SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance-Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält grundsätzlich eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie den Report über konkrete Compliance-Vorfälle. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Interessenkonflikte nicht bekannt.
Beratungsschwerpunkte
Im Geschäftsjahr 2019 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 26. März, 6. Juni, 12. September und 5. Dezember sowie drei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates am 12. Februar, 12. April und 17. Mai stattgefunden.
In den Sitzungen des Aufsichtsrates am 12. April und am 17. Mai hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Check der Strategie befasst und diesen Check zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat in diesem Zusammenhang die aktualisierte Fortschreibung der strategischen Ausrichtung zur Umsetzung der Strategie bestätigt. Darüber hinaus zeichneten sich im Rahmen des Strategiechecks Synergiefelder ab, die als konzernübergreifende Themen des Stadtwerke Köln Konzerns identifiziert wurden. Die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und branchenübergreifende Zusammenarbeit wurden erkannt und validiert.
Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:
- die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- die Investitionsstrategie des Unternehmens
- die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages der Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr in der Stadt Köln und auf abgehenden Linien
- die Ersatz- und Neubeschaffung von Niederflurbahnen (NF12)
- das E-Bus-Konzept
- die Wahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden
- die Wahl eines stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
- die Wahl eines Vertreters der Anteilseigner in den Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG
Ein weiterer Schwerpunkt im Aufsichtsrat war im Berichtszeitraum unverändert das Projekt Nord-Süd Stadtbahn und damit verbunden die Aufarbeitung des Unglücks am Waidmarkt. Die jeweils aktuell vorliegenden Erkenntnisse und Sachstände wurden durch den Vorstand ausführlich erläutert.
Der Rat der Stadt Köln hat am 4. April 2019 einen Beschluss gefasst, der durch seine Verwaltung die Stadtwerke Köln GmbH anweist, die KVB mit Folgendem zu beauftragen: Die KVB soll den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) und die Betrauung mit der weiteren Sicherstellung des Systems „KVB-Rad“ von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-Betrauung) einhalten und während der Laufzeit des ÖDLA und der DAWI-Betrauung für deren Umsetzung sorgen. Am 12. Dezember 2019 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, durch seine Verwaltung, die Stadtwerke Köln GmbH anzuweisen, die KVB ab dem 1. Januar 2020 mit dem unterbrechungsfreien Betrieb des Stadtverkehrs zu beauftragen. Auf Grundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages hat die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH den Vorstand am 20. Dezember 2019 angewiesen, die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste des Stadtverkehrs in Köln ab dem 1. Januar 2020 sicherzustellen.
In der Sitzung am 6. Juni 2019 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Lagebericht 2018 ausführlich beraten und gebilligt.
Den Wirtschaftsplan 2020 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 nach ausführlicher Beratung beschlossen. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement informiert.
Auch im Berichtsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion an den Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln orientiert, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Nach pflichtgemäßer Prüfung kann der Aufsichtsrat – gemeinsam mit dem Vorstand – auch für das vergangene Geschäftsjahr eine vollständige Anwendungserklärung für den PCGK Köln abgeben.
Ausschuss des Aufsichtsrates
Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat im Geschäftsjahr 2019 zehnmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.
Zudem haben sich die Mitglieder des Ausschusses intensiv mit Personal- und Vorstandsangelegenheiten befasst. Im März 2019 hat der Aufsichtsrat den Ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates beauftragt, einen Nachfolger für das am 31. August 2019 ausgeschiedene Vorstandsmitglied zu finden.
Jahresabschlussprüfung
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2019 am 15. Juni 2020 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.
Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung.
Der Verlust wird gemäß § 4 des Organschaftsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH abgedeckt.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe AG gab es mehrere Veränderungen:
Frau Frauke Bendokat ist zum 23. April 2019 aus dem Gremium ausgeschieden. Herr Daniel Kolle ist als Ersatzmitglied in das Mandat im Aufsichtsrat am 17. Mai 2019 nachgerückt. Herr Harald Kraus ist zum 30. September 2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Herr Thomas Oberwinter ist als Ersatzmitglied in das Mandat im Aufsichtsrat am 1. Oktober 2019 nachgerückt.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 die Amtszeit der zehn seitens des Rates der Stadt Köln vorgeschlagenen und in der Hauptversammlung am 5. September 2014 in den Aufsichtsrat gewählten Anteilseignervertreter beziehungsweise der Nachfolger in diese Mandate. In der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 wurden die bisher entsandten Anteilseignervertreter des Rates der Stadt Köln wiedergewählt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde am 12. September 2019 in sein Amt wiedergewählt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens.
Für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat, den leitenden Angestellten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kölner Verkehrs-Betriebe AG seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2020
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Wilfried Kuckelkorn