Allgemeines
Die KölnBäder GmbH (Firma) hat ihren Sitz an der Kämmergasse 1 in 50676 Köln. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Köln unter der Registernummer HRB 29611 geführt.
1 Angaben zu Form und Darstellung
Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die auf der Basis eines Sachwertgutachtens zum 1. Januar 1998 von der Stadt Köln übertragenen Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 1. Januar 1998 der jeweiligen Bäder wurden demnach über Preisindizes auf Basis der ermittelten Herstellungskosten zum 1. Januar 1998 auf das jeweilige Jahr der Fertigstellung zurückgerechnet. Für die Ermittlung der Sachzeitwerte wurden planmäßige, lineare Abschreibungen zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer beträgt im Allgemeinen bei Gebäuden fünfzig Jahre, bei Beckenanlagen zwanzig Jahre, für betriebstechnische Anlagen zwölf Jahre und bei Einrichtungen zehn Jahre.
Die ab dem 1. Januar 1998 zugegangenen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die dem Sachwertgutachten zugrunde liegenden Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern, die im Wesentlichen der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder“ entsprechen, werden weitergeführt und gleichfalls auf die Neuzugänge angewandt. Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten verrechnet.
Die niedrig verzinslichen Ausleihungen werden zum Barwert ausgewiesen.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennbeträgen angesetzt. Erkennbare Risiken wurden einzelwertberichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC) bei einem Rechnungszinsfuß von 2,70 % (10 Jahre) und 1,97 % (7 Jahre) ermittelt worden. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages wurde mit einem Gehalts- und Rententrend von 2,5 % gerechnet. Dabei wurden die Richttafeln 2018G nach Prof. Dr. Heubeck angewandt.
Bei den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie die ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages wurde eine zukünftige Kosten- und Preissteigerung von 2,0 % berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.