Energiepolitische Rahmenbedingungen
Im Dezember 2021 veröffentlichte die EU-Kommission Legislativvorschläge zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung, einen Verordnungsvorschlag zur Minderung der Methanemissionen im Energiebereich und eine Revision der Regulierung zur Energieeffizienz im Gebäudebereich. Die politische Diskussion dieser Vorschläge wird das Jahr 2022 prägen.
Ebenso werden die angekündigte erneute Novellierung des Klimaschutzgesetzes und die Verabschiedung des sektorübergreifenden Klimaschutzsofortprogramms auf Bundesebene das Jahr 2022 prägen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will im April und Sommer 2022 entsprechende Maßnahmenpakete vorlegen. Anfang 2022 hatte das BMWK bereits angekündigt, dass die Maßnahmenpakete eine EEG-Novelle mit erhöhten Ausschreibungsmengen enthalten werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll zudem rechtlich als von „überragendem öffentlichem Interesse“ eingestuft werden.
Am 29. Juni 2021 haben die RheinEnergie und die Westenergie AG einen neuen Konsortialvertrag geschlossen. Beide Partner beabsichtigen, ihre jeweiligen Beteiligungen an bestimmten Stadtwerken in das bislang mehrheitlich von der Westenergie geführte Unternehmen Rheinische Energie Aktiengesellschaft (rhenag) einzubringen. Im Gegenzug soll der Anteil der RheinEnergie an der rhenag von bislang 33,3 % auf mehr als 50 % und der Anteil der Westenergie an der RheinEnergie von bislang 20 % auf bis zu 24,9 % aufgestockt werden. Ziel der Kooperation ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der RheinEnergie und ihrer Beteiligungen in einem zunehmend dynamischen energiewirtschaftlichen Umfeld sowie die Bündelung ihrer jeweiligen Kompetenzen. Unter Führung der RheinEnergie soll der heutige Regionalansatz eines umfassenden Energie- und Infrastrukturdienstleisters im rheinischen Stadtwerkeverbund gestärkt und ausgebaut werden. Die Organe und Gremien der beteiligten Unternehmen haben der Kooperation bereits zugestimmt; die Genehmigung der Kartellbehörde wird im Juni 2022 erwartet. Da die zukünftige Mehrheitsbeteiligung der RheinEnergie an der rhenag rückwirkend gelten soll, wird sich, die Zustimmung der Kartellbehörden unterstellt, der Konsolidierungskreis des Stadtwerke Köln Konzerns im Jahr 2022 entsprechend verändern. Die Transaktion ist sowohl im Wirtschaftsplan der RheinEnergie als auch der SWK für 2022 berücksichtigt.
Ausblick auf die Geschäftsentwicklung
Im Rahmen ihrer regelmäßig weiterentwickelten Unternehmensstrategie stellt sich die RheinEnergie den großen Herausforderungen in energiepolitischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Mit der kontinuierlichen Optimierung der internen Prozesse einerseits und den geplanten Investitionen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen andererseits soll die Basis für Wachstum und dauerhafte Ertragskraft beibehalten werden.
Das Geschäftsfeld plant für 2022 leicht steigende Umsatzerlöse. Bei den Investitionen steht neben laufenden Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien im Vordergrund.