Im Fokus der energiepolitischen Entwicklungen standen im Jahr 2021 auf europäischer Ebene vor allem weitere legislative Vorschläge und Anpassungen zum „European Green Deal“. Dazu zählte auch die Einigung auf ein europäisches Klimagesetz. Im Juli 2021 präsentierte die Europäische Kommission das „Fit-for-55-Paket“ mit 13 dazugehörigen konkreten Legislativvorschlägen, die den klima- und energiepolitischen Rechtsrahmen der EU grundlegend reformieren. Im April 2021 veröffentlichte die EU-Kommission den finalen Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung mit technischen Bewertungskriterien für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“. Sie werden künftig ausschlaggebend dafür sein, welche Kriterien Wirtschaftsaktivitäten erfüllen müssen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Die energiepolitischen Entwicklungen auf Bundesebene wurden im Berichtsjahr 2021 durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Klimaschutzgesetzes und die anschließende Novellierung des Klimaschutzgesetzes geprägt. Ein weiterer zentraler Vorgang war der Beschluss des „Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“. Es beinhaltet Neuregelungen in puncto Erzeugung, Transport und Verwendung von Wasserstoff ebenso wie Anpassungen der Regelungen für erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Am 24. und 25. Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat eine Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) beschlossen, die am 19. August 2021 in Kraft getreten ist. Darin werden die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben. Das gesamtdeutsche Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 %. Um dies zu erreichen, werden die CO2-Minderungsziele der einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft) deutlich verschärft. Insbesondere die Energiewirtschaft muss wesentliche Beiträge zur CO2-Gesamtminderung leisten.
Im Jahr 2021 ist das „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ in Kraft getreten. Zunächst sollte es nur europäische Vorgaben im Bereich Wasserstoff in nationales Recht umsetzen, in der Folge wurden aber auch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und verschiedener Verordnungen ergänzt.
Im novellierten Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) entfällt die Gleichrangigkeit von Erneuerbare-Energien- und KWK-Strom bei der Stromeinspeisung. Anlagenbetreiber müssen künftig entscheiden, ob sie eine Anlage nach dem KWKG oder dem EEG fördern lassen wollen.
Während im Jahr 2020 die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Steinkohle aufgrund der Corona-Pandemie eingebrochen war und zu einem Preisrückgang führte, zeichnete sich das Jahr 2021 mit einer wiedererstarkenden Weltwirtschaft durch sprunghaft ansteigende Brennstoff- und Strompreise aus. Insbesondere ab Juli 2021 waren die Strompreise sehr stark gestiegen. Haupttreiber war der kältere Winter 2020/21 mit höheren Verbräuchen aus den europäischen Gasspeichern, die aufgrund von angespannten Marktbedingungen auf einem unterdurchschnittlichen Niveau lagen. Zusätzlich wirkten sich die höhere Nachfrage auf den asiatischen Märkten nach Flüssigerdgas, Ausfälle von Infrastruktur und geringere Importe von Erdgas nach Europa negativ auf das Preisgefüge aus.
Im Geschäftsjahr 2021 konnte die RheinEnergie in den einzelnen Sparten folgende Absatzzahlen erreichen: Strom 15.632 GWh, Erdgas 8.312 GWh, Fernwärme 1.252 GWh, Energiedienstleistungen 742 GWh und Dampf 541 GWh.
Die RheinEnergie Trading GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der RheinEnergie und fungiert als zentraler Marktzugang für Energie und als Dienstleister für energienahe Produkte. Die RheinEnergie hat die Bewirtschaftung ihres Strom- und Erdgasportfolios auf die RheinEnergie Trading übertragen. In diesem Zusammenhang hat sie die im Berichtsjahr abgesetzten Mengen am Großhandelsmarkt beschafft. Die RheinEnergie Trading hat zudem die Stromproduktion der RheinEnergie-Kraftwerke vermarktet. Um die Geschäfte optimal absichern zu können, erstreckt sich die gesamte Beschaffung und Vermarktung über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Sie erfolgt darüber hinaus diversifiziert und strukturiert, um durch die Kombination von flexiblen Produkten und Standardverträgen Optimierungspotenziale zu heben.
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) pachtet und betreibt die Elektrizitäts- und Gasnetze verschiedener rheinischer Energieversorgungsunternehmen, unter anderem das der RheinEnergie.
Die RheinEnergie bündelt sämtliche Windkraftprojekte in der RheinEnergie Windkraft GmbH. Im Berichtsjahr hat die RheinEnergie Windkraft GmbH insgesamt 106 Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 208 MW betrieben.
Solarprojekte und Photovoltaik-Aktivitäten werden durch das Tochterunternehmen RheinEnergie Solar GmbH durchgeführt. Die Tochtergesellschaft konnte im Jahr 2021 eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Köln-Weiden mit einer Leistung von rund 750 kWp in Betrieb nehmen. In Hemau in Bayern begann der Bau einer 19-MWp-Photovoltaik-Freiflächenanlage, die voraussichtlich 2022 in Betrieb genommen wird. Die insgesamt installierte Photovoltaik-Leistung der RheinEnergie Solar beträgt zum Jahresende 2021 rund 36 MWp.
Die Umsatzerlöse der RheinEnergie belaufen sich im Geschäftsjahr ohne Strom- und Energiesteuer auf insgesamt 2.517 Mio. € (Vorjahr 2.468 Mio. €). Der wesentliche Anteil entfällt relativ konstant auf die Stromsparte mit 1.403 Mio. € (Vorjahr 1.407 Mio. €). Einen nennenswerten Anstieg verzeichnete der Erdgasbereich.
Vom Gesamtumsatz ohne Strom- und Energiesteuer entfielen auf die Verkaufserlöse nach Sparten (ohne periodenfremde Effekte): Strom 1.403 Mio. € (Vorjahr 1.407 Mio. €), Erdgas 263 Mio. € (Vorjahr 232 Mio. €), Wärme (inklusive Dampf) 184 Mio. € (Vorjahr 173 Mio. €) und Wasser 135 Mio. € (Vorjahr 137 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 84 Mio. € sind deutlich gesunken (Vorjahr 151 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf einen Sondereffekt aus dem Vorjahr, dem Verkauf einer Beteiligung, zurückzuführen. Die Entwicklung des Materialaufwands auf 1.868 Mio. € (Vorjahr 1.880 Mio. €) hängt zum Großteil mit der optimierten Fahrweise der Stromerzeugung zusammen. Die Materialaufwandsquote ist im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant. Der Personalaufwand mit 271 Mio. € bleibt ebenfalls nahezu konstant (Vorjahr 270 Mio. €). Im Bereich der Löhne und Gehälter (198 Mio. €; Vorjahr 200 Mio. €) überlagern positive Effekte aus rückläufigen durchschnittlichen Personalzahlen und Inanspruchnahmen von Personalrückstellungen die im Berichtsjahr durchgeführte Tarifsteigerung. Die Aufwendungen für Soziale Abgaben sowie Altersversorgung und Unterstützung lagen bei 73 Mio. € (Vorjahr 70 Mio. €). Hintergrund hierfür sind die gestiegenen Aufwendungen für Pensionszusagen und ergänzende Versorgungszusagen an Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 63 Mio. € vermindert. Hierfür ursächlich sind vor allem Sondereffekte des Vorjahres (unter anderem Reorganisation des Lieferantenbereiches). Insgesamt stieg das operative Ergebnis von 130 Mio. € im Vorjahr um 62 Mio. € auf 192 Mio. € im Berichtsjahr.
Das Finanzergebnis der Gesellschaft beläuft sich auf -12 Mio. € und ist gegenüber dem Vorjahr um 60 Mio. € gesunken. Hierbei wirkten sich im Berichtsjahr verkaufsbedingte wegfallende Beteiligungserträge sowie belastende coronabedingte Effekte aus dem Netzgeschäft aus. Anders als im Vorjahr hatten im Berichtsjahr Zuschreibungen auf Finanzanlagen nur einen untergeordneten positiven Einfluss.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag liegen mit rund 7 Mio. € in etwa auf dem Vorjahresniveau. Hintergrund hierfür ist der relativ stabile Körperschafts- und Gewerbesteueraufwand im Rahmen der Organschaft für das Berichtsjahr.
Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (= EBITDA) beträgt 245 Mio. € (Vorjahr 239 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (= EBIT) beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 auf 191 Mio. € (Vorjahr 189 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern erreicht 173 Mio. € (Vorjahr 170 Mio. €). Von dem Ergebnis nach Steuern erhält der Gesellschafter Westenergie eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG von 28 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €). Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis wurde den Gewinnrücklagen ein Betrag in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr 8 Mio. €) zugeführt. Demzufolge wird ein Gewinn in Höhe von 135 Mio. € an den mit 80 % beteiligten Mehrheitsgesellschafter GEW Köln AG abgeführt.