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Anhang

Der Sitz der GEW Köln AG ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 2114 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die GEW Köln AG ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH mit Sitz in Köln. Die Stadtwerke Köln GmbH hält 90 % der Aktien und die Stadt Köln die übrigen 10 %. Zwischen der Stadtwerke Köln GmbH und der GEW Köln AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Zwischen der GEW Köln AG und der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. 

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und „Davon-Vermerke“ werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Vom Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB wird insofern abgewichen, als es zur Hervorhebung des Holdingcharakters der GEW Köln AG erforderlich ist.

Der Jahresabschluss wird in vollen Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden überwiegend in Tausend Euro (T€) angegeben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Soweit erforderlich werden bei einer dauerhaften Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Von dem Wahlrecht von Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde in Vorjahren Gebrauch gemacht. Dabei wurden steuerliche Rücklagenübertragungen auf das Finanzanlagevermögen beibehalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise mit dem Barwert bewertet. Alle erkennbaren Risiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Finanzanlagenpositionen und ihre Entwicklung im Jahr 2023 ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel:

Anschaffungskosten
1.1.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
T€ T€ T€ T€
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 801.142 801.142
Beteiligungen 176.731 176.731
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.495 31.495
Summe 1.009.368 1.009.368
  Abschreibungen
  1.1.2023 Zuschreibungen 31.12.2023
  T€ T€ T€
Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen 122.366 122.366
Beteiligungen 21.728 21.728
Wertpapiere des Anlagevermögens
Summe 144.094 144.094
  Buchwerte
  31.12.2023 31.12.2022
  T€ T€
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 678.776 678.776
Beteiligungen 155.003 155.003
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.495 31.495
Summe 865.274 865.274

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2023 – soweit nicht von untergeordneter Bedeutung – ist nachstehend aufgeführt:

Anteil
am Kapital
%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
RheinEnergie AG, Köln 75,78 1.186.168 316.026(1)
BRUNATA-METRONA GmbH, Hürth 100 16.927 29.103(2)
NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Köln 100 119.904 17.865(3)
Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf 20 643.447(4) 156.859(4)
RWE AG, Essen 0,22(5) 12.113.000(5) 1.285.000(3)
(1) Jahresüberschuss 2023 vor Ausgleichszahlung und Gewinnabführung
(2) Jahresüberschuss 2023 vor Gewinnabführung
(3) Ergebnis 2023
(4) Vorjahreswerte
(5) Wertpapiere des Anlagevermögens / Wert auf T€ gerundet
2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diese bestehen gegen die RheinEnergie AG, die BRUNATA-METRONA GmbH, die METRONA GmbH und die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH aus Gewinnabführungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt unverändert 255.700 T€ und ist in 511.400 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt.

4 Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage sind unverändert das Aufgeld gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 8.582 T€ und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 130.845 T€ enthalten.

5 Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von 17.577 T€ ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Geschäftsjahr wurde zur Stärkung des Eigenkapitals ein Betrag in Höhe von 10.000 T€ den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die anderen Gewinnrücklagen betragen im Geschäftsjahr 406.885 T€ (Vorjahr 396.885 T€).

6 Rückstellungen

Dieser Posten in Höhe von 258 T€ (Vorjahr 256 T€) beinhaltet eine Rückstellung für rechtliche Risiken in Höhe von 229 T€ (Vorjahr 229 T€) und für Jahresabschlusskosten in Höhe von 29 T€ (Vorjahr 27 T€).

7 Verbindlichkeiten
Gesamt Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
31.12.2023 bis 1 Jahr über
1 Jahr
davon über
5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
8.000 0 8.000 0
(Vorjahr) (8.000) (0) (8.000) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15 15 0 0
(Vorjahr) (23) (23) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
221.473 221.473 0 0
(Vorjahr) (201.245) (201.245) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 19.283 283 19.000 0
(Vorjahr) (28.030) (9.030) (19.000) (0)
Gesamt 248.771 221.771 27.000 0
(Vorjahr) (237.298) (210.298) (27.000) (0)

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Gesellschafterin Stadtwerke Köln GmbH aus der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 204.491 T€ (Vorjahr 190.098 T€) sowie aus dem Cash-Pool.

8 Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltene Gewinne

Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne beinhalten die Gewinnabführung der RheinEnergie AG, der BRUNATA-METRONA GmbH, der METRONA GmbH und der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH.

9 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Vergütung für ein gewährtes Andienungsrecht. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 83 T€ periodenfremd.

10 Personalaufwand

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die RheinEnergie AG fungiert als Dienstleister und übernimmt alle notwendigen Aktivitäten.

Die ausgewiesenen Beträge betreffen ausschließlich Löhne und Gehälter. Es handelt sich um die Bezüge für den Vorstand.

11 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem Verwaltungskostenbeiträge der RheinEnergie AG, Beratungskosten, Aufwendungen für den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sowie Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung.

12 Übriges Finanzergebnis
2023
T€
2022
T€
Erträge aus Beteiligungen 17.225 13.883
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.316 1.316
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6 6
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -990 -1.046
Gesamt 17.557 14.159

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Ausschüttung der Stadtwerke Düsseldorf AG für das Jahr 2022.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens resultieren aus der Dividendenzahlung für Aktien der RWE AG. In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen ausgewiesen:

2023
T€
2022
T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6 6
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 409 246
Gesamt -403 -240
13 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 5.767 T€ (Vorjahr 4.674 T€) enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Köln GmbH Umlagen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer.

14 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 2,3 Mio. €, die ausschließlich auf ein verbundenes Unternehmen entfallen. Aufgrund der geschäftlichen Situation ist mit einer Inanspruchnahme aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen.

Zudem besteht eine finanzielle Verpflichtung gegenüber verbundenen Unternehmen aus einem Andienungsrecht zum 28. Februar 2030 in Höhe von 78,8 Mio. €. 

15 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind.

16 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die GEW Köln AG hat mit den Tochterunternehmen RheinEnergie AG, BRUNATA-METRONA GmbH, METRONA GmbH und NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen.

Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, dem Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

17 Nahestehende Unternehmen und Personen

Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2023 nicht stattgefunden.

18 Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der GEW Köln AG wird dem Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

19 Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, beträgt 28 T€. Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für die Abschlussprüfung.

20 Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sind auf der Seite Aufsichtsrat und Vorstand angegeben.

21 Gesamtbezüge des Aufsichtsrates

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2000 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates der GEW Köln AG für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses.

Für Mitglieder des Aufsichtsrates betrug die Vergütung je teilgenommene Sitzung 255,65 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten, sein Stellvertreter den anderthalbfachen Betrag erhält.

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden insgesamt 71,1 T€ vergütet. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben folgende Bezüge erhalten:

Mitglied des Aufsichtsrates Gesamtbezüge
T€ (1)
Christian Joisten, Vorsitzender 6,50
Andreas Mathes, stellv. Vorsitzender 5,25
Frauke Bendokat 2,75
Barbara Bethke 3,00
Berit Blümel 2,50
Florian Braun 2,75
Ulrich Breite 3,00
Nadine Daniel-Groß 3,00
Prof. Dr. Dörte Diemert 2,75
Georg Abraham Gampe 4,00
Martin Hanz 2,75
Niklas Kienitz 2,50
Ralf Klemm 2,75
Heiner Kockerbeck 3,00
Stefanie Mägdefrau 3,00
Christiane Martin 6,24
Harald Otto 3,00
Stefan Plag 3,00
Ursula Schlömer 2,75
Ingo Schönfuß 3,00
(1) Die Angabe der Beträge erfolgt ohne Umsatzsteuer.
22 Gesamtbezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem nicht ruhegehaltfähigen Jahresfestgehalt. 

Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden nicht vereinbart.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 67,4 T€ (Vorjahr 67,3 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Gesamtbezüge
  2023
T€
2022
T€
Andreas Feicht
(Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender GEW Köln AG)
24,6 10,0
Susanne Fabry
(Personalvorständin und Arbeitsdirektorin GEW Köln AG)
21,4 20,9
Birgit Lichtenstein
(Kaufmännische Vorständin GEW Köln AG)
21,4 20,9

Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.  

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten sowie für den Fall der regulären Beendigung bestehen keine Ansprüche auf Leistungen.

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften und teilen sich wie folgt auf:

  T€
Andreas Feicht 2,0*
Susanne Fabry 1,5*
Birgit Lichtenstein 2,7*
* die Bezüge werden auf die Tantieme angerechnet

Köln, den 26. März 2024

Der Vorstand

Andreas Feicht      Susanne Fabry      Birgit Lichtenstein