist.
Eingaben von Betroffenen, Behördenanfragen und etwaige Informationssicherheits- oder Datenschutzvorfälle melden wir unverzüglich den jeweils zuständigen Ansprechpersonen in unserem Unternehmen.
Für Hinweise auf Regelverstöße steht uns das Hinweismanagementsystem unseres Unternehmens zur Verfügung
Wenn wir Probleme sehen, handeln wir. Im Falle möglicher Regelverstöße steht uns neben dem Austausch mit den betroffenen Personen und unserer Führungskraft auch das Hinweismanagementsystem unseres Unternehmens zur Verfügung, das in unserem Intranet mit weiterführenden Informationen hinterlegt ist. Mitarbeitende, die in redlicher Absicht eine Mitteilung machen, müssen keine Nachteile befürchten – auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung als unbegründet herausstellen sollte. Mitteilungen können auch anonym erfolgen.
Allgemeine Fragen und Anmerkungen zu diesem Verhaltenskodex richten wir an unsere Führungskraft oder an unsere Compliance-Beauftragte.