RheinEnergie AG Geschäftsbericht 2021
03

Anhang

(1) Angaben zur Form und Darstellung

Der Sitz der RheinEnergie AG (RheinEnergie) ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 37306 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die RheinEnergie ist ein Tochterunternehmen der GEW Köln AG mit Sitz in Köln. Die GEW Köln AG hält 80 % der Aktien und die Westenergie AG, Essen, die restlichen 20 %. Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die GEW Köln AG hat der Gesellschaft gemäß § 20 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien an der RheinEnergie gehört.

Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. Umsatzsteuerlich besteht über die GEW Köln AG mit der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin eine Organschaft.

Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 aufgestellt.

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG stellt die RheinEnergie mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1–6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf.

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und „Davon-Vermerke“ werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden in Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Investitionsförderungen mindern unmittelbar die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bis zum 31. Dezember 2007 erfolgten, soweit steuerlich zulässig, die Abschreibungen nach der degressiven Methode mit Übergang zur linearen Abschreibung, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Seit dem 1. Januar 2008 werden Zugänge grundsätzlich nur noch linear abgeschrieben.

Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich im Wesentlichen nach den allgemeinen sowie für die Energiewirtschaft anzuwendenden amtlichen Abschreibungstabellen. Die Nutzungsdauern der wichtigsten Anlagengüter betragen:

  Jahre
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5
Gebäude 33,3
Außenanlagen 15 bis 19
Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 15 bis 20
Umspannungs- und Speicheranlagen 20
Leitungsnetze ohne Telekommunikationsnetze 25 bis 40
Telekommunikationsnetze 15 bis 20
Fuhrpark 6 bis 12

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst und voll abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 € bis 1.000 € wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 % p.a. in dem Jahr, für dessen Zugänge der Sammelposten gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. 

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie zum Barwert ausgewiesen.

Vorräte werden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die unentgeltlich zugeteilten CO2-Zertifikate der Periode 2013 bis 2021 werden abweichend von diesem Grundsatz zum jeweiligen Bilanzstichtag mit 0 € bewertet. Die entgeltlich erworbenen CO2-Zertifikate werden nach dem LiFo-Verbrauchsfolgeverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem Barwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; sie werden mit dem Nennwert bilanziert. 

Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden ab dem 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2015 (für Strom und Gas bis 31. Dezember 2006) als Investitionszuwendungen aktivisch abgesetzt und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Seit dem 1. Januar 2016 werden die Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse für Wasser, Wärme und öffentliche Beleuchtung als Investitionszuschüsse im Sonderposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst.

Ab 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die eigenen Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch den Netzbetreiber bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH wird klargestellt, dass die Einziehung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Diese Baukostenzuschüsse sowie Hausanschlusskostenbeiträge werden somit als Investitionszuschuss im Sonderposten bilanziert und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2021 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), beträgt 1,87 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 17,1 Mio. € (Vorjahr 22,1 Mio. €). 

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Beihilfeverpflichtungen und Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2021 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), beträgt 1,35 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vom Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme auf den Bilanzstichtag abgezinst. Außerdem beinhaltet dieser Posten Aufwandsrückstellungen in Höhe von 3,5 Mio. €, die gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fortgeführt werden können.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung erfasst. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten werden Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag ergebniswirksam berücksichtigt.

Es wurde eine Bewirtschaftungsstrategie festgelegt, die vorsieht, dass im Bereich Sondervertragskunden nur zeitgleich geschlossene Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge mit gleichem Mengenvolumen mit einem Mindestdeckungsbeitrag zulässig sind. Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von schwebenden Geschäften für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge.

Als Organgesellschaft weist die Gesellschaft keine aktiven oder passiven latenten Steuern aus.

(3) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2021 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2021 ist nachstehend aufgeführt:

Anteil
am Kapital
%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln 1 100 73.334 –39.939
RheinEnergie Windkraft GmbH, Köln 1 100 59.315 1.971
RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH, Köln 1 100 55.000 3
AGO GmbH Energie + Anlagen, Kulmbach 2 100 10.035 1.343
RheinEnergie Trading GmbH, Köln 1 100 10.000 150
RheinEnergie Solar GmbH, Köln 1 100 2.525 280
RheinEnergie Biokraft Randkanal Nord GmbH & Co. KG, Köln 100 962 –73
TankE GmbH, Köln 2,3 100 409 –1.717
ENERGOTEC Energietechnik GmbH, Köln 1 100 307 –4
RheinEnergie Biokraft Verwaltungs GmbH, Köln 100 26 0
RheinEnergie HKW Rostock GmbH, Köln 1 100 25 –8.021
GT-HKW Niehl GmbH, Köln 1 100 25 30
RheinEnergie Industrielösungen GmbH, Ludwigshafen 1 100 25 –23
ENTALO GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 100 4 –3
RheinEnergie Express GmbH, Köln 1 87,8 2.695 1.074
AggerEnergie GmbH, Gummersbach 2 62,7 71.313 12.168
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Hürth 2 56,6 49.007 8.468
BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach 2 50,1 54.948 10.182
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), Leverkusen 2 50 81.196 12.558
RheinWerke GmbH, Düsseldorf 2 50 5.000 –58
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Leverkusen 2 50 64 2
AS 3 Beteiligungs GmbH, Essen 2 49 31.598 1.779
evd energieversorgung dormagen GmbH, Dormagen 1,2 49 18.804 5.764
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG, Lohmar 2 49 12.069 1.428
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG, Bornheim 2 49 7.206 254
Stadtwerke Leichlingen GmbH, Leichlingen 1,2 49 6.582 1.516
Stromkontor Rostock Port GmbH, Rostock 2 49 6.467 409
Stadtwerke Pulheim GmbH, Pulheim 2 49 2.527 427
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH, Lohmar 2 49 28 1
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin 2 45 12.943 743
Stadtwerke Troisdorf GmbH, Troisdorf 1,2 40 39.538 7.210
rhenag Rheinische Energie AG, Köln 33,3 145.700 31.644
COLONIA-CLUJ-NAPOCA-Energie S.R.L., Cluj-Napoca, Rumänien 33,3 2.603 624
chargecloud GmbH, Köln 2 33,3 1.996 –1.533
GWAdriga GmbH & Co. KG, Berlin 2 31 974 –2.410
GWAdriga Verwaltungs GmbH, Berlin 2 31 26 0
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn 1,2 13,7 159.698 48.776
8KU GmbH, Berlin 2 12,5 273 2
450MHz Beteiligung GmbH, Erfurt 2 10 9 –18
ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG, Köln 2 6,7 1.030 54

1 Ergebnis vor Abführung und ggf. Ausgleichszahlungen
2 Vorjahreswerte
3 2019 gegründet

(4) Vorräte

  31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

10.033

9.377

Emissionsberechtigungen

54.356

47.741

Unfertige Leistungen

21.341

13.336

Geleistete Anzahlungen 41
Gesamt 85.730 70.495

Der aus der Vorratsbewertung resultierende Unterschiedsbetrag für Emissionszertifikate zwischen dem LiFo-Verbrauchsfolgeverfahren und dem letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten höheren Börsenkurs beläuft sich auf 109.622 T€. Die Unfertigen Leistungen beinhalten Abschreibungen von 2.808 T€, welche im Materialaufwand erfasst wurden.

(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 297.471 195.862
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 206.315 301.012
Sonstige Vermögensgegenstände 85.998 48.666
Gesamt 589.784 545.540

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag mit 571.902 T€ (Vorjahr 504.725 T€) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 412.630 T€ (Vorjahr 416.402 T€) wurden saldiert.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen 498 T€ (Vorjahr 1.104 T€) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und 7.187 T€ (Vorjahr 1.852 T€) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 684 T€ (Vorjahr 403 T€).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von 206.315 T€ (Vorjahr 298.710 T€) gegenüber der Stadtwerke Köln GmbH aus dem laufenden Verrechnungsverkehr und aus dem Cash-Pooling sowie im Vorjahr mit 2.302 T€ gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH aus Lieferungen und Leistungen. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr bis zu ein Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 4.385 T€ (Vorjahr 6.324 T€) enthalten und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von 7.101 T€ (Vorjahr 10.067 T€). Außerdem sind Forderungen aus Steuern mit 52.194 T€ (Vorjahr 6.165 T€) enthalten. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr bis zu ein Jahr.

(6) Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital von 400.000 T€ ist eingeteilt in 80.000.000 Stückaktien zum Nennbetrag von je 5 €, die auf den Namen lauten. Es ergeben sich zum 31. Dezember 2021 folgende Beteiligungsverhältnisse: GEW Köln AG mit 320.000 T€ (80 %) und Westenergie AG mit 80.000 T€ (20 %).

(7) Kapitalrücklagen

In den Kapitalrücklagen sind Aufgelder gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 149.729 T€ und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 125.010 T€ enthalten.

(8) Gewinnrücklagen

Es handelt sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen, welche Zuführungen aus dem Umstellungs- und Anpassungsbedarf im Übergang auf das BilMoG von 112.873 T€ sowie andere Gewinnthesaurierungen von 136.806 T€ beinhalten. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von 10.000 T€ zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt.

(9) Sonderposten

  31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Investitionszuwendungen 75.684

70.924

Empfangene Ertragszuschüsse 647
Gesamt 75.684 71.571

(10) Rückstellungen

  31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 271.194 254.324
Steuerrückstellungen

2.700

2.700
Sonstige Rückstellungen 385.480 355.663
Gesamt 659.374 612.687

In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Pensions-, Versorgungs- und Deputatverpflichtungen enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeit und personalbezogenen Maßnahmen, die Rückgabe von CO2-Rechten, ausstehende Eingangsrechnungen, Erlösschmälerungen, Beihilfen, zivil- und energiewirtschaftliche Ansprüche, variable Vergütungen, Urlaubstage und Gleitzeitguthaben, Abrechnungsleistungen sowie Drohverluste.

(11) Verbindlichkeiten

Übersicht über die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021:

  Gesamt
31.12.2021

T€
bis 1 Jahr


T€
über
1 Jahr

T€
davon über
5 Jahre

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.182 12.182 19.000 10.273
(Vorjahr) 37.364 5.182 32.182 12.455
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.091 1.091 0 0
(Vorjahr) 1.040 1.040 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 90.422 90.422 0 0
(Vorjahr) 76.005 76.005 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 138.405 138.405 0 0
(Vorjahr) 132.331 132.331 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 198.172 135.140 63.032 0
(Vorjahr) 169.870 106.145 63.724 0
davon aus Steuern 3.095 3.095 0 0
(Vorjahr) 3.210 3.210 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.927 1.927 0 0
(Vorjahr) 1.925 1.925 0 0
Gesamt 459.272 377.240 82.032 10.273
(Vorjahr) 416.609 320.703 95.906 12.455

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 134.583 T€ (Vorjahr 132.331 T€) die Ergebnisabführung gegenüber dem Gesellschafter GEW Köln AG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Beträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 60.044 T€ (Vorjahr 19.379 T€) und betreffen im Wesentlichen Verlustübernahmen. Außerdem sind die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von 28.143 T€ (Vorjahr 30.267 T€) gegenüber der Westenergie AG sowie Verpflichtungen aus Darlehen in Höhe von 67.183 T€ (Vorjahr 67.562 T€) enthalten.

Von den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entfallen wie im Vorjahr 26 T€ auf verbundene Unternehmen.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 11.180 T€ (Vorjahr 11.377 T€) durch Bürgschaften eines Kreditinstitutes besichert.

(12) Umsatzerlöse ohne Strom- und Energiesteuer

  2021
T€
2020
T€
Strom einschließlich Stromsteuer 1.472.901 1.478.890
Stromsteuer –69.878 –72.338
Strom ohne Stromsteuer 1.403.023 1.406.552
Erdgas einschließlich Energiesteuer 288.780 254.239
Energiesteuer –25.799 –22.676
Erdgas ohne Energiesteuer 262.981 231.563
Fernwärme 91.592 86.456
Nahwärme 70.807 68.119
Dampf 21.830 18.877
Wärme und Dampf 184.229 173.452
Trinkwasser 134.323 135.907
Betriebswasser 807 1.253
Wasser 135.130 137.160
Verkaufserlöse nach Sparten 1.985.363 1.948.727
Sonstige Umsatzerlöse 526.996 514.709
Empfangene Ertragszuschüsse 4.555 4.946
Umsatzerlöse ohne Energiesteuer 2.516.914 2.468.382

Die Verkaufserlöse nach Sparten beinhalten ausschließlich Erlöse des laufenden Geschäftsjahres. 

Die Position „Sonstige Umsatzerlöse“ enthält unter anderem Pacht-, Betriebsführungs- und Dienstleistungserlöse. Außerdem sind periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von 7.561 T€ (Vorjahr -2.432 T€) sowie periodenfremde negative Strom- und Energiesteuer in Höhe von -324 T€ (Vorjahr 223 T€) enthalten.

(13) Sonstige betriebliche Erträge

  2021
T€
2020
T€
Konzessionsabgabe 50.332 48.896
Optimierungsbonus 8.744 14.638
Auflösung von Rückstellungen 8.001 8.005
Abgang Vermögensgegenstände 7.470 61.388
Schadenersatzleistungen 4.199 7.162
Investitionszuwendungen 331 1.758
Übrige Erträge 4.480 8.878
Gesamt 83.557 150.725

Neben der Auflösung von Rückstellungen enthält der Posten weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 2.243 T€ (Vorjahr 1.152 T€), hiervon für die Konzessionsabgabe 331 T€ (Vorjahr 1.758 T€).

(14) Materialaufwand

  2021
T€
2020
T€
Aufwendungen:    
für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.200.268 1.230.340
für bezogene Leistungen 668.111 649.865
Gesamt 1.868.379 1.880.205

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Strombezüge, Gasbezüge, Energieeinsatz in den Kraftwerken sowie Kosten aus dem sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffverbrauch. 

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Netzentgelte und Fremdleistungen. 

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.837 T€ (Vorjahr -12.454 T€) enthalten.

(15) Personalaufwand

  2021
T€
2020
T€
Entgelte an Mitarbeiter 197.949 199.944
Soziale Abgaben 35.951 35.326
Aufwendungen für Altersversorgung 35.751 31.475
Aufwendungen für Unterstützung 1.276 3.262
Gesamt 270.927 270.007

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten ohne Vorstände und Auszubildende stellt sich wie folgt dar:

  2021
 
2020
 
Frauen

806

836

Männer 1.907 1.937
Gesamt 2.713 2.773

Die Darstellung der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich gegenüber der Darstellung im Vorjahresabschluss verändert. Die Beschäftigten, welche sich in der passiven Phase des Altersteilzeitmodells befinden, sind nicht mehr enthalten. Der Vorjahreswert wurde insoweit angepasst. 

(16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Es sind planmäßige Abschreibungen für den Jahressammelposten in Höhe von 1.463 T€ (Vorjahr 1.273 T€) enthalten.

Außerdem wurden vereinnahmte Investitionszuwendungen (Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse) in Höhe von 2.560 T€ (Vorjahr 2.602 T€) mit den planmäßigen Abschreibungen verrechnet.

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

  2021
T€
2020
T€

Konzessionsabgaben

73.289 71.606

Fremdleistungen

30.053 34.721
Mieten und Pachten 25.216 20.799
Zuführung Altersteilzeit- und Personalmaßnahmen 16.211 58.278
Rechts- und Beratungskosten 15.081 26.165
Werbung und Inserate 14.528 13.446
Verwaltungskostenbeiträge 10.680 10.302
Sonstige Steuern 6.282 6.322
Öffentliche Abgaben 5.447 5.173
Forderungsausfälle/Wertberichtigungen 4.629 21.813
Versicherungen 4.311 4.373
Porto 2.585 2.614
Telekommunikationsgebühren 2.474 2.277
Übrige Aufwendungen 20.594 16.717
Gesamt 231.380 294.606

Die ausgewiesenen Konzessionsabgaben entsprechen den vertraglichen Regelungen mit den Gebietskörperschaften.

Die Fremdleistungen beinhalten im Geschäftsjahr ausschließlich Leistungen für den Vertriebs- und Verwaltungsbereich (im Vorjahr betrug deren Anteil 22.046 T€).

Der Posten „Übrige Aufwendungen“ beinhaltet im Wesentlichen die Kosten für Wartung und Pflege von Software sowie Aus- und Weiterbildungskosten, Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, Spenden, Beiträge zu Berufsverbänden, Reisekosten, Bewirtungen und Büromaterial.

Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.562 T€ (Vorjahr -164 T€) enthalten.

(18) Finanzergebnis

  2021
T€
2020
T€
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne 3.842 3.906
Erträge aus Beteiligungen 43.149 53.975
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.367 1.377
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 246 583
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 2.109 19.316
Abschreibungen auf Finanzanlagen –2.418 –3.684
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste –47.986 –14.997
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –12.153 –12.687
Gesamt –11.844 47.789

Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betreffen im Wesentlichen die RheinEnergie Windkraft GmbH, die RheinEnergie Express GmbH, die AGO GmbH Energie + Anlagen sowie die RheinEnergie Solar GmbH.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 7.152 T€ (Vorjahr 7.647 T€) aus der Aufzinsung gemäß § 277 Abs. 5 HGB enthalten. Darüber hinaus beinhaltet die Position negative Zinserträge von 975 T€ (Vorjahr 0 €) für Guthaben aus dem Cash-Pooling und Aufwand aus Steuern in Höhe von 263 T€ (Vorjahr 609 T€).

In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen im aufgeführten Umfang ausgewiesen:

  2021
T€
2020
T€
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne 3.842 3.906
Erträge aus Beteiligungen 19.730 17.071
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 492 456
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 45 392
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste –47.986 –14.997
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –997 –112
Gesamt –24.876 6.716

(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft Umlagen des Stadtwerke Köln Konzerns für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Diese Belastungen betragen für Gewerbesteuer 2.145 T€ (Vorjahr 0 €). Für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sind im aktuellen Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Aufwendungen angefallen. Zusätzlich enthält die Position Gewerbesteuer für Vorjahre in sehr geringer Höhe (Vorjahr 1.904 T€) sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für Vorjahre von insgesamt 66 T€ (Vorjahr -162 T€). Daneben werden die für die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von der RheinEnergie abzuführende Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag von insgesamt 5.240 T€ (Vorjahr 5.635 T€) ausgewiesen.

(20) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verpflichtungen aus Lieferrahmenverträgen mit der RheinEnergie Trading GmbH sowie Bezugsverträge für Wirbelschichtbraunkohle. Hieraus hat die RheinEnergie finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.781 Mio. € für den Zeitraum 2022 bis 2026.

Das Bestellobligo aus erteilten Aufträgen beträgt 210 Mio. €.

Die RheinEnergie hat gegenüber einem Handelspartner der RheinEnergie Trading GmbH eine Patronatserklärung abgegeben. Aufgrund der geschäftlichen Situation ist mit einer Inanspruchnahme aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen.

Seit 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die verpachteten Strom- und Gasnetze nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch die Rheinische NETZGesellschaft mbH bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zwischen der Rheinische NETZGesellschaft mbH und der RheinEnergie wird klargestellt, dass die Vereinnahmung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Aufgrund der Schuldbeitritte im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen besteht eine Haftung der RheinEnergie in Höhe von 61 Mio. €.

Auf der Grundlage einer Schätzung bei einem Rechnungszinssatz von 1,87 % und unter Berücksichtigung der gemäß Satzung anzuwendenden Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck besteht auf der Basis der fiktiven Zurechnung des anteiligen Kassenvermögens ein nicht bilanzierter Fehlbetrag aus den Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Rheinischen Zusatzversorgungskasse gegenüber den Versicherten und ehemaligen Mitarbeitern von 246,4 Mio. €. Da die ZVK durch die jährliche Finanzierung aus Umlage und Zusatzbeitrag kontinuierlich Deckungskapital aufbaut, ist aus derzeitiger Sicht eine Inanspruchnahme nicht zu erwarten.

Aus unternehmenspolitischen Gründen hat die RheinEnergie Vermögensgegenstände an ein Tochterunternehmen veräußert und von ihr beginnend seit 2015 geleast. Die von ihr vereinnahmte Kaufpreiszahlung wirkt sich positiv auf die Finanzlage aus. Aus den künftigen Leasingzahlungen resultiert eine Verpflichtung von insgesamt 8.956 T€ jährlich.

(21) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Auf Basis der uns vorliegenden Erkenntnisse ist durch die Krise in der Ukraine für 2022 von deutlichen negativen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern auszugehen.

(22) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Zwischen der RheinEnergie und der RheinEnergie Trading GmbH, der RheinEnergie HKW Rostock GmbH, der RheinEnergie Solar GmbH und der AGO GmbH Energie + Anlagen bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Mit der RheinEnergie einerseits und der Rheinische NETZGesellschaft mbH, der ENERGOTEC Energietechnik GmbH, der RheinEnergie Industrielösungen GmbH, der GT-HKW Niehl GmbH, der RheinEnergie Express GmbH, der RheinEnergie Windkraft GmbH und der RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH andererseits bestehen Ergebnisabführungsverträge.

Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, an den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(23) Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der RheinEnergie wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(24) Honorare des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar für Leistungen der Abschlussprüfung beträgt im Geschäftsjahr 202 T€. Darüber hinaus sind Honorare für sonstige Leistungen in Höhe von 50 T€ angefallen.

(25) Nahestehende Unternehmen und Personen

Wesentliche Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2021 nicht stattgefunden.

(26) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Geschäfte größeren Umfangs im Sinne der vorstehenden gesetzlichen Regelung wurden mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH getätigt. Die RheinEnergie hat ihre eigenen und fremden Strom- und Gasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH verpachtet, die hierfür die Netzbetreiberfunktion übernommen hat. Weiterhin erbringt die RheinEnergie im Wesentlichen technische und kaufmännische Dienstleistungen gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH, BELKAW GmbH, RheinEnergie HKW Rostock GmbH, RheinEnergie Express GmbH, RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH und der GT-HKW Niehl GmbH. Neben den Pachtaufwendungen für fremde Strom- und Gasnetze erhält die RheinEnergie kaufmännische und technische Dienstleistungen von der AggerEnergie GmbH, der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und der evd energieversorgung dormagen GmbH. Die Beträge hierzu sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Vertragsart Betrag
T€
Ertrag:  
technische Betriebsführung 205.269
kaufmännische Dienstleistung 103.742
Verpachtung Stromnetze 63.425
Verpachtung Gasnetze 48.023
Aufwand:  
technische Dienstleistung –50.978
Pacht Stromnetze –38.839
Pacht Gasnetze –34.234
kaufmännische Dienstleistung –10.967
Betriebsführung 110 kV –6.893

(27) Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Organe der Gesellschaft angegeben.

(28) Gesamtbezüge des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der RheinEnergie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Dezember 2002. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses, für den Beteiligungsausschuss sowie die Hauptversammlung.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug diese Vergütung je teilgenommene Sitzung 500 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den zweifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhielt.

Auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder verteilen sich die Gesamtbezüge wie folgt:

Mitglieder des Aufsichtsrates Gesamtbezüge
in T€
Bernd Petelkau, Vorsitzender 47,0
Wolfgang Nolden, stellv. Vorsitzender 38,3
Frauke Bendokat 25,0
Walter Berndgen 9,0
Martin Börschel, bis 22.12.2020 1,0
Ulrich Breite, bis 22.12.2020 1,0
Jürgen Brenig, bis 31.01.2021 1,5
Gerhard Brust, bis 22.12.2020 1,0
Clivia Conrad 8,0
Prof. Dr. Dörte Diemert 7,5
Dr. Ralph Elster, bis 22.12.2020 1,0
Thorsten Fledderus, seit 01.02.2021 7,5
Dr. Karsten Klemp 9,0
Dr. Thomas König 4,5
Claudia Kowalak 11,0
Dr. Gerrit Krupp 16,5
Stefanie Mägdefrau 15,5
Christiane Martin 12,0
Andreas Mathes 15,5
Reiner Priggen 22,5
Katherina Reiche 15,0
Dr. Frank Schaefer 8,0
Gernot Schubert 9,0
Ira Sommer 8,0
Rafael Struwe 9,0
Summe 303,3

Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder betreffen mit 32,3 T€ Sitzungsgelder für das Jahr 2020, die erst 2021 ausgezahlt wurden. Diese waren bisher nicht für das Vorjahr angegeben.

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen, Versicherungsbeiträgen und in einem Fall ein Deputat.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 3.638 T€ (Vorjahr: 3.059 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Festvergütung*


Gezahlte Tantieme

Sach- und sonstige Bezüge*
Insgesamt


Dr. Dieter Steinkamp 492.000,00
(480,0)
305.569,32
(206,8)
16.903,39
(26,0)
814.472,71
(712,8)
Dr. Andreas Cerbe 205.000,02
(400,0)
254.641,10
(172,4)
126.518,05
(14,9)
586.159,17
(587,3)
Susanne Fabry 276.750,00
(0,0)
0,0
(0,0)
8.231,91
(0,0)
284.981,91
(0,0)
Norbert Graefrath 205.000,02
(400,0)
254.641,10
(172,4)
36.698,42
(28,5)
496.339,54
(600,9)
Dieter Hassel 205.000,02
(400,0)
254.641,10
(172,4)
33.814,74
(20,8)
493.455,86
(593,2)
Birgit Lichtenstein 276.750,00
(0,0)
0,0
(0,0)
7.314,65
(0,0)
284.064,65
(0,0)
Achim Südmeier 410.000,04
(380,0)
254.641,10
(172,4)
14.309,24
(12,5)
678.950,38
(564,9)

* erfolgsunabhängige Bezüge

Im Berichtsjahr 2021 erhielt Herr Dr. Cerbe aufgrund seines vorzeitigen Ausscheidens eine Abfindung in Höhe von 103 T€.

Die Versorgungsleistungen sind aufgrund unterschiedlicher Vertragsregelungen in den Anstellungsverträgen differenziert:

Für Herrn Dr. Steinkamp besteht nach Ablauf seines Anstellungsvertrages Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes in Höhe seines bis dahin erreichten Versorgungsprozentsatzes. Die Versorgungsleistung ist in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt.

Herr Südmeier hat bei Nichtverlängerung seines Anstellungsvertrages auf Veranlassung der Gesellschaft und ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Vorstandsmitglieds im Versorgungsfall Anspruch auf ein Ruhegehalt bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres.

Für die Herren Dr. Steinkamp und Südmeier steigt der Prozentsatz beginnend mit 40 % jährlich um 2 Prozentpunkte bis zum Höchstsatz von 65 %.

Für die Herren Dr. Steinkamp und Südmeier werden auf das Ruhegehalt die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus für alle Vorstandsmitglieder Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen und bezüglich Herrn Dr. Steinkamp für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr. Für das Geschäftsjahr wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.

Frau Fabry und Frau Lichtenstein erhalten eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Zum Aufbau dieser Altersversorgung stellt die Gesellschaft jährlich jeweils einen Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresgehaltes zur Verfügung. Dieser jährliche Versorgungsbeitrag wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in jährliche Versorgungsbausteine umgerechnet. Die Höhe der Ruhegehälter ergibt sich aus der Summe der Rentenbausteine.

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und im Falle einer Beendigung der Verträge vor Erreichung der Altersgrenze Ansprüche auf Leistungen.

Die Pensionsverpflichtung im Einzelnen:

  Erreichter
Ver.-%-Satz

Erreichbarer
Ver.-%-Satz

Veränderung der
Pensionsrückstellung
(Stand Rückstellung Vorjahr)
T€
Barwert Pensions-
rückstellung per
31.12.2021
T€
Dr. Dieter Steinkamp 65,0 65,0 881,2 (9.080,0) 9.961,3
Dr. Andreas Cerbe 54,0 60,0 746,4 (4.104,3) 4.850,7
Norbert Graefrath 44,0 50,0 397,8 (4.678,9) 5.076,7
Dieter Hassel 65,0 65,0 485,2 (7.325,6) 7.810,8
Achim Südmeier 52,0 62,0 534,0 (2.683,9) 3.217,9
  Anzahl
erreichter
Versorgungs-
bausteine
Zu multiplizieren
mit
altersabhängigem
Verrentungsfaktor
Zuführung der
Pensionsrückstellung
(Stand Rückstellung Vorjahr)
T€
Barwert Pensions-
rückstellung per
31.12.2021
T€
Susanne Fabry     45,8 (0,0) 45,8
Birgit Lichtenstein     45,8 (0,0) 45,8

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich nahezu ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und Beteiligungsgesellschaften. Sie beinhalten pauschale Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgelder) sowie ergebnisabhängige und/oder -unabhängige Bestandteile und teilen sich wie folgt auf:

  Beträge
T€
Dr. Dieter Steinkamp 46,0
Susanne Fabry * 5,2
Birgit Lichtenstein * 4,7
Achim Südmeier 34,2

* die Bezüge werden auf die Tantieme angerechnet

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden an Pensionen 2.478,4 T€ (Vorjahr 2.371 T€) aufgewendet; hierfür bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 73.501 T€ (Vorjahr 69.364 T€).

Im Berichtsjahr sind drei Vorstandsmitglieder ausgeschieden: Herr Dr. Cerbe erhält nach Beendigung seines Anstellungsvertrages am 30. Juni 2021 seit dem 1. Oktober 2021 ein Ruhegehalt in Höhe von 54 % seiner letzten Festvergütung. Herr Graefrath und Herr Hassel erhalten mit Beendigung ihrer Anstellungsverträge ab dem 1. Juli 2021 Ruhegehälter in Höhe von 44 % bzw. 65 % ihrer Festvergütung, wobei bei Herrn Hassel Einkünfte bis zum 65. Lebensjahr sowie Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet werden.

Köln, den 28. März 2022

Der Vorstand

Dr. Steinkamp        Fabry         Lichtenstein       Südmeier       

  Anschaffungs- und Herstellungskosten
  1.1.2021



Zugänge



Umbuchungen



Abgänge



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 63.686.124,73 1.831.727,85 52.839,08 130.339,21
Geleistete Anzahlungen 632.985,01 566.045,69 0,00 0,00
  64.319.109,74 2.397.773,54 52.839,08 130.339,21
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 275.898.051,27 714.462,06 117.231,94 656.407,23
Technische Anlagen und Maschinen
2.680.277.281,35 48.111.814,92 18.249.023,67 17.214.033,39
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
338.414.062,27 8.965.037,06 7.078.510,08 7.306.822,32
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 39.130.080,49 22.049.502,03 –25.497.604,77 111.021,50
  3.333.719.475,38 79.840.816,07 –52.839,08 25.288.284,44
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
267.287.551,38 25.092.926,49 0,00 1.212.250,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
15.190.000,00 750.000,00 0,00 1.040.000,00
Beteiligungen
406.300.967,35 4.517.274,95 0,00 998.629,93
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
23.566.556,53 1.269.100,00 0,00 1.686.700,98
Sonstige Ausleihungen 6.836.548,33 72.453,47 0,00 877.651,02
  719.181.623,59 31.701.754,91 0,00 5.815.231,93
  4.117.220.208,71 113.940.344,52 0,00 31.233.855,58
  Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
  Investitions-
förderung


31.12.2021



Kumulierte
Investitions-
zuwendungen

1.1.2021



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
       
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 65.440.352,45 0,00 55.324.182,73
Geleistete Anzahlungen 0,00 1.199.030,70 0,00 0,00
  0,00 66.639.383,15 0,00 55.324.182,73
Sachanlagen        
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 276.073.338,04 0,00 204.415.450,84
Technische Anlagen und Maschinen 1.906.490,90 2.727.517.595,65 85.813.701,30 2.208.454.890,05
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
1.037.181,70 346.113.605,39 0,00 242.250.358,27
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 35.570.956,25 0,00 0,00
  2.943.672,60 3.385.275.495,33 85.813.701,30 2.655.120.699,16
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 291.168.227,87 0,00 2.512.250,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 14.900.000,00 0,00 686.000,00
Beteiligungen 0,00 409.819.612,37 0,00 24.615.881,34
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 23.148.955,55 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 0,00 6.031.350,78 0,00 2.575.776,79
  0,00 745.068.146,57 0,00 30.389.908,13
2.943.672,60 4.196.983.025,05 85.813.701,30 2.740.834.790,02
  Abschreibungen
  Abschrei-
bungen des
laufenden Jahres

Um-
buchungen


Zuschrei-
bungen


Immaterielle Vermögens-
gegenstände
     
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
2.884.431,93 0,00 0,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
  2.884.431,93 0,00 0,00
Sachanlagen      
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.201.662,32 0,00 0,00
Technische Anlagen und Maschinen
34.976.498,06 1.315,74 37.150,22
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
15.655.632,88 –1.315,74 0,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
  51.833.793,26 0,00 37.150,22
Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen
500.000,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
0,00 0,00 48.000,00
Beteiligungen
1.874.000,00 0,00 2.061.000,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 44.390,35 0,00 381.714,97
  2.418.390,35 0,00 2.490.714,97
57.136.615,54 0,00 2.527.865,19
  Abschreibungen Buchwerte
  Abgänge



31.12.2021



31.12.2021



31.12.2020



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
       
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 130.339,21 58.078.275,45 7.362.077,00 8.361.942,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 1.199.030,70 632.985,01
  130.339,21 58.078.275,45 8.561.107,70 8.994.927,01
Sachanlagen        
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
331.610,39 205.285.502,77 70.787.835,27 71.482.600,43
Technische Anlagen und Maschinen 16.456.384,28 2.226.939.169,35 414.764.725,00 386.008.690,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
5.686.706,02 252.217.969,39 93.895.636,00 96.163.704,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 35.570.956,25 39.130.080,49
  22.474.700,69 2.684.442.641,51 615.019.152,52 592.785.074,92
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.212.250,00 1.800.000,00 289.368.227,87 264.775.301,38
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 638.000,00 14.262.000,00 14.504.000,00
Beteiligungen 0,00 24.428.881,34 385.390.731,03 381.685.086,01
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 0,00 23.148.955,55 23.566.556,53
Sonstige Ausleihungen 0,00 2.238.452,17 3.792.898,61 4.260.771,54
  1.212.250,00 29.105.333,51 715.962.813,06 688.791.715,46
 
23.817.289,90 2.771.626.250,47 1.339.543.073,28 1.290.571.717,39