Kölner Verkehrs-Betriebe AG Geschäftsbericht 2023
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Die Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft (KVB) hat ihren Sitz in Köln. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 2130 in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde bei der Aufstellung beachtet.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Ferner wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über ihre Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von vier beziehungsweise zehn Jahren.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung.

Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind.

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zum Nennbetrag angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen im Wesentlichen linear. Die in den Jahren 1996 bis einschließlich 2007 in Betrieb genommenen Stadtbahnwagen werden degressiv abgeschrieben. Sofern hier die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.

Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen werden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für Personen- und Güterbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr sowie die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde, wie sie in Anlehnung an die AfA-Tabellen betriebsindividuell festgelegt werden.

Nutzungsdauer der Sachanlagen

in Jahren

   
U-Bahn-Bauwerke 75
Betriebsgebäude 50
Gleisanlagen 25
Weichen 20
Fahrdraht 20
Zugsicherungs- und Signalanlagen 20
Bahnsteige und Rampen 25
Speise- und Rückleiterkabel 20
Unterwerke 20
Stadtbahnwagen 15 – 30
Busse 7 – 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 23

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden diese mit dem Barwert auf Grundlage eines marktkonformen Zinsfußes bilanziert. Liegt die Bewertung der Finanzanlagen über dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, wird dem bei dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen (Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden berücksichtigt.

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen wird das Material ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Lohn, die Material- und die Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung einbezogen.

Waren sind zu Anschaffungskosten auf Einzelkostenbasis bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen in begründeten Einzelfällen angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten bilanziert.

Die noch nicht mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechneten Investitionszuschüsse werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses als Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Der Zeitraum für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorge-/Pensionsrückstellungen entspricht zehn Jahren.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen werden abgezinst, die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Erneuerungsaufwendungen, Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Gehalts- beziehungsweise Kostensteigerungen und eines Durchschnittszinssatzes berechnet.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Der aktive beziehungsweise passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben beziehungsweise Einnahmen, die nach dem Stichtag Aufwendungen beziehungsweise Erträge darstellen.

Derartige Geschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

Die KVB ist Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH, Köln (SWK). Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten ist der Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023 zu entnehmen, welche dem Anhang beigefügt ist.

Anteilsbesitz

  Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis
Name und Sitz % Tsd. € Jahr Tsd. €
Kölner Seilbahn-Gesellschaft mbH, Köln (KSG) 100,0 1.700 2023 *
Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen, Köln (Westigo) 100,0 200 2023 *
Schilling Omnibusverkehr GmbH, Hürth (SOV) 100,0 4.782 2023 *
KSV – Kölner Schulbusverkehr GmbH, Köln (KSV) 51,0 765 2022 665
Dienstleistungsgesellschaft für Kommunikationsanlagen des Stadt- und Regionalverkehrs mbH, Köln (DKS) 25,5 2.639 2022/23
(30.9.)
1.693
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Köln, Kommanditanteil 10,1 6.392 2022 1.438

* nach Ergebnisabführung

Eine Beteiligung von nominal 1 Tsd. € besteht außerdem an der beka GmbH, Köln. Mit der KSG und der Westigo bestehen Organverträge mit Ergebnisausschlussvereinbarung. Mit der SOV wurde 2023 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Vor Ergebnisabführung erwirtschaftete die KSG einen Gewinn von 277 Tsd. € (Vorjahr 510 Tsd. €) und die SOV von 2.166 Tsd. € (Vorjahr keine Ergebnisabführung), die Westigo schloss vor Verlustübernahme mit einem Verlust in Höhe von 10 Tsd. € (Vorjahr 14 Tsd. €) ab.

2 Vorräte
  31.12.2023
Tsd. €
31.12.2022
Tsd. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 32.207 29.521
Unfertige Leistungen 5.438 1.509
Waren 9 7
Gesamt 37.654 31.037
3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  31.12.2023
Tsd. €
31.12.2022
Tsd. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.770 25.825
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.129 41.877
Sonstige Vermögensgegenstände 20.818 15.052
Gesamt 72.717 82.754

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von 2,7 Mio. € (Vorjahr 4,3 Mio. €) Forderungen gegen die Stadt Köln.

Im Geschäftsjahr lagen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt 20,1 Mio. € vor. 17,7 Mio. € (Vorjahr 41,4 Mio. €) betreffen den laufenden Verrechnungsverkehr (Cash-Pooling) und Verlustausgleichsforderungen mit der SWK. Weitere 2,1 Mio. € entfallen auf die Ergebnisübernahme SOV und weitere 0,3 Mio. € auf die Ergebnisübernahme der KSG.

In den sonstigen Vermögensgegenständen des Geschäftsjahres sind unter anderem 7,7 Mio. € Forderungen aus den Ausgleichszahlungen für das Deutschlandticket enthalten.

Insgesamt enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen gegen die Stadt Köln von 3,1 Mio. € (Vorjahr 3,1 Mio. €).

Alle Forderungen in Höhe von 72,7 Mio. € (Vorjahr 82,8 Mio. €) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4 Flüssige Mittel

Hier sind Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.

5 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden Vorauszahlungen auf Versicherungen und Lizenzen ausgewiesen.  

6 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 78,3 Mio. € (unverändert zum Vorjahr) ist voll eingezahlt und in 156.600 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

7 Kapitalrücklage

Die Stadt Köln stellte zur Finanzierung der Infrastruktur im Geschäftsjahr einen Betrag in Höhe von 20,3 Mio. € (Vorjahr 20,0 Mio. €) in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) ein. 

8 Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse

Dem Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse wurden 36,6 Mio. € (Vorjahr 31,9 Mio. €) zugeführt. 17,4 Mio. € (Vorjahr 45,7 Mio. €) wurden mit dem Anlagevermögen verrechnet.

9 Rückstellungen

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag enthält Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 92,9 Mio. € (Vorjahr 87,0 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 86,0 Mio. € (Vorjahr 95,1 Mio. €).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

  31.12.2023
Tsd. €
31.12.2022
Tsd. €
Versorgungsverpflichtungen 56.088 55.248
Sachleistungsverpflichtungen 36.813 31.768
Gesamt 92.901 87.016

Sämtliche Pensionsrückstellungen sind wie im Vorjahr langfristig.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck berechnet. Zudem wurden ein Zinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,79 %) sowie Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % zugrunde gelegt. Der Zinssatz entspricht dem für den 31. Dezember 2023 prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Ausgehend von einer Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,75 %; Vorjahr 1,45 %) ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Differenzbetrag in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 4,4 Mio. €).

Die Rückstellungen für Sachbezüge wurden wie im Vorjahr mit einer Kostensteigerungsrate von 2,0 % berechnet.

Innerhalb der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind insbesondere die Sachleistungsverpflichtungen gestiegen, was auf Tarifsteigerungen bei den der Berechnung zugrunde liegenden Tickets zurückzuführen ist.

Der Fehlbetrag aus den nicht vollständig abgesicherten Versorgungsverpflichtungen der mittelbaren nicht passivierten Pensionsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) für aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausübung des Wahlrechts gemäß Art. 28 EGHGB beträgt unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,82 % (Vorjahr 1,79 %) und eines Rententrends von unverändert 1,0 % zum Ende des Berichtsjahres 151,3 Mio. € (Vorjahr 234,0 Mio. €).

Sonstige Rückstellungen

  31.12.2023
Tsd. €
31.12.2022
Tsd. €
  • für Erneuerungsverpflichtungen
  • 36.540 35.650
  • für den Personal- und Sozialbereich
  • 28.215 28.211
  • Corona-Rettungsschirm
  • 7.807 10.069
  • für drohende Verluste
  • 4.500 5.500
  • für Instandhaltung
  • 106 2.910
  • für Haftpflichtleistungen
  • 1.541 1.545
  • für ausstehende Rechnungen
  • 248 625
    Übrige 7.049 10.565
    Gesamt 86.006 95.075

    Unter den Rückstellungen für drohende Verluste wurde eine Rückstellung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Integrationspool der KVB erfasst.

    Von den sonstigen Rückstellungen haben 57,6 Mio. € (Vorjahr 63,2 Mio. €) langfristigen Charakter.

    Die Rückstellungen für Jubiläen, Beihilfen und Altersteilzeit wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren berechnet. Neben den Richttafeln 2018 G wurde ein für den 31. Dezember 2023 prognostizierter Zinssatz von 1,75 % (Vorjahr 1,45 %) angewendet. Zudem wurden Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie bei den Beihilfeverpflichtungen Kostensteigerungen von 2,0 % berücksichtigt.

    10 Verbindlichkeiten

    Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2023

    (31.12.2022)

      Restlaufzeit Gesamt
      bis 1 Jahr


    Tsd. €
    größer
    1 Jahr

    Tsd. €
    davon
    größer
    5 Jahre
    Tsd. €



    Tsd. €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.998 306.788 159.939 347.786
    (Vorjahr) (34.635) (260.380) (163.773) (295.015)
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.043 0 0 35.043
    (Vorjahr) (34.730) (0) (0) (34.730)
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.741 0 0 2.741
    (Vorjahr) (3.368) (0) (0) (3.368)
    davon        
  • aus Lieferungen und Leistungen
  • (2.730) (0) (0) (2.730)
  • (Vorjahr)
  • ((3.352)) ((0)) ((0)) ((3.352))
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 0 0 2
    (Vorjahr) (2) (0) (0) (2)
    davon        
  • aus Lieferungen und Leistungen
  • (2) (0) (0) (2)
  • (Vorjahr)
  • ((2)) ((0)) ((0)) ((2))
    Sonstige Verbindlichkeiten 11.245 49.708 38.345 60.953
    (Vorjahr) (15.856) (33.748) (23.753) (49.604)
    davon        
  • aus Steuern
  • (1.892) (0) (0) (1.892)
  • (Vorjahr)
  • ((1.865)) ((0)) ((0)) ((1.865))
  • im Rahmen der sozialen Sicherheit
  • (0) (0) (0) (0)
  • (Vorjahr)
  • ((0)) ((0)) ((0)) ((0))
    Gesamt 90.029 356.496 198.284 446.525
    (Vorjahr) (88.591) (294.128) (187.526) (382.719)

    Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der RheinEnergie. Weiterhin ist hier die Verlustübernahme der Westigo ausgewiesen.

    Arbeitnehmerdarlehen auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes stellen 5,9 Mio. € (Vorjahr 6,3 Mio. €) der sonstigen Verbindlichkeiten dar.

    11 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Unter diesem Posten sind Mietvorauszahlungen für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesen.

    Haftungsverhältnisse
    Sonstige finanzielle Verpflichtungen

    Das Bestellobligo umfasst 643,4 Mio. €, davon 472,5 Mio. € für Investitionsaufträge, die überwiegend aus Investitionszuschüssen finanziert werden.

    Für eine Streckenmitbenutzung bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen jährliche Zahlungsverpflichtungen, die im Berichtsjahr 18,0 Mio. € betrugen.

    Aus Leasingverträgen für 13 Dienstwagen ergeben sich bis zum jeweiligen Vertragsende Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 0,2 Mio. €.

    Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 661,6 Mio. €.

    12 Umsatzerlöse
      2023
    Tsd. €
    2022
    Tsd. €
    Verkaufserlöse  225.087  193.793
    VRS-Ausgleich und sonstige Verkehrserlöse  8.264  8.148
    Verkehrserlöse der Periode  233.351  201.941
    Periodenfremde Verkehrserlöse 271 -53
    Verkehrserlöse gesamt 233.622 201.888
    Sonstige Umsatzerlöse 26.069 25.020
    Umsatzerlöse Gesamt 259.691 226.908

    Nachdem im Jahr 2022 die Verkehrserlöse infolge der Einnahmeausfälle aus dem sogenannten 9-Euro-Ticket eingebrochen waren, erholten sich die Verkehrserlöse im Geschäftsjahr 2023 (+15,6 %), trotz nahezu gleichbleibender Fahrgastzahlen. Positiv hat sich die Tariferhöhung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg mit einer durchschnittlichen Preisanpassung von 5,4 % ausgewirkt. Das im Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket bremste jedoch den Anstieg der Verkehrserlöse. Die Erstattung der Einnahmeausfälle (im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms) wurde unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Hinsichtlich der weiteren Aufteilung der Verkehrserlöse verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht.

    In den sonstigen Umsatzerlösen sind insbesondere Erlöse aus Leistungen für Dritte, aus Werbeeinnahmen, Erstattungen der Betriebs- und Unterhaltskosten für U-Bahn-Haltestellen durch die Stadt Köln sowie Grundstücks- und Lagervermietung enthalten.

    13 Andere aktivierte Eigenleistungen

    Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem aktivierte Personalkosten.

    14 Sonstige betriebliche Erträge

    Insgesamt verringerten sich die sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr von 145,8 Mio. € um 23,1 Mio. € auf 122,7 Mio. €.

    In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuschüsse in Höhe von 100,6 Mio. € (Vorjahr 128,8 Mio. €) enthalten. Davon betreffen 65,7 Mio. € Ausgleichszahlungen im Rahmen des Deutschlandtickets für entgangene Ticketeinnahmen, erhöhte Vertriebskosten und Ähnliches.

    Ansonsten beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge größtenteils Ausgleichszahlungen für interlokale Verkehre.

    Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 17,5 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €) periodenfremd und betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

    15 Materialaufwand
      2023
    Tsd. €
    2022
    Tsd. €
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren  45.333  49.691
    Bezogene Leistungen  117.677  134.246
    Gesamt 163.010 183.937

    Der Materialaufwand betrifft hauptsächlich Kosten für die Instandhaltung der Fahrzeuge und Anlagen. Bei den bezogenen Leistungen war im Vorjahr eine Höherdotierung der Rückstellung für Erneuerungsverpflichtungen vorgenommen worden, die im Geschäftsjahr wesentlich geringer ausfiel.

    16 Personalaufwand
      2023
    Tsd. €
    2022
    Tsd. €
    Löhne und Gehälter einschließlich sonstiger Personalaufwendungen  203.219  196.084
    Soziale Abgaben  40.048  39.463
    Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung  23.529  18.886
       – davon für Altersversorgung (22.282) (17.513)
    Gesamt 266.796 254.433

    Im Jahresdurchschnitt betrug die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Vorstand und Auszubildende) 3.911 (davon 44 leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Vorjahr insgesamt: 3.876, davon 41 leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Von diesen Beschäftigten waren 704 weiblich und 3.207 männlich (Vorjahr 732 weiblich und 3.144 männlich). Einschließlich der 171 (Vorjahr 178) Auszubildenden belief sich die durchschnittliche Gesamtzahl im Berichtsjahr auf 4.082 (ohne Vorstand; Vorjahr 4.054) beziehungsweise 4.086 (inklusive Vorstand; Vorjahr 4.058).

    17 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
    des Anlagevermögens und Sachanlagen

    Von den handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 48.064 Tsd. € (Vorjahr 46.525 Tsd. €) entfallen 46.255 Tsd. € (Vorjahr 44.614 Tsd. €) auf Sachanlagen und 1.809 Tsd. € (Vorjahr 1.911 Tsd. €) auf immaterielle Vermögensgegenstände.

    18 Sonstige betriebliche Aufwendungen

    Neben Vertriebs- und Verwaltungskosten sind hier vor allem Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit ausgewiesen. Im Übrigen sind hier unter anderem Aufwendungen für Mieten und Pachten, für Versicherungen, externe Ausbildung und Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Umlagen der Konzernunternehmen sowie Rechts- und Beratungskosten enthalten.

    19 Beteiligungsergebnis
      2023
    Tsd. €
    2022
    Tsd. €
    Erträge aus Beteiligungen  767  2.258
      – davon aus verbundenen Unternehmen (767) (2.258)
    Erträge aus Gewinnabführung 2.443 510
    Aufwendungen aus Verlustübernahme -10 -14
    Gesamt 3.200 2.754

    Ausgewiesen sind hier die Erträge aus den verbundenen Unternehmen DKS in Höhe von 428 Tsd. € (Vorjahr 699 Tsd. €) und KSV in Höhe von 339 Tsd. € (Vorjahr 320 Tsd. €). Erträge aus organschaftlicher Gewinnübernahme betreffen die SOV mit 2.166 Tsd. € sowie die KSG mit 277 Tsd. € (Vorjahr 510 Tsd. €) und Aufwendungen aus der organschaftlichen Verlustübernahme der Westigo in Höhe von 10 Tsd. € (Vorjahr 14 Tsd. €). Im Jahr 2022 waren die Erträge der SOV unter den Erträgen aus Beteiligungen ausgewiesen (1.239 Tsd. €). Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum Anteilsbesitz.

    20 Zinsergebnis
      2023
    Tsd. €
    2022
    Tsd. €
    Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens  14  15
      – davon aus verbundenen Unternehmen (0) (0)
    Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  102  34
      – davon aus verbundenen Unternehmen (3) (2)
    Zinsen und ähnliche Aufwendungen  -8.445  -7.686
      – davon an verbundene Unternehmen (-1.523) (-431)
      – davon Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-1.053) (-2.462)
    Gesamt -8.329 -7.637

    Der Anstieg der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Darlehenszinsen.

    21 Abschreibungen auf Finanzanlagen

    Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich wie im Jahr 2022 um die Abzinsung unverzinslicher Arbeitgeberdarlehen auf den Barwert, die als periodenfremd gelten.

    22 Sonstige Steuern

    Die sonstigen Steuern enthalten vor allem Grund- und Kraftfahrzeugsteuer.

    Honorar des Abschlussprüfers

    Das Honorar des Abschlussprüfers, WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, betrug im Geschäftsjahr insgesamt 180,1 Tsd. €. Davon entfielen 127,8 Tsd. € auf die Jahresabschlussprüfung und 52,3 Tsd. € auf sonstige Leistungen.

    Mutterunternehmen

    Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Sitz in Köln. Die SWK hält 90 % der Aktien der KVB. Der nach § 291 HGB befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die von der Stadtwerke Köln GmbH sowohl für den kleinsten als auch für den größten Kreis aufgestellt werden, werden im Unternehmensregister bekannt gemacht.

    Aufgrund eines Organschaftsvertrags mit Ergebnisausschlussvereinbarung ist die SWK verpflichtet, den Verlust der KVB auszugleichen.

    Angaben zu § 6b EnWG

    Die KVB verkauft in geringem Umfang bezogenen Strom an Dritte weiter. In Verbindung mit dem oben genannten Organschaftsverhältnis ist die KVB deswegen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen anzusehen und muss die Vorschriften des § 6b EnWG beachten.

    Die Weiterveräußerung des Stroms ist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG als andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors zu qualifizieren, für die grundsätzlich getrennte Konten teilweise unter Verwendung sachgerechter Schlüsselungen geführt werden.

    Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) betreffen den organschaftlichen Verlustausgleich durch die SWK.

    Mitglieder und Bezüge des Aufsichtsrates

    Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG einschließlich der Veränderungen nach dem Bilanzstichtag sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses.

    Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. November 2021 erhalten mit Wirkung ab 1. Januar 2022

    • der Vorsitzende 500,00 € je Sitzung,
    • der stellvertretende Vorsitzende 375,00 € je Sitzung und
    • die übrigen Mitglieder 250,00 € je Sitzung.

    Zudem wird eine jährliche pauschale Vergütung an die Aufsichtsratsmitglieder ausgezahlt, und zwar erhalten

    • der Vorsitzende 1.500,00 €,
    • der stellvertretende Vorsitzende 1.500,00 € und
    • die übrigen Mitglieder 1.500,00 €.

    Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 101,8 Tsd. € (Vorjahr 95,3 Tsd. €). Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder der KVB AG:

        Gesamtbezüge
    Lino Hammer Vorsitzender, MdR, Fraktionsgeschäftsführer,
    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln
    11.500
    Marco Steinborn * Stellvertretender Vorsitzender, Betriebsratsvorsitzender 9.000
    Christian Burk * Bauingenieur, Bereichsleiter „Fahrweg“ 4.250
    Oliver Czernik * Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender 4.000
    Teresa Elisa De Bellis-Olinger MdR, Dolmetscherin und Übersetzerin, selbständig
    Mitarbeiterin bei MdB D. Seif
    4.500
    Ascan Egerer Beigeordneter der Stadt Köln, Dezernent für Mobilität 3.750
    Mustafa Ekit * KOM-Fahrer 4.000
    Markus Fürst-Reichelt * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 3.500
    Eric Haeming MdR, Corporate Business Development Manager, Prokurist, DACHSER SE 4.500
    Mike Homann MdR, Rechtsanwalt, selbständig 6.500
    Christiane Jäger MdR, Verwaltungsangestellte Stadt Leverkusen 4.500
    Daniel Kolle * Bezirksgeschäftsführer, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 4.500
    Ralf Lion Verkehrs-/Stellwerkmeister 4.250
    Frank Michael Munkler * Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 6.500
    Thomas Oberwinter * Freigestelltes Betriebsratsmitglied 4.500
    Monique Steeger * Landesfachbereichsleiterin, ver.di Landesbezirk NRW 4.250
    Ralph Sterck MdR, Referatsleiter, Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
    Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
    4.500
    Güldane Tokyürek MdR, Volljuristin, Jobcenter Mönchengladbach 4.250
    Lars Wahlen Student 4.500
    Andreas Wolter MdR, Bürgermeister der Stadt Köln; Controller,
    BRUNATA-METRONA GmbH
    4.500

    * Arbeitnehmervertreter/-in, MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln

    Für Aufsichtsratsmitglieder bestanden zum 31. Dezember 2023 keine unverzinslichen Darlehen.

    Mitglieder und Bezüge des Vorstandes

    Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen, in zwei Fällen einer Übergangsgeldzusage sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen.

    Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 vereinbart.

    Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.491,3 Tsd. € (Vorjahr 1.457,7 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:

      Festvergütung


    Tsd. €
    Tantieme


    Tsd. €
    Sach- und
    sonstige
    Bezüge*
    Tsd. €
    Insgesamt


    Tsd. €
    Stefanie Haaks
    Vorstandsvorsitzende
    284,7 81,5 9,5 375,7
    Jörn Schwarze
    Technischer Vorstand
    287,5 81,5 16,2 385,2
    Dr. Thomas Schaffer
    Kaufmännischer Vorstand
    258,8 79,1 4,9 342,8
    Peter Densborn
    Personalvorstand und Arbeitsdirektor
    287,5 81,5 18,6 387,6
    Vorstand gesamt 1.118,5 323,6 49,2 1.491,3

    * erfolgsunabhängige Bezüge

    Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen der Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.

    Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen für den Versorgungsfall.

    Bei Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages besteht in zwei Fällen ein Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes, wenn die Beendigung oder Nichtverlängerung von der Gesellschaft ausgeht und hierfür kein wichtiger Grund in der Person des Vorstandsmitgliedes vorliegt. In Abhängigkeit vom erreichten Alter bei Beendigung wird das Übergangsgeld für mindestens sechs beziehungsweise zwölf Monate, höchstens jedoch für 18 Monate in Höhe der letzten monatlichen Festvergütung gewährt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres – beziehungsweise in einem Fall des 61. Lebensjahres – wird das Übergangsgeld in Höhe der erreichten Versorgung und bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.

    Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um zwei Prozentpunkte bis zum Höchstprozentsatz von 60 % bzw. 65 %. Auf die Versorgung werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen sowie für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr.

    Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:




    Vorstandsmitglied
    Erreichter
    Vers.-%-Satz
    Erreichbarer
    Vers.-%-Satz
    Zuführung
    zur Pensions-
    rückstellung
    Tsd. €
    Barwert per
    31.12.2023*

    Tsd. €
    Stefanie Haaks 48 % 60 % 274,2 1.336,9
    Jörn Schwarze 65 % 65 % 347,1 3.948,7
    Dr. Thomas Schaffer 46 % 60 % 277,8 993,8
    Peter Densborn 60 % 65 % 300,4 3.046,0
    * nachrichtlich

    Die nachrichtlich angegebenen Werte ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung zum 31. Dezember 2023.

    Während des Geschäftsjahres wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.

    Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich vor allem auf Aufsichtsrats- und Beiratsmandate bei Konzerngesellschaften und städtischen Beteiligungsunternehmen. Sie teilen sich wie folgt auf:

    Vorstandsmitglied Tsd. €
    Stefanie Haaks, Vorsitzende 15,9
    Jörn Schwarze 1,0
    Dr. Thomas Schaffer 0,0
    Peter Densborn 0,0

    Diese Vergütungen beinhalten ausschließlich erfolgsunabhängige Bestandteile.

    Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden für Pensionen 1.806,6 Tsd. € aufgewendet. Für diesen Personenkreis existieren Pensionsrückstellungen in Höhe von 31.977.265 €.

    Die Zahl der Fahrgäste der KVB ist im Januar und Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Mio. gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf eine geringere Nachfrage im Bartarif zurückzuführen.

    Die Verkehrserlöse gingen im gleichen Zeitraum – trotz der Erhöhung des VRS-Tarifs zum 1. Januar 2024 um durchschnittlich 10,4 % – um 2,5 Mio. € auf 38,5 Mio. € zurück; sie liegen jedoch 0,5 Mio. € über dem Planwert. Hier spiegelt sich insbesondere die Einführung des erlösschwächeren Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 wider.

    Hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Fahrgastentwicklung und der Verkehrserlöse erwarten wir, dass der Plan erreicht wird.

    Köln, den 28. März 2024
    Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft

    Der Vorstand

    Stefanie Haaks      Jörn Schwarze       Dr. Thomas Schaffer       Peter Densborn