RheinEnergie AG Geschäftsbericht 2022
03

Anhang

(1) Angaben zur Form und Darstellung

Der Sitz der RheinEnergie AG (RheinEnergie) ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 37306 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die RheinEnergie ist ein Tochterunternehmen der GEW Köln AG mit Sitz in Köln. Die GEW Köln AG hält 80 % der Aktien und die Westenergie AG, Essen, die restlichen 20 %. Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die GEW Köln AG hat der Gesellschaft gemäß § 20 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien an der RheinEnergie gehört.

Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. Umsatzsteuerlich besteht über die GEW Köln AG mit der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin eine Organschaft.

Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 aufgestellt.

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG stellt die RheinEnergie mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf.

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und „Davon-Vermerke“ werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden in Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben.

(2) Gesellschaftsrechtliche Änderungen

Die RheinEnergie ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. Juni 2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23. November 2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29. Juni 2022 mit der RheinEnergie Express GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66818) rückwirkend auf den 1. Januar 2022 zu Buchwerten verschmolzen worden. 

Die Eintragung im Handelsregister wurde am 1. August 2022 vorgenommen. Die Übertragung erfolgte ohne Gegenleistung. Die Übernahme des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers durch die RheinEnergie erfolgte mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2021.

Aufgrund der Verschmelzung ist die Vergleichbarkeit der Werte in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Vorjahreswerten nicht eingeschränkt, da die übernommenen Salden für die Größe der RheinEnergie keine wesentlichen Effekte haben. Nachfolgend werden die wesentlichen Effekte auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres dargestellt.

Zum 1. Januar 2022 wurden Vorräte an nEHS-Zertifikaten in Höhe von 1.319 T€, Forderungen aus der Verbrauchsabgrenzung in Höhe von 49.264 T€ saldiert um Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 49.224 T€ sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.020 T€ und Forderungen gegenüber der Stadtwerke Köln GmbH in Höhe von 14.507 T€ übernommen. Außerdem wurden sonstige Rückstellungen in Höhe von 8.729 T€, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.050 T€ und Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 2.264 T€ übernommen. Die durch Verschmelzung aufgenommene Gesellschaft hat im Vorjahr Umsatzerlöse für Strom und Gas in Höhe von 74.920 T€ ausgewiesen. Die Aufwendungen beliefen sich im Vorjahr für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auf 29.412 T€, die Aufwendungen für bezogene Leistungen auf 29.031 T€ und außerdem fielen sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 9.160 T€ an. Es entstand ein Verschmelzungsverlust von 733 T€, der im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen wird.

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Investitionsförderungen mindern unmittelbar die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bis zum 31. Dezember 2007 erfolgten, soweit steuerlich zulässig, die Abschreibungen nach der degressiven Methode mit Übergang zur linearen Abschreibung, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Seit dem 1. Januar 2008 werden Zugänge grundsätzlich nur noch linear abgeschrieben.

Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich im Wesentlichen nach den allgemeinen sowie für die Energiewirtschaft anzuwendenden amtlichen Abschreibungstabellen. Die Nutzungsdauern der wichtigsten Anlagengüter betragen:

  Jahre
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5
Gebäude 33,3
Außenanlagen 15 bis 19
Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 15 bis 20
Umspannungs- und Speicheranlagen 20
Leitungsnetze ohne Telekommunikationsnetze 25 bis 40
Telekommunikationsnetze 15 bis 20
Fuhrpark 6 bis 12

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst und voll abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 € bis 1.000 € wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 % p.a. in dem Jahr, für dessen Zugänge der Sammelposten gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. 

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie zum Barwert ausgewiesen.

Vorräte werden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die unentgeltlich zugeteilten CO2-Zertifikate der Periode 2013 bis 2022 werden abweichend von diesem Grundsatz zum jeweiligen Bilanzstichtag mit 0 € bewertet. Die entgeltlich erworbenen CO2-Zertifikate werden nach dem LiFo-Verbrauchsfolgeverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem Barwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; sie werden mit dem Nennwert bilanziert. 

Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden ab dem 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2015 (für Strom und Gas bis 31. Dezember 2006) als Investitionszuwendungen aktivisch abgesetzt und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Seit dem 1. Januar 2016 werden die Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse für Wasser, Wärme und öffentliche Beleuchtung als Investitionszuschüsse im Sonderposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst.

Ab 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die eigenen Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch den Netzbetreiber bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH wird klargestellt, dass die Einziehung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Diese Baukostenzuschüsse sowie Hausanschlusskostenbeiträge werden somit als Investitionszuschuss im Sonderposten bilanziert und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2022 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), wurde auf den Dezember interpoliert. Der Zinssatz beträgt 1,79 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß §  253 Abs. 6 HGB beträgt 11,1 Mio. € (Vorjahr 17,1 Mio. €). 

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Beihilfeverpflichtungen und Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2022 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), wurde auf den Dezember interpoliert. Der Zinssatz beträgt 1,45 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vom Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme auf den Bilanzstichtag abgezinst. Außerdem beinhaltet dieser Posten Aufwandsrückstellungen in Höhe von 3,2 Mio. €, die gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fortgeführt werden können.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung erfasst. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten werden Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag ergebniswirksam berücksichtigt.

Es wurde eine Bewirtschaftungsstrategie festgelegt, die vorsieht, dass im Bereich Sondervertragskunden nur zeitgleich geschlossene Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge mit gleichem Mengenvolumen mit einem Mindestdeckungsbeitrag zulässig sind. Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von schwebenden Geschäften für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge.

Als Organgesellschaft weist die Gesellschaft keine aktiven oder passiven latenten Steuern aus.

(4) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2022 ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2022 ist nachstehend aufgeführt:

Anteil
am Kapital
%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln 1 100 73.334 –29.822
RheinEnergie Windkraft GmbH, Köln 1 100 59.315 12.109
RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH, Köln 1 100 55.000 3
RheinEnergie Trading GmbH, Köln 1 100 10.000 150
AGO GmbH Energie + Anlagen, Kulmbach 1,2 100 8.692 334
RheinEnergie Solar GmbH, Köln 1 100 2.525 6.718
RheinEnergie Biokraft Randkanal Nord GmbH & Co. KG, Köln 100 1.584 622
ENERGOTEC Energietechnik GmbH, Köln 1 100 307 –3
RheinEnergie Biokraft Verwaltungs GmbH, Köln 100 27 0
RheinEnergie HKW Rostock GmbH, Köln 1 100 25 22.255
GT-HKW Niehl GmbH, Köln 1 100 25 23
RheinEnergie Industrielösungen GmbH, Ludwigshafen 1 100 25 –14
ENTALO GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal 100 2 –2
TankE GmbH, Köln 2 100 –550 –1.709
AggerEnergie GmbH, Gummersbach 2 62,7 70.453 11.307
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Hürth 2 56,6 50.221 9.682
BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach 2 50,1 56.543 10.377
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), Leverkusen 2 50 80.309 9.314
RheinWerke GmbH, Düsseldorf 2 50 4.942 –57
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Leverkusen 2 50 66 2
AS 3 Beteiligungs GmbH, Essen 2 49 29.738 1.520
evd energieversorgung dormagen GmbH, Dormagen 1,2 49 18.804 5.525
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG, Lohmar 2 49 12.416 1.562
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG, Bornheim 2 49 7.077 226
Stromkontor Rostock Port GmbH, Rostock 2 49 6.958 490
Stadtwerke Leichlingen GmbH, Leichlingen 1,2 49 6.582 1.115
Stadtwerke Pulheim GmbH, Pulheim 2 49 2.679 378
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH, Lohmar 2 49 30 2
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin 2 45 12.822 190
Stadtwerke Troisdorf GmbH, Troisdorf 1,2 40 39.538 9.856
rhenag Rheinische Energie AG, Köln 33,3 146.877 32.821
chargecloud GmbH, Köln 2 33,3 3.115 –1.281
COLONIA-CLUJ-NAPOCA-Energie S.R.L., Cluj-Napoca 33,3 2.604 2.379
GWAdriga GmbH & Co. KG, Berlin 2 31 958 –2.527
GWAdriga Verwaltungs GmbH, Berlin 2 31 25 0
rostock EnergyPort cooperation GmbH, Rostock 24,964 1.025 0
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn 1,2 13,7 159.698 51.374
8KU GmbH, Berlin 2 12,5 285 12
450MHz Beteiligung GmbH, Erfurt 2 10 17 –40
ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG, Köln 2 6,7 1.079 50

1 Ergebnis vor Abführung und ggf. Ausgleichszahlungen
2 Vorjahreswerte

(5) Vorräte

  31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

14.862

10.033

Emissionsberechtigungen

53.761

54.356

Unfertige Leistungen

15.867

21.341

Gesamt 84.490 85.730

Der aus der Vorratsbewertung resultierende Unterschiedsbetrag für Emissionszertifikate zwischen dem LiFo-Verbrauchsfolgeverfahren und dem letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten höheren Börsenkurs beläuft sich auf 83.601 T€. Die Unfertigen Leistungen beinhalten Zuschreibungen von 1.645 T€, welche im Materialaufwand erfasst wurden.

(6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 380.744 297.471
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 242.698 206.315
Sonstige Vermögensgegenstände 82.648 85.998
Gesamt 706.090 589.784

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag mit 777.433 T€ (Vorjahr 571.902 T€) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 610.405 T€ (Vorjahr 412.630 T€) wurden saldiert.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen 1.604 T€ (Vorjahr 498 T€) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und 16.021 T€ (Vorjahr 7.187 T€) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 236 T€ (Vorjahr 684 T€).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von 231.749 T€ (Vorjahr: 206.315 T€) gegenüber der Stadtwerke Köln GmbH aus dem laufenden Verrechnungsverkehr und aus dem Cash-Pooling sowie gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH in Höhe von 10.949 T€ (Vorjahr 0 €) aus Lieferungen und Leistungen. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr bis zu ein Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 42.796 T€ (Vorjahr 4.385 T€) enthalten und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von 7.667 T€ (Vorjahr 7.101 T€). Außerdem sind Forderungen aus Steuern mit 4.331 T€ (Vorjahr 52.194 T€) enthalten. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr bis zu ein Jahr.

(7) Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital von 400.000 T€ ist eingeteilt in 80.000.000 Stückaktien zum Nennbetrag von je 5 €, die auf den Namen lauten. Es ergeben sich zum 31. Dezember 2022 folgende Beteiligungsverhältnisse: GEW Köln AG mit 320.000 T€ (80 %) und Westenergie AG mit 80.000 T€ (20 %).

(8) Kapitalrücklagen

In den Kapitalrücklagen sind Aufgelder gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 149.729 T€ und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 125.010 T€ enthalten.

(9) Gewinnrücklagen

Es handelt sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen, welche Zuführungen aus dem Umstellungs- und Anpassungsbedarf im Übergang auf das BilMoG von 112.873 T€ sowie andere Gewinnthesaurierungen von 146.806 T€ beinhalten. Im Geschäftsjahr wurde, wie im Vorjahr, ein Betrag von 10.000 T€ zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt.

(10) Rückstellungen

  31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 283.316 271.194
Steuerrückstellungen

2.700

2.700
Sonstige Rückstellungen 503.375 385.480
Gesamt 789.391 659.374

In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Pensions-, Versorgungs- und Deputatverpflichtungen enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Altersteilzeit und personalbezogenen Maßnahmen, ausstehende Eingangsrechnungen, die Rückgabe von CO2-Rechten, Erlösschmälerungen, zivil- und energiewirtschaftliche Ansprüche, Drohverluste, Beihilfen, variable Vergütungen, Urlaubstage und Gleitzeitguthaben sowie Abrechnungsleistungen.

(11) Verbindlichkeiten

Übersicht über die Verbindlichkeiten zum 31.12.2022

  Gesamt
31.12.2022

T€
bis 1 Jahr


T€
über
1 Jahr

T€
davon über
5 Jahre

T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.000 2.182 16.818 8.091
(Vorjahr) 31.182 12.182 19.000 10.273
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 794 794 0 0
(Vorjahr) 1.091 1.091 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66.824 66.824 0 0
(Vorjahr) 90.422 90.422 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 136.489 136.489 0 0
(Vorjahr) 138.405 138.405 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 201.436 138.732 62.704 0
(Vorjahr) 198.172 135.140 63.032 0
davon aus Steuern 3.532 3.532 0 0
(Vorjahr) 3.095 3.095 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 480 480 0 0
(Vorjahr) 1.927 1.927 0 0
Gesamt 424.543 345.021 79.522 8.091
(Vorjahr) 459.272 377.240 82.032 10.273

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 136.473 T€ (Vorjahr 134.583 T€) die Ergebnisabführung gegenüber dem Gesellschafter GEW Köln AG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Beträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 64.931 T€ (Vorjahr 60.044 T€) und betreffen im Wesentlichen Verlustübernahmen. Außerdem sind die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von 21.983 T€ (Vorjahr 28.143 T€) gegenüber der Westenergie AG sowie Verpflichtungen aus Darlehen in Höhe von 66.683 T€ (Vorjahr 67.183 T€) enthalten.

Von den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen entfielen im Vorjahr 26 T€ auf verbundene Unternehmen.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 10.972 T€ (Vorjahr 11.180 T€) durch Bürgschaften eines Kreditinstitutes besichert.

(12) Umsatzerlöse ohne Strom- und Energiesteuer

  2022
T€
2021
T€
Strom einschließlich Stromsteuer 2.135.651 1.472.901
Stromsteuer –76.447 –69.878
Strom ohne Stromsteuer 2.059.204 1.403.023
Erdgas einschließlich Energiesteuer 585.153 288.780
Energiesteuer –25.843 –25.799
Erdgas ohne Energiesteuer 559.310 262.981
Fernwärme 127.448 91.592
Nahwärme 84.743 70.807
Dampf 25.846 21.830
Wärme und Dampf 238.037 184.229
Trinkwasser 131.269 134.323
Betriebswasser 821 807
Wasser 132.090 135.130
Verkaufserlöse nach Sparten 2.988.641 1.985.363
Sonstige Umsatzerlöse 522.508 526.996
Empfangene Ertragszuschüsse 4.401 4.555
Umsatzerlöse ohne Strom- und Energiesteuer 3.515.550 2.516.914

Die Verkaufserlöse nach Sparten beinhalten ausschließlich Erlöse des laufenden Geschäftsjahres.

Die Position „Sonstige Umsatzerlöse“ enthält unter anderem Pacht-, Betriebsführungs- und Dienstleistungserlöse. Außerdem sind periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von -6.396 T€ (Vorjahr 7.561 T€) sowie periodenfremde Strom- und Energiesteuer in Höhe von 2.818 T€ (Vorjahr -324 T€) enthalten.

(13) Sonstige betriebliche Erträge

  2022
T€
2021
T€
Konzessionsabgabe 47.032 50.332
Optimierungsbonus 12.515 8.744
Schadenersatzleistungen 9.707 4.199
Auflösung von Rückstellungen 6.424 8.001
Abgang Vermögensgegenstände 1.776 7.470
Investitionszuwendungen 1.007 331
Übrige Erträge 5.943 4.480
Gesamt 84.404 83.557

Neben der Auflösung von Rückstellungen enthält der Posten weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 2.077 T€ (Vorjahr 2.243 T€), hiervon für die Konzessionsabgabe 370 T€ (Vorjahr 331 T€).

(14) Materialaufwand

  2022
T€
2021
T€
Aufwendungen:    
für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.140.614 1.200.268
für bezogene Leistungen 737.992 668.111
Gesamt 2.878.606 1.868.379

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Strombezüge, Gasbezüge, Energieeinsatz in den Kraftwerken sowie Kosten aus dem sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffverbrauch.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Netzentgelte und Fremdleistungen.

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 731 T€ (Vorjahr 1.837 T€) enthalten.

(15) Personalaufwand

  2022
T€
2021
T€
Entgelte an Mitarbeiter 198.836 197.949
Soziale Abgaben 35.742 35.951
Aufwendungen für Altersversorgung 32.228 35.751
Aufwendungen für Unterstützung 2.018 1.276
Gesamt 268.824 270.927

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten ohne Vorstände und Auszubildende stellt sich wie folgt dar:

  2022
 
2021
 
Frauen

768

806

Männer 1.903 1.907
Gesamt 2.671 2.713

(16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Es sind planmäßige Abschreibungen für den Jahressammelposten in Höhe von 1.237 T€ (Vorjahr 1.463 T€) enthalten.

Außerdem wurden vereinnahmte Investitionszuwendungen (Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse) in Höhe von 2.525 T€ (Vorjahr 2.560 T€) mit den planmäßigen Abschreibungen verrechnet.

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

  2022
T€
2021
T€

Konzessionsabgaben

69.524 73.289

Fremdleistungen

28.934 30.053
Zuführung Altersteilzeit- und Personalmaßnahmen 27.339 16.211
Forderungsausfälle, Wertberichtigungen und Rückforderungsansprüche 26.096 4.629
Mieten und Pachten 24.877 25.216
Werbung und Inserate 13.037 14.528
Verwaltungskostenbeiträge 10.833 10.680
Rechts- und Beratungskosten 10.510 15.081
Sonstige Steuern 7.146 6.282
Öffentliche Abgaben 5.314 5.447
Versicherungen 4.657 4.311
Porto 2.819 2.585
Telekommunikationsgebühren 2.385 2.474
Übrige Aufwendungen 26.386 20.594
Gesamt 259.857 231.380

Die ausgewiesenen Konzessionsabgaben entsprechen den vertraglichen Regelungen mit den Gebietskörperschaften.

Die Fremdleistungen beinhalten ausschließlich Leistungen für den Vertriebs- und Verwaltungsbereich.

Der Posten „Übrige Aufwendungen“ beinhaltet im Wesentlichen die Kosten für Wartung und Pflege von Software sowie Erlösabschöpfungen, Aus- und Weiterbildungskosten, Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, Spenden, Beiträge zu Berufsverbänden, Reisekosten, Bewirtungen und Büromaterial.

Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 12.485 T€ (Vorjahr 1.562 T€) enthalten. 

(18) Finanzergebnis

  2022
T€
2021
T€
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne 42.310 3.842
Erträge aus Beteiligungen 44.695 43.149
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.284 1.367
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 865 246
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 705 2.109
Abschreibungen auf Finanzanlagen –3.940 –2.418
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste –29.838 –47.986
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –10.023 –12.153
Gesamt 46.058 –11.844

Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betreffen im Wesentlichen die RheinEnergie HKW Rostock GmbH, die RheinEnergie Windkraft GmbH, die RheinEnergie Solar GmbH sowie die AGO GmbH Energie + Anlagen.

Die Position Zinserträge beinhaltet 511 T€ für Guthaben aus dem Cash-Pooling, welchen im Vorjahr Zinsaufwendungen von 975 T€ gegenüberstehen.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 6.276 T€ (Vorjahr 7.152 T€) aus der Aufzinsung gemäß § 277 Abs. 5 HGB enthalten. Darüber hinaus beinhaltet die Position im Vorjahr Aufwand aus Steuern in Höhe von 263 T€.

In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen im aufgeführten Umfang ausgewiesen:

  2022
T€
2021
T€
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne 42.310 3.842
Erträge aus Beteiligungen 18.853 19.730
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 453 492
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 534 45
Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste –29.838 –47.986
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –119 –997
Gesamt 32.193 –24.875

(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft grundsätzlich Umlagen des Stadtwerke Köln Konzerns für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Diese Belastungen betragen für Gewerbesteuer 6.223 T€ (Vorjahr 2.145 T€). Für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sind im aktuellen Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Aufwendungen angefallen. Zusätzlich enthält die Position Gewerbesteuer für Vorjahre in Höhe von 3.985 T€ (Vorjahr -1 T€) sowie Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag für Vorjahre von insgesamt 545 T€ (Vorjahr 66 T€). Daneben werden die für die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von der RheinEnergie abzuführende Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag von insgesamt 4.093 T€ (Vorjahr 5.240 T€) ausgewiesen.

(20) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verpflichtungen aus Lieferrahmenverträgen mit der RheinEnergie Trading GmbH sowie Bezugsverträge für Wirbelschichtbraunkohle. Hieraus hat die RheinEnergie finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.975 Mio. € für den Zeitraum 2023 bis 2026.

Das Bestellobligo aus erteilten Aufträgen beträgt 301 Mio. €.

Die RheinEnergie hat gegenüber einem Handelspartner der RheinEnergie Trading GmbH eine Patronatserklärung abgegeben. Aufgrund der geschäftlichen Situation ist mit einer Inanspruchnahme aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen.

Seit 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die verpachteten Strom- und Gasnetze nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch die Rheinische NETZGesellschaft mbH bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zwischen der Rheinische NETZGesellschaft mbH und der RheinEnergie wird klargestellt, dass die Vereinnahmung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Aufgrund der Schuldbeitritte im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen besteht eine Haftung der RheinEnergie in Höhe von 66 Mio. €.

Auf der Grundlage einer Schätzung bei einem Rechnungszinssatz von 1,79 % und unter Berücksichtigung der gemäß Satzung anzuwendenden Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck besteht auf der Basis der fiktiven Zurechnung des anteiligen Kassenvermögens ein nicht bilanzierter Fehlbetrag aus den Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Rheinischen Zusatzversorgungskasse gegenüber den Versicherten und ehemaligen Mitarbeitern von 248,1 Mio. €. Da die ZVK durch die jährliche Finanzierung aus Umlage und Zusatzbeitrag kontinuierlich Deckungskapital aufbaut, ist aus derzeitiger Sicht eine Inanspruchnahme nicht zu erwarten.

Aus unternehmenspolitischen Gründen hat die RheinEnergie Vermögensgegenstände an ein Tochterunternehmen veräußert und von ihr beginnend seit 2015 geleast. Die von ihr vereinnahmte Kaufpreiszahlung wirkt sich positiv auf die Finanzlage aus. Aus den künftigen Leasingzahlungen resultiert eine Verpflichtung von insgesamt 8.992 T€ jährlich. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit bis zum 28.02.2030.

(21) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Anteilseigner Westenergie AG, der sogenannten Rheinlandkooperation, hat die RheinEnergie die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in einem größeren regionalen Raum einzusetzen. Die Rheinlandkooperation sieht vor, dass Westenergie AG und RheinEnergie Stadtwerkebeteiligungen im Rheinland künftig beim Kölner Energieversorgungsunternehmen rhenag AG bündeln. Dies geschieht in Abstimmung und im Einvernehmen mit den kommunalen Mitgesellschaftern und Geschäftsleitungen der einbezogenen Stadtwerke. An der rhenag AG wird die RheinEnergie zukünftig 54,42 % der Anteile halten. Im Jahr 2022 wurden sämtliche Verhandlungen über die künftige Gesellschafterstrukturen beendet.

Es ist beabsichtigt nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 die Vereinbarungen zur Rheinlandkooperation mit Ablauf des ersten Quartals 2023 rechtlich wirksam in Kraft zu setzen. In diesem Zusammenhang werden ländliche Beteiligungen der RheinEnergie und der Westenergie AG in die rhenag AG eingebracht. Des Weiteren ist vorgesehen, dass Westenergie AG über Kapitalmaßnahmen und Einbringungen in die RheinEnergie ihre Anteilsquote von 20,0 % auf 24,22 % erhöht. Folglich wird die GEW Köln AG nach Vollzug somit noch mehrheitlich 75,78 % der Anteile an der RheinEnergie halten.

(22) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Zwischen der RheinEnergie und der RheinEnergie Trading GmbH, der RheinEnergie HKW Rostock GmbH, der RheinEnergie Solar GmbH und der AGO GmbH Energie + Anlagen bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Mit der RheinEnergie einerseits und der Rheinische NETZGesellschaft mbH, der ENERGOTEC Energietechnik GmbH, der RheinEnergie Industrielösungen GmbH, der GT-HKW Niehl GmbH, der RheinEnergie Windkraft GmbH und der RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH andererseits bestehen Ergebnisabführungsverträge.

Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, an den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(23) Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der RheinEnergie wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(24) Honorare des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar für Leistungen der Abschlussprüfung beträgt im Geschäftsjahr 205 T€. Darüber hinaus sind Honorare für sonstige Leistungen in Höhe von 375 T€ angefallen.

(25) Nahestehende Unternehmen und Personen

Wesentliche Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2022 nicht stattgefunden.

(26) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Geschäfte größeren Umfangs im Sinne der vorstehenden gesetzlichen Regelung wurden mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH getätigt. Die RheinEnergie hat ihre eigenen und fremden Strom- und Gasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH verpachtet, die hierfür die Netzbetreiberfunktion übernommen hat. Weiterhin erbringt die RheinEnergie im Wesentlichen technische und kaufmännische Dienstleistungen gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH, BELKAW GmbH, RheinEnergie HKW Rostock GmbH, RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH und der GT-HKW Niehl GmbH. Neben den Pachtaufwendungen für fremde Strom- und Gasnetze erhält die RheinEnergie kaufmännische und technische Dienstleistungen von der AggerEnergie GmbH, der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und der evd energieversorgung dormagen GmbH. Die Beträge hierzu sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Vertragsart Betrag
T€
Ertrag:  
technische Betriebsführung 202.046
kaufmännische Dienstleistung 93.493
Verpachtung Stromnetze 65.496
Verpachtung Gasnetze 49.280
Aufwand:  
technische Dienstleistung –53.092
Pacht Stromnetze –39.171
Pacht Gasnetze –33.495
kaufmännische Dienstleistung –11.117

(27) Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Organe der Gesellschaft angegeben.

(28) Gesamtbezüge des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der RheinEnergie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Dezember 2002. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses, für den Beteiligungsausschuss sowie die Hauptversammlung.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug diese Vergütung je teilgenommene Sitzung 500 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den zweifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhielt.

Auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder verteilen sich die Gesamtbezüge wie folgt:

Mitglieder des Aufsichtsrates Gesamtbezüge
in T€
Bernd Petelkau, Vorsitzender 20,5
Andreas Mathes, stellv. Vorsitzender, seit 02.05.2022 13,8
Frauke Bendokat 12,5
Walter Berndgen, bis 15.06.2022 3,3
Clivia Conrad 6,0
Nadine Daniel-Groß, seit 15.06.2022 2,9
Prof. Dr. Dörte Diemert 5,5
Thorsten Fledderus 6,0
Georg Abraham Gampe, seit 15.06.2022 2,4
Dr. Karsten Klemp, bis 15.06.2022 3,3
Dr. Thomas König 4,5
Claudia Kowalak 8,0
Dr. Gerrit Krupp 8,0
Holger Leonhard, seit 15.06.2022 2,9
Stefanie Mägdefrau 6,0
Christiane Martin 10,0
Wolfgang Nolden, bis 30.04.2022 5,8
Wolfgang Paul, seit 15.06.2022 2,9
Reiner Priggen 11,0
Katherina Reiche 5,0
Dr. Frank Schaefer, bis 15.06.2022 3,3
Gernot Schubert 5,5
Ira Sommer 6,0
Rafael Struwe 5,0
Peter Zaun, vom 02.05.2022 bis 15.06.2022 1,8
Summe 161,5

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 2.392 T€ (Vorjahr: 3.638 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Festvergütung*



(T€)
Tantieme**



(T€)
Sach- und sonstige Bezüge*

(T€)
Insgesamt



(T€)
Andreas Feicht 184.500,00
(–)

 
13.037,20
(0,0)
197.537,20
(0,0)
Dr. Dieter Steinkamp 287.000,00
(492,0)
235.231,04
(305,6)
10.432,75
(16,9)
532.663,79
(814,5)
Susanne Fabry 369.000,00
(276,8)
147.019,40
(0,0)
10.638,78
(8,2)
521.200,53
(285,0)
Birgit Lichtenstein 369.000,00
(276,8)
147.019,40
(0,0)
10.243,08
(7,3)
519.678,93
(284,1)
Achim Südmeier 410.000,04
(410,0)
196.025,87
(254,6)
14.967,64
(14,3)
620.993,55
(564,9)

* erfolgsunabhängige Bezüge
** bei Susanne Fabry und Birgit Lichtenstein werden die Vergütungen der Gremientätigkeiten in 2021 mit den Tantiemen verrechnet.


Die Versorgungsleistungen sind aufgrund unterschiedlicher Vertragsregelungen in den Anstellungsverträgen differenziert:

Herr Südmeier hat bei Nichtverlängerung seines Anstellungsvertrages auf Veranlassung der Gesellschaft und ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Vorstandsmitglieds, im Versorgungsfall Anspruch auf ein Ruhegehalt bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres. Auf das Ruhegehalt werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente und Versorgungsansprüche aus früheren Anstellungsverhältnissen angerechnet.

Für Herrn Südmeier steigt der Prozentsatz beginnend mit 40 % jährlich um 2 %-Punkte bis zum Höchstsatz von 65 %. 

Frau Fabry, Frau Lichtenstein und Herr Feicht erhalten eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Zum Aufbau dieser Altersversorgung stellt die Gesellschaft jährlich jeweils einen Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresgehaltes zur Verfügung. Dieser Versorgungsbeitrag wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in jährliche Versorgungsbausteine umgerechnet. Die Höhe der Ruhegehälter ergibt sich aus der Summe der Rentenbausteine.

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und im Falle einer Beendigung der Verträge vor Erreichung der Altersgrenze Ansprüche auf Leistungen.

Die Pensionsverpflichtung im Einzelnen:

  Erreichter
Ver.-%-Satz

Erreichbarer
Ver.-%-Satz

Veränderung der
Pensionsrückstellung
(Stand Rückstellung Vorjahr)
T€
Barwert Pensions-
rückstellung per
31.12.2022
T€
Achim Südmeier 54,0 65,0 186,9 (3.217,9) 3.404,8
  Anzahl
erreichter
Versorgungs-
bausteine

Zu multiplizieren
mit alters-
abhängigem
Verrentungs-
faktor
Zuführung zur
Pensionsrückstellung
(Stand Rückstellung Vorjahr)
T€
Barwert Pensions-
rückstellung per
31.12.2022
T€
Andreas Feicht     31,1 (0,0) 31,1
Susanne Fabry     63,6 (45,8) 109,4
Birgit Lichtenstein     63,4 (45,8) 109,2

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich nahezu ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und Beteiligungsgesellschaften. Sie beinhalten pauschale Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgelder) sowie ergebnisabhängige und/ oder - unabhängige Bestandteile und teilen sich wie folgt auf:

  Beträge
T€
Andreas Feicht * 8,8
Susanne Fabry * 15,2
Birgit Lichtenstein * 16,4
Achim Südmeier 38,6

* die Bezüge werden auf die Tantieme angerechnet


Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden an Pensionen 3.541,6 T€ (Vorjahr 2.478,4 T€) aufgewendet; hierfür bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 72.389 T€ (Vorjahr 73.501 T€).

Im Berichtsjahr ist ein Vorstandsmitglied ausgeschieden: Herr Dr. Steinkamp erhält nach Beendigung seines Anstellungsvertrages am 31.07.2022 ab dem 01.08.2022 ein Ruhegehalt in Höhe von 65 % seiner letzten Festvergütung. Leistungen der gesetzlichen Altersrente werden nicht angerechnet.

Köln, den 27. März 2023

Der Vorstand

Feicht        Fabry         Lichtenstein       Südmeier       

  Anschaffungs- und Herstellungskosten
  1.1.2022



Zugänge



Umbuchungen



Abgänge



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 65.440.352,45 1.181.642,90 2.543.170,55 2.148.899,17
Geleistete Anzahlungen 1.199.030,70 39.278,34 -1.090.895,98 0,00
  66.639.383,15 1.220.921,24 1.452.274,57 2.148.899,17
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 276.073.338,04 2.665.207,48 701.739,75 231.735,31
Technische Anlagen und Maschinen
2.727.517.595,65 45.327.923,40 17.421.545,10 15.913.508,61
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
346.113.605,39 10.389.948,34 1.464.724,77 17.760.907,16
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 35.570.956,25 49.025.161,37 –21.040.284,19 26.463,92
  3.385.275.495,33 107.408.240,59 –1.452.274,57 33.932.615,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
291.168.227,87 3.794.070,55 0,00 3.428.430,58
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
14.900.000,00 0,00 0,00 1.310.000,00
Beteiligungen
409.819.612,37 3.847.357,95 0,00 2.736.737,71
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
23.148.955,55 1.338.680,00 0,00 2.444.324,22
Sonstige Ausleihungen 6.031.350,78 168.400,00 0,00 689.430,80
  745.068.146,57 9.148.508,50 0,00 10.608.923,31
  4.196.983.025,05 117.777.670,33 0,00 46.690.437,48
  Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
  Investitions-
förderung


31.12.2022



Kumulierte
Investitions-
zuwendungen

1.1.2022



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
       
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 67.016.266,73 0,00 58.078.275,45
Geleistete Anzahlungen 0,00 147.413,06 0,00 0,00
  0,00 67.163.679,79 0,00 58.078.275,45
Sachanlagen        
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 279.208.549,96 0,00 205.285.502,77
Technische Anlagen und Maschinen 4.600.732,12 2.769.752.823,42 85.813.701,30 2.226.939.169,35
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
196.545,00 340.010.826,34 0,00 252.217.969,39
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 63.529.369,51 0,00 0,00
  4.797.277,12 3.452.501.569,23 85.813.701,30 2.684.442.641,51
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 291.533.867,84 0,00 1.800.000,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 13.590.000,00 0,00 638.000,00
Beteiligungen 0,00 410.930.232,61 0,00 24.428.881,34
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 22.043.311,33 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 0,00 5.510.319,98 0,00 2.238.452,17
  0,00 743.607.731,76 0,00 29.105.333,51
4.797.277,12 4.263.272.980,78 85.813.701,30 2.771.626.250,47
  Abschreibungen
  Abschrei-
bungen des
laufenden Jahres

Um-
buchungen


Zuschrei-
bungen


Immaterielle Vermögens-
gegenstände
     
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
2.776.648,45 0,00 0,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
  2.776.648,45 0,00 0,00
Sachanlagen      
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.235.240,64 0,00 0,00
Technische Anlagen und Maschinen
36.474.617,25 4.662,58 0,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
15.103.268,01 –4.662,58 0,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
  52.813.125,90 0,00 0,00
Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen
3.000.000,00 0,00 650.000,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
0,00 0,00 48.000,00
Beteiligungen
837.000,00 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 103.328,65 0,00 307.639,70
  3.940.328,65 0,00 1.005.639,70
59.530.103,00 0,00 1.005.639,70
  Abschreibungen Buchwerte
  Abgänge



31.12.2022



31.12.2022



31.12.2021



Immaterielle Vermögens-
gegenstände
       
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.985.133,17 58.869.790,73 8.146.476,00 7.362.077,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 147.413,06 1.199.030,70
  1.985.133,17 58.869.790,73 8.293.889,06 8.561.107,70
Sachanlagen        
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
189.577,12 206.331.166,29 72.877.383,67 70.787.835,27
Technische Anlagen und Maschinen 15.163.032,06 2.248.255.417,12 435.683.705,00 414.764.725,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
17.288.343,48 250.028.231,34 89.982.595,00 93.895.636,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 63.529.369,51 35.570.956,25
  32.640.952,66 2.704.614.814,75 662.073.053,18 615.019.152,52
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 4.150.000,00 287.383.867,84 289.368.227,87
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 590.000,00 13.000.000,00 14.262.000,00
Beteiligungen 0,00 25.265.881,34 385.664.351,27 385.390.731,03
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
0,00 0,00 22.043.311,33 23.148.955,55
Sonstige Ausleihungen 0,00 2.034.141,12 3.476.178,86 3.792.898,61
  0,00 32.040.022,46 711.567.709,30 715.962.813,06
 
34.626.085,83 2.795.524.627,94 1.381.934.651,54 1.339.543.073,28