13 Umsatzerlöse
Die AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach Erlösgruppen untergliedern lassen:
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2023 Tsd. € |
2022 Tsd. € |
Abfallbeseitigung |
129.697,2 |
124.736,4 |
Straßenreinigung |
68.465,9 |
64.429,2 |
Werkstatt und Fuhrparkmanagement |
3.091,1 |
3.038,9 |
Sonstige |
78,9 |
63,4 |
|
201.333,2 |
192.267,9 |
14Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 5.775,2 Tsd. € (Vorjahr 2.781,8 Tsd. €) umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 2.440,7 Tsd. € (Vorjahr 163,5 Tsd. €), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.099,2 Tsd. € (Vorjahr 669,5 Tsd. €), Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen in Höhe von 284,2 Tsd. € (Vorjahr 368,8 Tsd. €), Versicherungsentschädigungen in Höhe von 759,0 Tsd. € (Vorjahr 466,1 Tsd. €). Daneben fielen übrige Erträge in Höhe von 1.085,4 Tsd. € (Vorjahr 1.030,9 Tsd. €) an, im Wesentlichen aus Kfz-Verwaltungskosten gegenüber der Stadt Köln, sowie sonstige betriebliche Erträge aus Personalsachverhalten sowie aus Zuschreibungen im Anlagevermögen. Zusätzlich entfallen 106,7 Tsd. € (Vorjahr 83,0 Tsd. €) auf periodenfremde Erträge.
15 Materialaufwand
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2023 Tsd. € |
2022 Tsd. € |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
12.727,1 |
13.394,4 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
15.467,2 |
12.889,3 |
Gesamt |
28.194,2 |
26.283,7 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten direkte Materialzukäufe für die Werkstatt sowie entsprechende Lagerentnahmen. Daneben sind in dem Posten 3.782,2 Tsd. € (Vorjahr 4.495,1 Tsd. €) für das Betanken der Betriebsfahrzeuge enthalten. Hier werden auch die Aufwendungen für Abfallbehälter mit Anschaffungskosten von jeweils unter 250,00 € sowie der Ankauf von Wertstoffen („Erlösbeteiligung an Kunden“) ausgewiesen.
In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind Entsorgungs- und Verwertungskosten enthalten. Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen weiterhin die Transportkosten von Abfallcontainern, an Dritte vergebene Kfz-Reparaturen, Fremdleistungen für die Straßenreinigung sowie gewerbliche Zeitarbeitskräfte und Fahrzeuganmietungen.
16 Personalaufwendungen
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2023 Tsd. € |
2022 Tsd. € |
Löhne und Gehälter |
88.931,1 |
80.414,2 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
26.785,8 |
27.005,7 |
(davon für Altersversorgung) |
(7.571,0) |
(8.924,3) |
Gesamt |
115.716,9 |
107.419,9 |
17 Abschreibungen
Bei den Abschreibungen des Geschäftsjahres handelt es sich überwiegend um planmäßige Abschreibungen. Nähere Angaben zum Anlagevermögen stehen in den Textziffern (2) und (3).
Daneben wurde im Berichtsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 630,0 Tsd. € (Vorjahr 3,4 Tsd. €) auf ein Gebäude vorgenommen.
Die Verteilung der Abschreibungen auf die einzelnen Anlageklassen ist im Anlagespiegel des Anhangs dargestellt.
18 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit einer Gesamthöhe von 18.328,9 Tsd. € (Vorjahr 17.438,6 Tsd. €) sind im Wesentlichen IT-Kosten (3.095,7 Tsd. €; Vorjahr 2.996,5 Tsd. €), Aufwendungen für Versicherungsbeiträge (1.465,6 Tsd. €; Vorjahr 1.445,9 Tsd. €), Instandhaltungsaufwendungen (1.858,3 Tsd. €; Vorjahr 2.379,3 Tsd. €) und Wertberichtigungen auf Forderungen (814,9 Tsd. €; Vorjahr 1.580,8 Tsd. €) erfasst. Außerdem beinhaltet der Posten Beratungs- und Prüfungskosten (1.357,4 Tsd. €; Vorjahr 1.288,3 Tsd. €) sowie Kosten für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (692,4 Tsd. €; Vorjahr 533,0 Tsd. €). Daneben fallen auch Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung (875,4 Tsd. €; Vorjahr 813,4 Tsd. €), Mietaufwendungen (400,6 Tsd. €; Vorjahr 372,9 Tsd. €), Energiekosten (779,6 Tsd. €; Vorjahr 1.064,2 Tsd. €) sowie diverse Kosten mit jeweils geringerem Umfang unter die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der Posten enthält 478,5 Tsd. € (Vorjahr 198,8 Tsd. €) periodenfremde Aufwendungen.
In den genannten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen an verbundene Unternehmen aus der Konzernverrechnung in Höhe von 3.888,7 Tsd. € (Vorjahr 3.544,0 Tsd. €) enthalten. Davon betreffen 1.783,9 Tsd. € (Vorjahr 1.712,8 Tsd. €) die RheinEnergie AG, 1.342,3 Tsd. € (Vorjahr 1.332,3 Tsd. €) die Stadtwerke Köln GmbH, 247,2 Tsd. € (Vorjahr 195,0 Tsd. €) die NetCologne GmbH, 297,5 Tsd. € (Vorjahr 107,3 Tsd. €) die Häfen und Güterverkehr Köln AG, 126,7 Tsd. € (Vorjahr 124,6 Tsd. €) die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und 91,1 Tsd. € (Vorjahr 71,9 Tsd. €) sonstige Gesellschaften im SWK-Konzernverbund.
19 Finanzergebnis
|
2023 Tsd. € |
2022 Tsd. € |
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
1,9 |
2,0 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
1.330,3 |
79,8 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-1.441,8 |
-1.478,3 |
Gesamt |
-109,6 |
-1.396,5 |
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen Zuschreibungen zu den Finanzanlagen aufgrund der Berechnung der Abzinsung der Finanzanlagen sowie Zinserträge aus Finanzanlagen.
Von den im Jahr 2023 erwirtschafteten Zinserträgen wurden 1.307,1 Tsd. € (Vorjahr 71,9 Tsd. €) aus dem Cash-Management der Konzernmutter erzielt. Sie betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen mit 453,5 Tsd. € (Vorjahr 517,2 Tsd. €) die Zinsen für langfristige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und mit 981,9 Tsd. € (Vorjahr 949,2 Tsd. €) Zinsaufwendungen aus Rückstellungsbewertungen. Weiterhin enthält der Posten sonstige Zinsaufwendungen in Höhe von 6,5 Tsd. € (Vorjahr 2,8 Tsd. €).
20 Steuern
|
2023 Tsd. € |
2022 Tsd. € |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Steuerumlage SWK) |
9.413,8 |
9.752,6 |
Sonstige Steuern |
334,8 |
438,8 |
Gesamt |
9.748,6 |
10.191,4 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Berichtsjahr ausschließlich die von der SWK belastete Steuerumlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 2023. Seit dem Veranlagungszeitraum 2014 besteht eine ertragsteuerliche Organschaft mit der SWK als Organträgerin.
Sonstige Steuern betreffen im Wesentlichen mit 186,9 Tsd. € (Vorjahr 280,7 Tsd. €) Kraftfahrzeugsteuer. Weiterhin enthält der Posten Grundsteuern in Höhe von 147,9 Tsd. € (Vorjahr 158,1 Tsd. €) für betrieblich genutzten Grundbesitz.
21 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen:
In der Zusatzversorgungskasse Köln (ZVK) besteht laut versicherungsmathematischem Gutachten eine Unterdeckung („nicht durch Kapital gedeckte Verpflichtungen“) für Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende der AWB in Höhe von 57,4 Mio. € (Vorjahr 85,2 Mio. €). Diese Unterdeckung ergibt sich als Differenz aus der Höhe des Barwerts der in der ZVK bestehenden Verpflichtungen zum angerechneten Kapitalisierungsgrad der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Der Berechnung der Barwerte liegen unverändert die Richttafeln 2018 G zugrunde. Der Rechnungszinsfuß liegt bei 1,82 % (Zehn-Jahres-Durchschnittszins, Vorjahr 1,79 %), die zugesagte Rentendynamik wurde wie im Vorjahr mit 1 % p.a. berücksichtigt.
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bestehen aufgrund von Mietverträgen für betrieblich genutzte Flächen. Sie betreffen angemietete Flächen für das Wertstoff-Center Butzweilerstraße (Stadt Köln) sowie Büroräume, Parkplätze und Lagerflächen. Die Verträge sind in vielen Fällen unbefristet oder haben eine Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren. Lediglich der Anmietung der Flächen für das Abfall-Center Butzweilerstraße liegt mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 ein längerer Zeitraum zugrunde. Insgesamt belaufen sich die jährlichen finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen auf 284,0 Tsd. €. Daneben existieren Leasingverträge für Dienst- und Schutzkleidung sowie Software mit jährlichen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 447,4 Tsd. €.
Für den Auftrag zur Sammlung und zum Transport von Leichtverpackungen wurden Verträge über den Umschlag von Leichtverpackungen auf mehreren Umschlagplätzen geschlossen. Weiterhin wurde ein Vertrag über die Sortierung der gesammelten Leichtverpackungen mit einer Fristigkeit von einem Jahr geschlossen. Die Gesamtverpflichtungen aus diesen Verträgen für das Jahr 2024 belaufen sich auf rund 1.398,9 Tsd. €.
Mit der RheinCargo GmbH & Co. KG als verbundenem Unternehmen bestehen zwei langjährige Transportverträge, aus denen sich insgesamt eine Mindestabnahmeverpflichtung von rund 1.293,7 Tsd. € pro Jahr bis zum 31. Dezember 2033 ergibt.
Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo in Höhe von 12.206,6 Tsd. € (Vorjahr 15.396,7 Tsd. €), das mit 8.362,4 Tsd. € (Vorjahr 14.956,0 Tsd. €) Fahrzeuge und andere Anlagegüter sowie mit 3.844,2 Tsd. € (Vorjahr 440,7 Tsd. €) sonstige Bestellungen betrifft.
22 Sonstige Angaben
Aufgliederung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (ohne Langzeitkranke und Auszubildende) gemäß § 267 Abs. 5 HGB nach Gruppen:
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2023 |
2022 |
Gewerbliche Beschäftigte |
1.369 |
1.325 |
Angestellte und Beamte |
367 |
340 |
|
1.736 |
1.665 |
Das Mutterunternehmen ist die Stadtwerke Köln GmbH, Köln, und darüber hinaus die Stadt Köln. Die AWB wird daher in den Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH und den Gesamtabschluss der Stadt Köln einbezogen. Die Konzernabschlüsse sind am Sitz des Mutterunternehmens in Köln erhältlich.
Herr Thomas Thalau (Geschäftsführungsbereich Personal, Vertrieb und Kaufmännischer Bereich (seit 1. März 2023 Sprecher)) und Herr Ulrich Gilleßen (Geschäftsführungsbereich Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Fahrzeugtechnik) waren im Jahr 2023 jeweils ganzjährig Geschäftsführer. Herr Peter Mooren (Geschäftsführungsbereich Personal, Vertrieb und Kaufmännischer Bereich (Sprecher)) war bis zum 28. Februar 2023 Mitglied der Geschäftsführung.
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für sich und ihre Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.
Die Geschäftsführung erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung von 613,1 Tsd. € (Vorjahr 567,2 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:
|
Festvergütung
(2022) Tsd. € |
Tantieme
(2022) Tsd. € |
Sach- und sonstige Bezüge (2022) Tsd. € |
Insgesamt
(2022) Tsd. € |
Thomas Thalau (ab 01.01.2023) |
190,0 |
0,0 |
10,2 |
200,2 |
|
(0,0) |
(0,0) |
(0,0) |
(0,0) |
Ulrich Gilleßen |
194,9 |
72,3 |
5,1 |
272,2 |
|
(193,9) |
(72,3) |
(5,1) |
(271,3) |
Peter Mooren (bis 28.02.2023) |
35,7 |
102,0 |
3,0 |
140,7 |
|
(213,3) |
(72,3) |
(10,3) |
(295,9) |
Geschäftsführung gesamt |
|
|
|
613,1 |
|
|
|
|
(567,2) |
Die Leistungen für den Fall der regulären Vertragsbeendigung sind aufgrund der jeweiligen Regelungen in den Anstellungsverträgen unterschiedlich. Herr Mooren hat mit Vollendung des 65. Lebensjahres sowie bei Beendigung des Anstellungsvertrages vor Erreichen der Altersgrenze einen Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes in Höhe des bis dahin erreichten Versorgungsprozentsatzes. Herr Gilleßen hat mit Vollendung der laufenden Bestellperiode zum 31. Januar 2024 einen Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes in Höhe seines bis dahin erreichten Versorgungsprozentsatzes.
Herr Thalau erhält eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Zum Aufbau der Altersversorgung stellt die Gesellschaft jährlich einen Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresgehaltes zur Verfügung. Der jährliche Versorgungsbeitrag wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in einen jährlichen Rentenbaustein umgerechnet. Die Höhe des Ruhegehaltes ergibt sich aus der Summe der Rentenbausteine.
Die Pensionsverpflichtungen für aktive Mitglieder der Geschäftsführung setzen sich wie folgt zusammen:
|
Erreichter Vers.-%-Satz |
Erreichbarer Vers.-%-Satz |
Zuführung zur Pensions- rückstellung 2023 Tsd. € |
Barwert Pensionsrück- stellung per 31.12.2023 Tsd. € |
Thomas Thalau |
- % |
- % |
34,3 |
34,3 |
Ulrich Gilleßen |
64 % |
64 % |
197,7 |
2.547,1 |
Peter Mooren |
65 % |
65 % |
-224,1 |
3.304,1 |
Leistungen, die dem einzelnen Geschäftsführer von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, bestehen nicht.
Für frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 581,7 Tsd. € (Vorjahr 218,6 Tsd. €) aufgewendet.
Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und ihre Hinterbliebenen sind in Höhe von 7.984,6 Tsd. € (Vorjahr 4.778,8 Tsd. €) passiviert worden.
Dem Aufsichtsrat gehörten bzw. gehören folgende Mitglieder an:
|
|
Bezüge Tsd. € |
Christiane Martin |
MdR, Freiberuflerin, - Vorsitzende - |
6,0 |
Polina Frebel |
MdR, Rentnerin, - Stellvertretende Vorsitzende - |
4,9 |
Gaetano Magliarisi |
Betriebsratsvorsitzender, AWB Köln GmbH, - Stellvertretender Vorsitzender - |
4,9 |
Denise Abé |
MdR, Beraterin, Squirrels & Nuts Gesellschaft für strategische Beratung mbH |
3,3 |
Constanze Aengenvoort |
MdR, Referatsleiterin für Informationsdienste Erzbistum Köln/Generalvikariat |
3,8 |
Stephan Arnold |
Referent BEM, Betriebliches Eingliederungsmanagement,
AWB Köln GmbH |
2,0 |
Guiseppe Farruggio |
Gruppenleiter Bereich Stadtreinigung, AWB Köln GmbH |
3,8 |
Andreas Feicht |
Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH, Vorstandsvorsitzender der RheinEnergie AG und GEW Köln AG (bis 06.04.2023) |
0,5 |
Uschi Röhrig |
MdR, Rentnerin |
3,3 |
Michaela Schumacher |
Verwaltungsangestellte, AWB Köln GmbH |
3,8 |
Ira Sommer |
MdR, Rechtsanwältin, selbstständig |
3,8 |
Rafael Struwe |
Jurist, GVV Kommunalversicherung VVaG |
3,8 |
Michael Theis |
Geschäftsführer der Stadtwerke Köln GmbH (seit 06.04.2023) |
2,1 |
Ayhan Üc |
Gruppenleiter Stadtreinigung |
3,8 |
Timo von Lepel |
Geschäftsführer der Stadtwerke Köln GmbH und der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH |
3,3 |
William Wolfgramm |
Beigeordneter der Stadt Köln, Dezernent für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften |
3,8 |
Die Höhe der Aufsichtsratsvergütungen belief sich im Jahr 2023 insgesamt auf 56,4 Tsd. € (Vorjahr 57,4 Tsd. €). Die Verteilung auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der obigen Aufstellung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der AWB Köln GmbH erhalten für ihre Tätigkeit im Jahr 2023 eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Gremiensitzung, das sogenannte Sitzungsgeld, sowie zusätzlich eine feste Jahrespauschale in Höhe von 1.500,00 €. Das Sitzungsgeld betrug je teilgenommene Sitzung 250,00 € pro Aufsichtsratsmitglied, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, sein Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhielt.
Im Jahr 2023 war ein Prüfungshonorar für den Abschlussprüfer in Höhe von 77,5 Tsd. € (Vorjahr 72,0 Tsd. €) zu zahlen. Daneben erhielt der Abschlussprüfer weitere Honorare in Höhe von insgesamt 11,2 Tsd. € (Vorjahr 11,3 Tsd. €). Diese entfielen auf andere Bestätigungsleistungen.
Köln, den 28. März 2024
Die Geschäftsführung