Die Havarie am Waidmarkt hat zum Einsturz des Historischen Stadtarchivs geführt. Die Stadt Köln und die KVB haben Anträge gestellt, im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens vor dem Landgericht Köln die Ursachen für den Einsturz festzustellen. Diese Aufgabe hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Prof. Hans-Georg Kempfert übernommen. Im Mai 2018 hat der Sachverständige die abschließenden Gutachtenteile dem Landgericht Köln vorgelegt, mit folgenden Kernaussagen:
- Aus Sicht des Sachverständigen konnten alle Beweisfragen abschließend und vollständig beantwortet werden, ohne dass aus sachverständiger Sicht noch Zweifel an den Ursachen des Einsturzes des Historischen Stadtarchivs vorliegen.
- Es kann eindeutig festgestellt werden, dass bei der Herstellung der Schlitzwand durch Baufehler unter Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik eine havarieursächliche Fehlstelle an der Schlitzwandfuge 10/11 erzeugt wurde.
- Mit der eindeutigen Beantwortung aller Beweisfragen könnte aus sachverständiger Sicht die weitere Beweiserkundung eingestellt werden.
Die Feststellungen stimmen mit den Erkenntnissen der seitens der Staatsanwaltschaft Köln beauftragten Sachverständigen überein.
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Köln im Juli 2018 wurde dem Sachverständigen Prof. Kempfert auf Antrag der Stadt Köln aufgegeben, die Beweiserkundung fortzusetzen. Durch die zusätzlichen Maßnahmen wird sich die Beweiserkundung voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 erstrecken.
An den Abschluss der Beweissicherung schließen sich die Verfüllung der Besichtigungsbaugrube sowie die Sanierung und die Fertigstellung des Gleiswechselbauwerkes an. Diese Arbeiten können voraussichtlich – abhängig von der Auswahl der Sanierungsvariante – einen Zeitraum von bis zu neun Jahren in Anspruch nehmen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat am 15. Mai 2017 Anklage gegen sieben Personen erhoben, die beschuldigt werden, eine Mitschuld am Einsturz des Stadtarchivs und zweier angrenzender Wohnhäuser am 3. März 2009 zu tragen. Darunter befinden sich auch zwei Mitarbeiter der KVB. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Mitarbeiterin der KVB freigesprochen; das Verfahren des zweiten Mitarbeiters der KVB befindet sich in Revision.