KÖLNBÄDER GmbH Geschäftsbericht 2023
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5. Compliance-Management-System

Unter Compliance verstehen die KölnBäder die Einhaltung der für das unternehmerische Handeln relevanten gesetzlichen und betrieblichen Regelungen. Seit dem Jahr 2011 haben die KölnBäder in Kooperation mit weiteren Konzerngesellschaften unter Federführung der Stadtwerke Köln GmbH ein konzernweites, dezentrales Compliance-Management-System (CMS) aufgebaut. Das System gilt für bestimmte Compliance-Bereiche mit Konzernbezug und hohem materiellen oder immateriellen Schadenspotenzial.

Kern des CMS ist die dezentrale Compliance-Struktur. Demnach sind die einzelnen Konzerngesellschaften selbst dafür verantwortlich, gesetzliche und unternehmensinterne Bestimmungen einzuhalten. Die Geschäftsführung der KölnBäder hat folgende Compliance-Regelwerke beschlossen und in Kraft gesetzt:

  • Richtlinie zum Umgang mit Geschäftspartnern,
  • Richtlinie über das Compliance-Berichtswesen, 
  • Compliance-Richtlinie „Spenden und Sponsoring“, 
  • Regelung zur Sicherstellung der Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften,
  • Konzern-Steuer-Richtlinie.

Die KölnBäder verstehen ihr CMS unter dem Dach der Stadtwerke Köln GmbH als einen fortlaufenden Prozess, in dessen Rahmen das CMS kontinuierlich weiterentwickelt wird.

Am 1. Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten und den Schutz der Umwelt. Die KölnBäder haben im Berichtsjahr in einer gemeinsamen Grundsatzerklärung der Unternehmensgruppe vereinbart, Menschenrechte und Umweltschutz nicht nur vor Ort, sondern auch in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden möglichst verhindert und bestehende Missstände abgestellt werden. Zudem haben die KölnBäder einen entsprechenden Verhaltenskodex für ihre Geschäftspartner beschlossen, den so genannten Code of Conduct.