Erklärung zur Unternehmensführung Geschäftsbericht 2023
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Erklärung zur Unternehmensführung

Die Gesellschafterversammlung hat im Jahr 2017 eine Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat von jeweils 30 % beschlossen. Die Zielgrößen sollten spätestens am 30. Juni 2022 erreicht sein. Die gleiche Quote hat die Geschäftsführung für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen festgelegt. Die Gesellschafterversammlung hat im Jahr 2022 beschlossen, die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung auf 50 % und für die ihr direkt unterstehenden zwei Führungsebenen und den Aufsichtsrat auf 40 % zu erhöhen. Die neuen Zielgrößen sollen spätestens am 30. Juni 2027 erreicht sein.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergab sich folgender Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in der ersten und zweiten Führungsebene:

Aufsichtsrat Geschäftsführung Erste Führungsebene Zweite Führungsebene
 47 %  0 %  40 % 31 %

Die Frauenquote ist in der ersten Führungsebene im Berichtsjahr auf 40 % gestiegen (Vorjahr 33 %). Grund dafür ist vor allem die entsprechende Nachbesetzung einer Stelle auf Bereichsleiterebene. In der zweiten Führungsebene ist die Frauenquote gesunken, und zwar auf 31 % (Vorjahr 34 %). Dieser Rückgang ergibt sich aus organisatorischen Änderungen sowie der Tatsache, dass sich einzelne weibliche Führungskräfte übergangsweise in Elternzeit befinden.

Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft nur bedingt Einfluss. Der Aufsichtsrat wird bei nicht-mitbestimmten Gesellschaften im Wesentlichen vom Rat der Stadt Köln und bei mitbestimmten Gesellschaften zusätzlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Unternehmens besetzt. Zur Beteiligung der Beschäftigten wird ein Wahlverfahren gemäß Mitbestimmungsgesetz oder Drittelbeteiligungsgesetz angewendet.