14 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 2,6 Mio. €, die ausschließlich auf ein verbundenes Unternehmen entfallen. Die eingegangenen Verpflichtungen der Bürgschaften sind nicht zu passivieren, da die zugrundeliegenden Verpflichtungen voraussichtlich erfüllt werden können.
Zudem besteht eine finanzielle Verpflichtung gegenüber verbundenen Unternehmen aus einem Andienungsrecht zum 28. Februar 2030 in Höhe von 66,0 Mio. €.
15 Vorgänge von besonderer Bedeutung
Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEW Köln AG wegen der Ausbreitung des Corona-Virus sind derzeit nicht abzuschätzen. Auf Basis der uns vorliegenden Erkenntnissen ist von nennenswerten negativen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern auszugehen.
16 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die GEW Köln AG hat mit den Tochterunternehmen RheinEnergie AG, BRUNATA-METRONA GmbH und METRONA GmbH Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen.
Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt, dem Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.
17 Nahestehende Unternehmen und Personen
Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2019 nicht stattgefunden.
18 Veröffentlichung
Der Jahresabschluss der GEW Köln AG wird dem Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.
19 Honorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beträgt 23 T€. Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für die Abschlussprüfung.
20 Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Aufsichtsrat und Vorstand angegeben.
21 Gesamtbezüge des Aufsichtsrates
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2000 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEW Köln AG für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses.
Für Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Vergütung je teilgenommene Sitzung 255,65 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, sein Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhält.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden insgesamt 60,5 T€ vergütet. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben folgende Bezüge erhalten:
22 Gesamtbezüge des Vorstandes
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem nicht ruhegehaltfähigen Jahresfestgehalt.
Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden nicht vereinbart.
Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 70,1 T€ (Vorjahr 67,8 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:
Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.
Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten sowie für den Fall der regulären Beendigung bestehen keine Ansprüche auf Leistungen.
Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften und teilen sich wie folgt auf:
Köln, 30. März 2020
Der Vorstand
Dr. Dieter Steinkamp Norbert Graefrath Dieter Hassel