Die Gesellschafterversammlung hat im Jahr 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat von jeweils 30 % beschlossen. Die Zielgrößen sollten spätestens am 30. Juni 2022 erreicht sein. Die gleiche Quote hat die Geschäftsführung für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen festgelegt. Die Gesellschafterversammlung hat im Jahr 2022 beschlossen, die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung auf 50 % und für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen und den Aufsichtsrat auf 40 % zu erhöhen. Die neuen Zielgrößen sollen spätestens am 30. Juni 2027 erreicht sein.
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 ergab sich folgender Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in der ersten und zweiten Führungsebene:
Durch Personalveränderungen ist die Frauenquote in der ersten Führungsebene im Berichtsjahr auf 33 % gestiegen (Vorjahr 27 %). In der zweiten Führungsebene ist die Frauenquote gesunken, und zwar auf 34 % (Vorjahr 39 %).
Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft nur bedingt Einfluss. Der Aufsichtsrat wird bei nicht-mitbestimmten Gesellschaften im Wesentlichen vom Rat der Stadt Köln und bei mitbestimmten Gesellschaften zusätzlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Unternehmens besetzt. Zur Beteiligung der Beschäftigten wird ein Wahlverfahren gemäß Mitbestimmungsgesetz oder Drittelbeteiligungsgesetz angewendet.