Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt die Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten und die Überwindung der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeitszeiten. Bei Mitarbeitern, die mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, soll geprüft werden, ob und wie der Arbeitgeber dazu beitragen kann, künftige Fehlzeiten zu reduzieren. Die Bemühungen im BEM kommen der gesamten Belegschaft zugute, da die Übernahme der Aufgaben von arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeitern zu einer spürbaren Mehrbelastung der Teamkollegen führt – ein Effekt, der in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, da durch Arbeitsverdichtung die Auslastung aller Mitarbeiter zugenommen hat.
Seit Dezember 2009 regelt bei der SWK eine Betriebsvereinbarung den Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsverfahrens. Dieses umfasst bei Bedarf Maßnahmen der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation.
Die Geschäftsführung und der Betriebsrat bestellen einen Beauftragten für das BEM, zu dessen Aufgaben die Information der betroffenen Mitarbeiter über das Angebot eines BEM, die Steuerung des Prozesses und die Koordination der erforderlichen Maßnahmen gehören. Weitere Akteure im BEM-Prozess sind die jeweiligen Vorgesetzten, die Personalabteilung, der Betriebsrat, ggf. die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsarzt. In bestimmten Fällen sind auch externe Akteure involviert.
Grundsätzlich wird im BEM-Verfahren beraten, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Hierbei werden auch eventuelle arbeitsplatzbedingte und betriebliche Ursachen für die Erkrankungen sowie mögliche Maßnahmen des BEM erörtert. Diese Maßnahmen sind vielfältig und werden individuell für den jeweiligen BEM-Fall im Rahmen des Möglichen festgelegt.