1 Angaben zu Form und Darstellung
Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde bei der Erstellung beachtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren abgeschrieben.
Die Posten des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten und im Falle von selbst erstellten Anlagen zu Herstellungskosten bewertet. In den Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Die Sachanlagen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei Gebäuden zwischen 13 und 50 Jahren, bei Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen zwischen 3 und 33 Jahren, bei übrigen technischen Anlagen zwischen 8 und 75 Jahren sowie bei Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 1 und 23 Jahren.
Investitionszuschüsse für das Anlagevermögen werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der bezuschussten Anlagengegenstände abgesetzt. Noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse werden in den entsprechenden Sonderposten eingestellt.
Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht. Liegen die Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 €, werden diese in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben wird, wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre erfolgt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Verzinsliche Ausleihungen wurden zum Nominalwert bilanziert, zinslose zum Barwert ausgewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips, die unfertigen Leistungen zu den Herstellungskosten bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert aktiviert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Der Jahresüberschuss nach Ausgleichszahlung in Höhe von 10.147 Tsd. € wird aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die SWK abgeführt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen – unter erstmaliger Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt.
Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der Bewertung wird ein Gehaltstrend von unverändert 2,5 % pro Jahr, ein Rententrend von unverändert 2,5 % pro Jahr und unverändert 1,8 % pro Jahr für anzurechnende Renten zugrunde gelegt. Der Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 1,87 % pro Jahr (Vorjahr 2,31 %). Es handelt sich um den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.
Der Unterschiedsbetrag bei den Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB), der sich aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt, beträgt 1.728 Tsd. € (Vorjahr 2.179 Tsd. €), davon für passivierte Altzusagen 5 Tsd. € (Vorjahr 12 Tsd. €). Der Unterschiedsbetrag bei den nicht passivierten Altzusagen beträgt 2.036 Tsd. € (Vorjahr 2.683 Tsd. €).
Die Rückstellungen für Altersteilzeit- und Beihilfeverpflichtungen sowie Jubiläumszuwendungen wurden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Rückstellungen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 1,35 % pro Jahr (Vorjahr 1,60 %). Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.
Aufgrund der Regelung in § 253 Abs. 1 HGB wurde bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen eine Kosten-/Preissteigerung von 2,0 % pro Jahr berücksichtigt. Bei der Berechnung der Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläumszuwendungen wurde eine zukünftig erwartete Gehaltssteigerung von 2,5 % pro Jahr berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr wurde unverändert von dem Wahlrecht nach Artikel 28 EGHGB Gebrauch gemacht und auf Zuführung der Pensionsrückstellungen für Zusagen, die vor dem 1. Januar 1987 erfolgt sind, verzichtet.
Die übrigen Rückstellungen wurden für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristenkongruenten, von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.